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Kratzer an Fensterscheibe

 
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martin.dobeck
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 22:27    Titel: Kratzer an Fensterscheibe Antworten mit Zitat

Hallo,

wir sind vor kurzem aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Vor ca. 1,5 Jahren wurden an dieser Wohnung Modernisierungen durchgeführt. Dabei wurden alle Fenster ausgetauscht und eine Wärmedämmung auf der Fassade angebracht. Weil dabei gebohrt werden mußte, waren die neuen Fensterscheiben abgeklebt - allerdings war diese Schutzfolie nicht überall ordentlich angebracht, so dass an der Balkontür zwei kleine Kratzer (von aussen) entstanden sind.

Als die Massnahmen abgeschlossen waren, haben wir den Vermieter bzw. seinen Architekten und auch die Handwerker darauf hingewiesen, dass die Kratzer vorhanden sind. Die Auskunft war damals, dass wegen so kleiner Kratzer keine Fenster ausgetauscht werden würden.
Es gibt über diese Aussage KEINE Dokumentation und keine Zeugen. Allerdings auch kein Abnahmeprotokoll, dass die Scheiben 100% ok waren und was wir unterschrieben hätten.

Jetzt behauptet der Vermieter, wir hätten den "Schaden" verursacht (die Kratzer sind klein und normal kaum zu sehen, weil nicht mittig sondern am Rand der Scheibe, man muss die schon suchen und sie sehen WOLLEN). Er behauptet weiterhin, er habe Beweismaterial und Fotos, dass die Scheibe nach dem Einbau ok war. Dieses angebliche Material legt er trotz mehrfacher Aufforderung aber nicht vor (weil es nicht existiert).

Von der Nebenkostenrückzahlung hat der Vermieter jetzt 300 Euro ohne unsere Zustimmung einbehalten. Der Neupreis der Scheiben ist angeblich 780 Euro.

Gibt es Gesetzurteile zu einem Fall dieser Art? Wie gross und wie sichtbar müssen Kratzer sein, damit sie dem Mieter überhaupt als Mangel anzulasten sind? Sind 300 Euro (also fast 50% der Neupreises) nicht sowieso zuviel?
Bleibt uns etwas anderes als zu klagen?

(Hinzu kommt, dass der Vermieter uns - auf deutsch gesagt - noch betrügen wollte: er schrieb uns, dass wir der Zahlung von 300 Euro zustimmen sollten, dann wären "alle gegenseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis abgegolten" - dabei hat er verschwiegen, dass über 400 Euro Nebenkostenrückzahlung noch offen waren und für 2008 ebenfalls noch Rückzahlungen zu erwarten sind. Er hätte uns also - hätten wir zugestimmt - nicht nur die 300 Euro für die Scheibe abzocken wollen sondern auch die über 400 Euro für 2007 + eine Summe X für 2008 - vermutlich noch einmal ca. 300 Euro.)

Viele Grüße,
Martin
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es spielt keine Rolle wie groß oder sichbar der Schaden ist, wenn der Mieter ihn verursacht hat und es nicht mehr unter normales abwohnen fällt wird er Schadensersatz zahlen müssen. Es muss allerdings nur der Zeitwert bezahlt werden. Die Frage ist also wie hoch ist dieser bei einer Scheibe, ich denke da kann man schon mehr als 50% ansetzen. Im Normalfall hält so ein Teil ja ewig.

Da hier der VM den Schaden gleich mit dem Guthaben der Nebenkostenabrechnung verrechnet hat, muss der Mieter auf Zahlung klagen wenn er mit der Aufrechnung nicht einverstanden ist.
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martin.dobeck
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben den Schaden ja eben nicht verursacht, das behauptet der Vermieter ja nur und hat dafür angeblich Beweise, die er nicht vorlegt. Und ein "Schaden" sind die Kratzer auch nicht wirklich, wie gesagt: man sieht sie kaum und muss sie schon suchen, um sie überhaupt zu entdecken.

Bleibt wohl nur die Klage. Traurig

Martin
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beweislast wird in einem solchen Fall anders ablaufen. Der Mieter müsste hier den Beweis antreten können, denn der Mieter hat zu Mietbeginn eine mangelfreie Wohnung ( steht sicher so im Vertrag ) erhalten.
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martin.dobeck
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu Mietbeginn war die Wohnung mangelfrei, das steht ausser Frage. Nur: als die neue Scheibe eingebaut wurde, haben wir auf die Kratzer aufmerksam gemacht, da hiess es, die seien zu klein, deswegen gäbe es keine neue Scheibe.

Beide Seiten haben keinen Beweis für ihre Position - es gibt kein Abnahmeprotokoll, das bescheinigt, dass die Scheiben nach dem Einbau ok waren, schon gar keines, was wir unterzeichnet hätten. Wir wissen aber genau, dass die Scheibe vorher zerkratzt war und haben das sogar angegeben - und trotzdem soll die Beweislast auf unserer Seite sein? Das kann doch nicht sein.
Sonst könnte der Vermieter ja jetzt auch sagen, wir hätten die Wohnung komplett verwüstet, das Dach abgedeckt und den Garten vermüllt, ohne einen Beweis. Und da wir keinen "Gegenbeweis" haben, wären wir dann auch schuld???

Martin
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss nur nachweisen das der Schaden vorhanden ist, was er ja kann. Der Mieter muss dann nachweisen das er nicht der Verursacher ist/war. Deshalb empfiehlt es sich für den Mieter ein exaktes Protokoll bei der Übergabe der Wohnung anzufertigen und vom VM gegenzeichnen zu lassen. Damit sind dann alle Schäden des Vormieters dokumentiert und der Mieter hat den Beweis das er es nicht war. Gibt es kein Protokoll muss der Mieter anders nachweisen das er es nicht war. Das geht in der Regel über einen Gutachter, was aber teuer ist.

Hier dürfte es mangels fehlender Protokolle ziemlich schwierig werden für den Mieter nachzuweisen das er nicht der Verursacher ist. Ob ein Gutachter zweifelsfrei nachweisen kann das der Mieter nicht Schuld ist, weiss ich nicht.
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martin.dobeck
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Der VM muss nur nachweisen das der Schaden vorhanden ist, was er ja kann.

Aber eigentlich müsste er auch nachweisen, dass der Schaden vorher NICHT vorhanden war und das kann er nicht!

Strider hat folgendes geschrieben::
Gibt es kein Protokoll muss der Mieter anders nachweisen das er es nicht war.

Z.B. über Zeugen: die Architektin und die Handwerker waren nämlich anwesend, als wir die Kratzer angegeben haben.
Problem: beide stehen in Lohn und Brot des Vermieters und werden diesen nicht reinreissen. Ausserdem ist die Sache 1,5 Jahre her, so dass sich jeder rausreden kann, er wisse von nichts mehr Traurig Traurig Traurig

Bleibt die Hoffnung, dass ein Gutachter die Kratzer als "normale Gebrauchsspuren" klassifiziert.

Hätte ich gewusst, was für ein Schlitzohr der Vermieter ist, der uns auch um die Rückzahlung der Nebenkosten-Differenz bringen wollte, hätte ich mir jeden Gang zum Klo schriftlich bestätigen lassen. Weinen

Martin
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

LeZz hat folgendes geschrieben::
Der VM muss nur nachweisen das der Schaden vorhanden ist, was er ja kann.
korrekt ..und das dürfte kein Problem sein Sehr glücklich

LeZz hat folgendes geschrieben::
Aber eigentlich müsste er auch nachweisen, dass der Schaden vorher NICHT vorhanden war und das kann er nicht!
Nöö, das muss der MIETER

hws
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Nöö, das muss der MIETER
Das wär ja ganz neu,daß jemand beweisen müsste, daß er etwas nicht getan hat!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall schon, ist ja Zivilrecht und nicht Strafrecht.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Das wär ja ganz neu,daß jemand beweisen müsste, daß er etwas nicht getan hat!

Abgesehen, dass der Mieter es tatsachlich nicht getan (haben will - weil es die Fensterfirma war..)

Wohnungsabnahme, Kratzer vorhanden. (Geringfügigkeit, normale Abnutzung lassen wir mal weg)
Vermieter sagt: "Kratzer vorhanden, du zahlst"
Mieter "nöö, das war ich nicht, war die Fensterfirma"
Vermieter "haste nen Protokoll darüber? Warum haste das mir nicht gleich gemeldet? Hätte ich sonst Nachbesserung von der Fensterfirma verlangen können"

Wenn ich überall mit dem "nöö, war ich nicht" durchkäme" ohne weiteren Nachweis, brauchte ich fast nirgendwo mehr was bezahlen Cool

hws
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