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Kautionsverlust durch Mietnomaden???

 
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muggsy08
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:07    Titel: Kautionsverlust durch Mietnomaden??? Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich habe von Mai 2008 bis Oktober 2008 in einer Wohnung einer städtischen Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] Genossenschaft gewohnt und bin nur mittels Nachmieter aus dem Vertag entlassen worden. Dieser "Mietnomade" hat allerdings bis zum heutigen Tag nicht einmal Miete gezahlt und auch keine Kaution hinterlegt. Die Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] hatte ihn damals nur einziehen lassen, weil ich meine Kaution als eine Art Sicherheit stehen ließ, um sie später zurückzubekommen.

Die Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] weigert sich nun meine Kaution zurückzuzahlen, obwohl sie den Nomaden als Nachmieter aufnahm und mich aus dem Vertrag entließ.

Sind solche Klauseln statthaft und wie und von wem bekomme ich jetzt mein Geld zurück? Ist es sinnvoll, dem Mieterbund die ganze Geschichte vorzutragen? Bzw. kann dieser mit helfen?? Wie ist also die Rechtslage hinsichtlich solcher Klauseln und der Kautionsansprüche meinerseits??

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Muggsy08
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:44    Titel: Re: Kautionsverlust durch Mietnomaden??? Antworten mit Zitat

muggsy08 hat folgendes geschrieben::

Die Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] weigert sich nun meine Kaution zurückzuzahlen, obwohl sie den Nomaden als Nachmieter aufnahm und mich aus dem Vertrag entließ.

Sind solche Klauseln statthaft?


Welche Klausel genau? Bitte den Textlaut zum Thema Kaution zitieren, damit man diesen beurteilen könnte.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja man müsste wissen was genau vereinbart wurde. Grundsätzlich sollte aber sowas möglich sein.
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muggsy08
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:33    Titel: Text der Klausel im Übergabeprotokoll Antworten mit Zitat

Bezugnehmend auf meinen ersten Thread hier der Text aus dem Übergabeprotokoll...

Herr X (Nachmieter) hinterlegt bis zum 24.09.2008 eine Kaution in Höhe von 300 Euro. Bei Nichterfüllung ist der Mietvertrag zwischen der Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] Y und Hernn X nicht zustande gekommen und ich verbleibe im Mietvertrag.

Die Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] Y hat mich allerdings aus dem Vertrag entlassen... und ich habe trotz allem keine Kaution zurückerhalten. Kaution und Miete hat Herr X keinen einzigen Cent bezahlt.

Wie ist jetzt die Sachlage? Wen kann ich haftbar machen, damit ich meine Kaution wiederbekomme?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jetzt noch der Text mit der "Entlassung aus dem Vertrag" kommt, wär´s sogar vollständig Mit den Augen rollen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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muggsy08
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.07.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:01    Titel: Entlassung aus Mietvertrag leider nur mündlich... Antworten mit Zitat

Die Wohnungsgenossenschaft [Name geändert] hat mich leider nur mündlich aus dem Vertrag entlassen, seitdem aber keinerlei weitere Mietforderungen gestellt, was meine Aussage untermauert.

Was ändert dies nun an der Sachlage bzw. an meinen Chancen, die Kaution wiederzubekommen??

Nochmals vielen Dank.
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SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. Text ist der Altmieter noch im Vertrag. Lt. mündlicher Vereinbarung ist er es nicht mehr.
Ist er nicht mehr Vertragspartner hat er ein Anrecht auf seine Kaution.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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