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Verfasst am: 11.02.09, 08:44 Titel: Stellungnahme der Umgangspflegerin?
Ein freundliches Hallo
im nun laufenden 14. Umgangsverfahren und mit dem Hintergrund der Blockadehaltung der Kinder schreibt die bisherige Umgangsbegleiterin und zukünftige Umgangspflegerin an das Familiengericht:
"Sicherlich ist die Umgangsregelung im vorliegenden Verfahren ein schwieriges Unterfangen, dennoch liegt in der Bestellung eines Umgangspflegers eine Chance für die Kinder (wenn auch womöglich nicht kurzfristig) wieder in der Lage zu sein, Kontakte zum leiblichen Vater zu pflegen. Insofern ist das Einverständnis der Kindesmutter zur Bestellung zur Bestellung eines Pflegers zu begrüßen.
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass eine weitere Eskalation des Konfliktes indes m.E. geeignet ist, dieses Ziel in weitere Ferne zu rücken."
Ähm... was bedeutet das??
Im letzten Verfahren wurde festgestellt, dass die Belastung der Kinder durch die vom Vater initiierten Verfahren inzwischen als kindeswohlgefährdend anzusehen sind und weiterer Druck (erneute Begutachtung, Kontakte gegen den ausdrücklichen Kindeswillen, weitere Sorgerechtsverfahren) den Kindern unbedingt erspart werden müsse.
Der KV hat sich mit einer Umgangspflegerin anfangs einverstanden erklärt, dies dann aber zurückgezogen. Statt dessen kündigte er an, mit dem abschlägigen Bescheid bezüglich der Sorgerechtsübertragung vom Familiengericht zum OLG Hamm gehen zu wollen.
Kann ich noch etwas tun außer der Zustimmung zur Umgangspflege und behutsamen Versuchen, die Kinder zur Kontaktaufnahme zum Vater zu bewegen?
Die bisherige Umgangsbegleiterin und Verfasserin des o.g. Zitates bezeichnete mich im letzten Verfahren als sehr kooperativ, zuverlässig und auf das Kindeswohl orientiert.
Verfasst am: 11.02.09, 09:24 Titel: Re: Stellungnahme der Umgangspflegerin?
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass eine weitere Eskalation des Konfliktes indes m.E. geeignet ist, dieses Ziel in weitere Ferne zu rücken."
Ähm... was bedeutet das??
Ich würde das als einen Hinweis an den KV bezüglich ev. neuer/weiterer Verfahren werten wollen.
Zitat:
Kann ich noch etwas tun außer der Zustimmung zur Umgangspflege und behutsamen Versuchen, die Kinder zur Kontaktaufnahme zum Vater zu bewegen?
Nach dem, was bisher geschildert wurde, würde ich sagen...nein. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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