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Verfasst am: 04.02.09, 10:50 Titel: getrennt, Kind, wie weiter???
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe daher das richtig formuliert zu haben.
Würde gern mal eure Meinung zu folgenden Sachverhalt hören:
Meine Freundin war 5 Jahre mit ihrem Ex zusammen in dieser Beziehung ist er viel fremd gegangen und hat sie nur angelogen. Aus dieser Beziehung geht ein Kind hervor (2,5Jahre).
Derzeit sieht er das Kind einmal im Monat ein Wochenende. Doch lügt er stetig weiter und zeigt sich zwar liebe- aber nicht verantwortungsvoll seinem Sohn gegenüber. Bsp. Beim letzten Mal hat er angerufen da er ins Ausland tanken wollte aber keinen Ausweis hatte fürs Kind was er tun soll. Meine Freundin hat ihm dies ausdrücklich verboten. Er ist trotzdem gefahren.
Er wollte seine neue Freundin (hat Kind höchsten 7-8 Tage gesehen, sie ist Kinder unerfahren) allein quer durch mittlere Großstadt schicken mit der Straßenbahn er wollte im Auto hinterher fahren da er zu bequem war zum Bahn fahren. Wir haben ihm das verboten. Mit dem Ende das er den kleinen 1 Stunde später als abgemacht gebracht hat und es ein riesen Theater gab. Er lügt uns nur an.
Am liebsten würden wir ihm da den Kontakt mit dm Kleinen minimieren oder ganz einstellen da er ja mit seiner egoistischen Art zunehmend auch den Kleinen in Gefahr bringt.
Das Jugendamt sagt. So lange das Kind sich auf den Vater freut sollen wir ihm alle 2 Wochen den Kleinen anvertrauen und wenn wir dies nicht machen kann er es gerichtlich einklagen.
Sollte das deutsche Recht so engstirnig sein?
Bitte gebt ihr mal eure Meinung dazu ab.
Vielen Dank im Voraus
nicht das deutsche Recht ist engstirnig sondern offenbar der neue Partner der Mutter, welcher sich in Dinge einmischt, die ihn nichts angehen.
Zitat:
Wir haben ihm das verboten.
Wäre ich der Vater des Kindes gäbe es allenfalls paf aber verbieten ließe ich mir vom neuen Lover meiner Ex nichts.
Zitat:
Das Jugendamt sagt. So lange das Kind sich auf den Vater freut sollen wir ihm alle 2 Wochen den Kleinen anvertrauen und wenn wir dies nicht machen kann er es gerichtlich einklagen.
Und das Jugendamt hat da vollkommen Recht.
Zitat:
Sollte das deutsche Recht so engstirnig sein?
Bitte gebt ihr mal eure Meinung dazu ab.
Zur Engstirnigkeit stand ja bereits oben was.
Als Rat:
Halten Sie sich aus der Erziehung fremder Kinder raus.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hallo Ronny,
ersteinmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich lebe gemeinsam mit Ihr und dem kleinen in einer Wohnung und bin quasi sein Stiefpapi.
Und wenn du gleich an Gewalt denkst:
Zitat. Paff
so denke ich ist dies nicht der richtige Weg.
Denn er baut nur Mist. Lügt nur rum. Zeigt keinerlei Verantwortung. Und macht meine Freundin durch Telefonterror eben wenn er sich wieder was geleistet hat psychisch kaputt.
So jemanden kann man keinen 2 jährigen überlassen.
In meinen Augen.
Desweiteren sollte man andere Leute, welche man nicht kennt, nicht als Engstirnig bezeichnen. Ich urteile ja auch nicht über dich - denn ich kenne dich nicht einmal.
Ich bin mir 100% sicher wärst du in der Situation du würdest genauso handeln.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.02.09, 13:13 Titel:
In welcher Weise der Vater eines Kindes das ihm zustehende Umgangsrecht mit dem Kind ausüben darf, hat nicht der neue Freund der Mutter des Kindes zu beurteilen. Er hat sich in Angelegenheiten, die nur die Eltern des Kindes etwas angehen, nicht einzumischen. Gegenüber dem Vater des Kindes hat er nichts zu erlauben oder zu verbieten. Er dürfte höchstens seine Freundin bei den Entscheidungen, die sie als Mutter des Kindes zu treffen hat, beraten und unterstützen, aber nicht versuchen, die Entscheidungen der Mutter des Kindes gegenüber dem Vater des Kindes durchzusetzen.
Die Mutter des Kindes hat sich ja schon durch das Jugendamt darüber beraten lassen, welche Möglichkeiten ihr zur Einschränkung des Umgangsrechts des Vaters des Kindes zur Verfügung stehen.
Die Mutter kann auch die Regelung des Umgangsrechts des Vaters durch das Familiengericht beantragen und dabei die bisher aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Ausübung des Umgangsrechts durch den Vater schildern. Die Entscheidung des Familiengerichts wäre dann für beide Eternteile (und vor allem auch für Dritte) verbindlich.
Verfasst am: 04.02.09, 14:18 Titel: Re: getrennt, Kind, wie weiter???
Hallo,
Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Am liebsten würden wir ihm da den Kontakt mit dm Kleinen minimieren oder ganz einstellen da er ja mit seiner egoistischen Art zunehmend auch den Kleinen in Gefahr bringt.
Wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, sollte man sicher handeln und zunächst das Jugendamt einschalten und ggf. auch das Familiengericht. Wenn man sich nicht sicher ist, hilft eben eine erste Beratung beim Jugendamt.
Eigenmächtige Umgangs-/Kontaktverhinderung kann u. U. ein schlechtes Licht auf den so handelnden Elternteil werfen. Zum elterlichen Sorgerecht gehört auch das sog. Förderungsprinzip, d.h. dem Kind die Gewähr dafür zu bieten, mit beiden leiblichen Eltrenteilen Umgang und Kontakt ausüben zu können.
Es ist heute unbestritten sehr wichtig, dass Kinder diesen Umgang und Kontakt mit beiden Elternteilen möglichst unbelastet und regelmäßig ausüben.
Persönliche Animositäten untereinander sollten dabei weit hinten angestellt werden. Klar, diese waren sicher ein Grund dafür, selbst nicht mehr mit dieser anderen Person in einer Beziehung leben zu wollen. Dies aber auf das Kind zu übertragen oder gar über das Kind auszutragen, ist nicht ein für das Kind förderlicher, sondern sehr schädlicher Weg.
Noch einmal: Wenn das Kind unter der ganzen Sitaution leidet, Reaktionen zeigt, die man ggf. nicht einschätzen kann, sollte man tatsächlich auch handeln und sich v.a. Rat von außen holen. _________________ Gruß
Peter H.
bitte entschuldigen Sie - aber mir krempeln sich grad die Fußnägel hoch.
Wenn die neue Flamme des Kindesvaters allein mit dem Zwerg auf Tour geht, dann darf der "Second-Hand-Dad" ja wohl auch Verantwortung für den Kleinen übernehmen.
Wenn die Kindesmutter nach Strich und Faden verkackeiert wird - dann ist es doch normal, das der neue Partner an ihrer Seite (der die Konsequenzen genauso wie der Kleine auszubaden hat) nach einer Entschärfung der Situation sucht.
Nichteinhaltung von Absprachen (zu spätes Zurückbringen des Kindes) und leichtfertige Überlassung der Aufsichtspflicht an Dritte sehe ich als Einschränkung der Erziehungsfähigkeit, bewusste Falschaussagen lassen die Glaubwürdigkeit schrumpfen und Telefonterror ist einfach nur unterste Schublade.
Im Zeitalter der Patchwork-Familien einem Stiefpapa zu sagen "Halt dich raus, das geht dich nix an" - das ist das Todesurteil für die neuen Familien. Und in diesem Fall besonders, da der Kleine ganz sicher auch eine emotionale Beziehung zu dem neuen Mann an Mamas Seite aufgebaut hat.
Mein Gedanke in diesem hier angefragten Fall gehen in Richtung Umgangsbegleitung zwecks Ausschluss einer Kindeswohlgefährdung. Alternativ begleiteter Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes. Ggf. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung, u.U. inclusive Einholung eines Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters.
Solange Gerichte rechtskräftig verurteilten gewalttätigen Elternteilen mit gutachterlich nachgewiesenem Alkoholproblem und erhöhten Aggressionswerten ohne jegliche Auflage unbegleitetes Umgangsrecht mit den Misshandlungsopfern zugestehen, bezeichne ich das deutsche Rechtssystem noch ganz anders als "engstirnig".
Bitte fühlen Sie sich nicht angegriffen, meine Einstellung geht nicht gegen Sie persönlich.
Ich habe selbst schon Alkoholiker/-innen im "Kampf" um Kontakt zu seinen/ihren Kindern vertreten.
Auch Alkoholiker/-innen haben ein Recht auf ihre Kinder und die Kinder auf Umgang mit einem solchen Elternteil.
Zitat:
rechtskräftig verurteilten gewalttätigen Elternteilen mit gutachterlich nachgewiesenem Alkoholproblem und erhöhten Aggressionswerten ohne jegliche Auflage unbegleitetes Umgangsrecht mit den Misshandlungsopfern zugestehen
...das klingt so zwar gut, so einfach ist es jedoch nicht! _________________ Gruß
Peter H.
ich glaube, jetzt haben Sie mich gestern missverstanden - Sorry.
Ich weiß, dass Alkoholismus eine Krankheit ist.
Ich zeige nicht mit dem Finger auf diese Menschen und spreche ihnen auch nicht ab, ihre Kinder zu lieben und ein Recht auf Umgang haben zu wollen.
Ich habe im Freundeskreis trockene Alkoholiker und es sind Menschen mit einem Herzen aus Gold, denn sie wissen den Wert des Lebens zu schätzen.
Hoffentlich konnte ich meine Ansicht zu diesem Thema ein bissel geraderücken.
Und dennoch bleibe ich bei meiner Aussage, dass der Opferschutz und das Kindeswohl über die berechtigten Interessen eines eines gewalttätigen und alkoholkranken Elternteils gestellt werden müssen. Dabei liegt mein Ansichtsschwerpunkt auf Gewaltvermeidung.
Wenn gerichtlichen Therapieempfehlungen nicht gefolgt wird mit der Begründung, man hätte "ja gar nix gemacht und alle anderen sind schuld", fehlt aus meiner Sicht jegliches Unrechtsbewusstsein - die erste Voraussetzung für eine Verhaltensänderung.
Umgangskontakte? Ja
Ohne Umgangsbegleitung? Nein
Das zuständige Familiengericht hat trotz 12facher schwerster Misshandlung der Kinder dem Antrag auf unbegleiteten Umgang entsprochen. Ergebnis: Die Kinder verweigern sich.
Glauben Sie nicht?
ICH bin die Mutter dieser Kinder...
Es ist in Deutschland also anscheinend "doch so einfach".
Bitte entschuldigen Sie, ich bin persönlich betroffen und vielleicht sind meine Worte unfair. Aber ich weiß, dass ich nicht die einzige Mutter mit dieser Problematik bin...
nicht das deutsche Recht ist engstirnig sondern offenbar der neue Partner der Mutter, welcher sich in Dinge einmischt, die ihn nichts angehen.
Hallo Ronny,
Ihre Ansicht kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Ich bin 2002 mit einer Mutter dreier Kinder zusammengekommen, Ende 2003 haben wir geheiratet. Die Kinder, jetzt mal nur die beiden Kleinen waren zu dem Zeitpunkt 3 bzw. 5 Jahre alt.
Die drei Kinder und die Mutter wurden vom "Erzeuger" mehrfach geschlagen, körperlich (nicht sexuell) mißhandelt.
Von Anfang an waren die Kinder für mich "wie meine eigene". Wir sind eine völlig normale Familie mit Mama und Papa. Die Kinder nennen mich nicht nur so, ich glaube sagen zu dürfen, ich bin auch der Papa der Kinder. Zum leiblichen Erzeuger haben die Kinder kaum Kontakt, wollen diesen auch nicht.
Nun frage ich Sie, wie die Erziehung in unserer Familie ablaufen soll, wenn ich mich "nicht in Dinge einmischen darf, die mich nichts angehen", wie es Ihre Sicht ist. Meine Sicht ist allerdings so, dass mich die "Dinge", nämlich "unsere" Kinder und deren Wohlergehen und Erziehung sehr wohl etwas angehen. Ich sehe mich zu einer Erziehung zusammen mit meiner Frau nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet.
Leider ist es so, dass ein "neuer Papa" juristisch so gut wie nicht existiert. Dort ist meistens vom "neuen Partner der Mutter" die Rede, dass er dadurch auch zum neuen Partner der Kinder (im besten Fall) wird, ignoriert Iustitia...
Im schlimmsten Fall (bei uns eingetreten) werden die gerichtlichen Gutachten tatsächlich falsch bewertet, wenn die Kinder positiv vom Papa reden, damit aber nicht den leibl. Vater gemeint haben.
Verfasst am: 11.02.09, 11:10 Titel: Ronny das ist nicht so
Da gebe ich Klaus voll und ganz Recht. Ein neuer Partner der Mutter ist im Idealfall ein neuer Papa. Leider ist es bei uns so das er seinen Status als "Papa" ausnutzt. Das 2jährige Kind darf mich nicht Papa nennen (es geht mir nicht um den Titel). Nur ist es für den kleinen schwer überall wo wir sind werde ich mit Papa angeredet.
Ich liebe den Kleinen und er mich. Es ist für mich mein Kind.
Der leibliche Vater hat sich das eine Jahr wo er bei Kind und Frau war kaum bis gar nicht gekümmert. Jetzt provoziert er uns mit seinem Verhalten andauernd. Es kommt nahezu immer zum Streit. Und wie Michaela auch richtig sagte bekommt es der Partner als erstes ab wenn es da Streit gibt. Und es kann mir kein Gesetz der Welt verbieten mich in solchen Situationen vor meine kleine Familie zu stellen. Auch zum wohlergehen des Kindes.
Ich denke ihre Ansicht ist nicht zeitgemäß. Mag es in den 40er Jahren vielleicht engstirnig gewesen sein einen anderen Mann daheim für die Kinder zu haben als den leiblichen Vater.
Doch leben wir mittlerweile im 21. Jahrhundert. Einem Zeitalter voll mit Patchworkfamilien.
Und da wäre es mehr als angebracht das sich nun auch die Gesetzte und Rechte diesem Zeitalter angleichen.
Ronny im Gegensatz zu Ihnen möchte ich Sie nicht persönlich angreifen, sondern Sie nur darauf hinweisen das Ihre Ansichten der Darstellungen nicht Zeitgemäß ist.
Mit besten Grüßen
Tony
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 11.02.09, 11:35 Titel:
Die für die Rechtsbeziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern geltenden Rechtsvorschriften gehen in der Tat davon aus, dass der neue Partner - auch der neue Ehemann - einer Mutter, die von dem Vater ihrer Kinder getrennt lebt, sich nicht unmittelbar mit den Beziehungen zwischen den Kindern seiner Partnerin oder seiner Ehefrau und ihrem Vater zu befassen hat.
Das heißt andererseits nicht, dass der neue Partner oder der neue Ehemann der Mutter sich nicht um das Wohlergehen der Kindern im Einvernehmen mit der Mutter kümmern dürfte. Er kann natürlich auch die Mutter in Fällen, in denen das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater problembelastet ist, nach Kräften unterstützen. Er darf aber nicht unmittelbar persönlich in das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater eingreifen.
ich kann Franz Königs nur zustimmen. Und dies trifft v.a. auf die moderne, jetzige Zeit zu!
Noch einmal: Es ist unbestritten, dass es für die Entwicklung eines jeden Kindes sehr wichtig ist, zu wissen wo es herkommt (auch wenn es schwer ist) und nach Möglichkeit auch regelmäßig Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
Klar, wenn Gewalt wie auch immer ins Spiel kommt, sind Grenzen zu setzen!!
Gerade in Bereich der neuen Familienstrukturen von Heute muss m.E. aber auch klar sein, dass man sich gegenseitig zunächst mit Respekt begegnet und insoweit auch respektiert, dass es eben auch einen leiblichen Papa gibt und dass der das auch bleibt.
Um mich zu wiederholen: Klar, es gibt Grenzen!!
Aber es ist eben auch klar, dass "unnötiges" Einmischen des neuen Papa doch die ganze Situation - je nach Einzelfall!!! - nur noch mehr verkomplizieren kann, eskalieren lassen kann.
In aller erster Linie sollten also auch nach meiner Ansicht die beiden Elternteile das miteinander ausmachen, soweit möglich. Die Mutter/Partnerin beraten ja, aber nicht vorne weg preschen, auch nicht die Kinder beeinflussen (wollen), etc. pp..
Und auch nochmal zu den bisherigen Schilderungen selbst: Provokationen, egoistisches Verhalten, etc., alles also was Sie bisher als Einschätzung des leiblichen Vaters geschildert haben, ist m.E. - und offensichtlich auch nach Auffassung des JA - noch nicht so gravierend, als dass man hieraus irgend etwas in Richtung Einschränkung Umgang und/oder elterlicher Sorge tun könnte oder sollte. _________________ Gruß
Peter H.
Wenn die neue Flamme des Kindesvaters allein mit dem Zwerg auf Tour geht, dann darf der "Second-Hand-Dad" ja wohl auch Verantwortung für den Kleinen übernehmen.
Der neue Stech... ähh .. Lover der Kindsmutter darf das allerdings ihrer Meinung nach, die neue Flamme des Vaters allerdings nicht?
Was für einen selbstverständlich ist, wird zur größten Unverschämtheit, wenn es ein anderer genauso macht
Leiblicher Vater ud Mutter des Kindes bleiben das auch lebenslang. Und der neue Lover der Mutter wird rechtlich nie der leibliche Vater (Adoption bzw andere Ausnahmen mal abgesehen.)
Zitat:
sie ist Kinder unerfahren
und
Zitat:
Am liebsten würden wir ihm da den Kontakt mit dm Kleinen minimieren
sowie die Jugendamtsmeinung
Zitat:
Jugendamt sagt. So lange das Kind sich auf den Vater freut sollen wir ihm alle 2 Wochen den Kleinen anvertrauen und wenn wir dies nicht machen
zeigt eigentlich, dass es ihnen um ihre persönlichen Vorteile und nicht um das Kindeswohl geht.
Und der neue "Second-Hand-Dad" möge seine Finger aus Sachen rauslassen, die ihn nichts angehen.
wo steht, dass der neue Partner der Mutter allein mit dem Zwerg auf die Piste geht? Hab ich das überlesen?
Unbestreitbar macht es einen Unterschied, ob der "Lover" der Mutter tagtäglich mit dem Kleinen zusammenlebt oder der Vater ihn am Wochenende für ein paar Stunden sieht.
Diese "paar Stunden" sollte er dann auch mit dem Kleinen verbringen oder übt die "neue Flamme" das Umgangsrecht aus?
Wenn unpünktliches Zurückbringen des Kindes und gegen den Willen der Mutter das Kind ins Ausland mitgenommen wird, dann sollte man wachsam werden.
Sich aus Dingen raushalten, die einen nix angehen... das kann auch schnell zur unterlassenen Hilfeleistung werden.
Ich habe genug Leute kennengelernt, die sich "rausgehalten" und weggesehen haben!
Es ist nicht nur das Ding von Vater und/oder Mutter, was mit Kindern passiert.
Meine Meinung.
Hallo hws,
da gebe ich wieder Michaela voll und ganz Recht.
Denn das Problem ist er fährt mit dem Kleinen ohne Erlaubnis der Mutter ins Ausland. Ohne Pass! Ihm passiert was oder die Polizei hält ihn an. Dann ist die Mutter als alleinige Sorgeberechtigte rechtlich schuld.
Also.
Wie Michaela sagt ist der Grad zwischen einfach mal machen lassen und unterlassener Hilfeleistung mehr als eng und wird aus unserer Sicht stetig überschritten.
Ich presche nicht auf Ihn los nur ist es für mich und ich denke auch für Sie selbstverständlich wenn er den Kleinen durch eigenmächtiges Handeln (Auslandsfahrt) in Gefahr bringt oder meine Freundin telefonisch so terrorisiert das ich dann einschreite und mich vor meine Familie stelle. Und es gibt mindestens einmal die Woche eine solche Situation.
Da ist es ja wohl mehr als verständlich das wir den Kontakt minimieren wollen um eben auch zu versuchen den Ärger den wir dadurch haben zu minimieren.
Das beste Beispiel ist: Wir hatten mitte 08 geplant das das Kind über Sylvester beim leiblichen Papa ist. Hatten teure Karten für eine große Veranstaltung uns geholt um auch etwas mal für uns zu tun. Doch dann sagt er uns doch echt das er ebenfalls mit Kind auf eine große Sylvesterparty gehen will die 22:00 losgeht! Da er sich dies nicht ausreden lies haben wir verzichtet und Kind zu uns geholt. Karten konnten wir nicht zurück geben.
Macht dies ein Papa dem das Wohl seines wohlgemerkt 2 jährigen Kindes am Herzen liegt? Wir denken nicht.
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