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Hallo,
für eine leer! stehende Wohnung werden vom Stromversorger für Monat Januar fast 150 € in Rechnung gestellt. Die beiden Nachtspeicheröfen waren nur minimalst eingestellt, damit nichts einfriert. Kann bzw. darf denn das sein?
Der Energieberater meinte, das wäre eben in die Kälteperiode von - 10 °C gefallen - im Sommer wäre der Verbrauch dann wieder 0%.
Trotzdem erscheint mir das doch unverhältnismäßig viel und quasi kaum noch vermietbar???
Das lässt sich von hier aus sicher kaum abschließend klären. Sie können beim Energieversorger um eine Zählerprüfung bitten. Die Kosten müssen aber evtl. selbst getragen werden, wenn sich herausstellt, dass der Zähler korrekt funktioniert.
Nachtspeicherheizungen können aber schon sehr viel Energie verbrauchen, insbesondere bei solchen Temperaturen. Vielleicht sind ja auch Türen, Fenster etc. nicht gut isoliert, sodass die Heizkörper durchgehend heizen und dadurch dauerhaft Strom verbrauchen. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
ca. 10 Std. X 5(3+2) KW X 31 Tage X 0,10 € = 155 €
Dies ist nur eine überschlägige Schätzung.
Es könnte als bei den Temperaturen durchaus zu einem solchem Stromverbrauch gekommen seien, zumal ich ja den Strom für das Gebläse unberücksichtigt habe.
150 € dürften so um die 1000 KWh Strom gewesen sein. Bei einem 6 KW Ofen sind wir dann bei 167 Stunden Laufzeit im Monat bzw. etwas über 5 Stunden pro Nacht. Oder 2 6 KW Öfen á 2 1/2 Stunden. Ob das in der Wohnung realistisch ist, kann man aus der Ferne schlecht sagen.
Verfasst am: 11.02.09, 11:48 Titel: Wer zahlt den Strom Mieter oder VM?
Daß die Kosten entstanden sind, kann man wohl nicht ändern - ich war nur schockiert in welcher Höhe. Normalerweise relativiert sich das übers Jahr mit den Abschlagszahlungen. Die 2. Frage ist, inwieweit der Mieter dafür noch zuständig wäre, der zwar den Zähler im Dezember noch ablesen ließ, das Mietverhältnis ging aber bis Ende Januar. Um einen Nachmieter hat er sich nicht gekümmert, die Miete aber dann noch bezahlt. Normalerweise werden für eine leere Anlage 7,8 € fällig. In diesem Fall kam die Frostgefahr dazu, so daß minimale Heizung notwendig war.
Stromlieferverträge sind entgegen einer weit verbreiteten Meinung unabhängig von Mietverträgen. Solange der Vertrag nicht gekündigt wird, besteht er weiter.
Solange eine Person aber auch Mieter einer Wohnung ist und dort Strom verbraucht wird, hat diesen Verbrauch natürlich auch der Mieter zu zahlen. _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Verfasst am: 12.03.09, 17:02 Titel: Muß der Vermieter die Rechnung zahlen?
Nochmal zu dieser leidigen Stromrechnung:
laut Mietvertrag war die Wohnung vermietet, also hätte der Mieter bis zum Ende der Mietzeit auch den Strom bezahlen müssen, hat den Versorgungsvertrag aber bereits einen Monat vorher gekündigt.
Der Stromversorger besteht darauf, daß der Vermieter zahlt - der könne sich die Kosten ja vom Mieter zurückholen, der aber freiwillig nicht bezahlt - und weigert sich, die Rechnung direkt an den Mieter zu stellen: Begründung: der Kunde sei "bei einem Umzug berechtigt mit einer zweiwöchigen Frist zum Ende des Kalendermonats zu kündigen". Aha. Aber nicht mit einer vierwöchigen?
Inzwischen sind noch 2,50 € Kostenbeitrag (?) dazu gekommen.
Bei einem anderen Stromversorger ist es so, daß erstmal eine Bestätigung vom Vermieter verlangt wird, ob der Strom abgelesen werden soll.
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