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getrennt, Kind, wie weiter???
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Teddyklaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antworten hier spiegeln schon die allgemeine Rechtsstellung wider. Leider ist auch in diesem Thread von Lover und gar von Stecher die Rede.

Man mag sich wirklich einmal die Situation der Kinder vorstellen, die in dem neuen Partner der Mutter nichts anderes als den Vater und den Papa sehen.

Kopfschüttelnde Grüße
Klaus
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Teddyklaus hat folgendes geschrieben::
Man mag sich wirklich einmal die Situation der Kinder vorstellen, die in dem neuen Partner der Mutter nichts anderes als den Vater und den Papa sehen.

Das sollen Sie doch, das hat doch keiner bestritten! Überrascht

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Denn das Problem ist er fährt mit dem Kleinen ohne Erlaubnis der Mutter ins Ausland. Ohne Pass! Ihm passiert was oder die Polizei hält ihn an. Dann ist die Mutter als alleinige Sorgeberechtigte rechtlich schuld.

Nein!!

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Kleinen durch eigenmächtiges Handeln (Auslandsfahrt) in Gefahr bringt

Ja, auch er als Vater muss ihn vor Gefahren schützen!!! Was ist dem Kind paßiert?

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Freundin telefonisch so terrorisiert
...
Da ist es ja wohl mehr als verständlich das wir den Kontakt minimieren wollen ...
Das beste Beispiel ist: Wir hatten mitte 08 geplant ...

Verständlich evtl. ja; aber die Schilderungen zeigen doch, dass es eher der Konflikt der Eltern ist, um den es geht und offensichtlich nicht um das Wohl des Kindes.

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
...
Macht dies ein Papa dem das Wohl seines wohlgemerkt 2 jährigen Kindes am Herzen liegt? Wir denken nicht.

Nein, das macht einer, der seiner Ex-Freundin/-Frau eins auswischen will.
_________________
Gruß
Peter H.
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Tony1501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Holzschuher,
ich gebe Ihnen bei den letzten Worten 100% recht. Der leibliche Vater benutzt sein Umgangsrecht und den damit verbundenen Kontakt zur Mutter nur um dieser eins auszuwischen.
Leider.
Und das mit der Aussage wer schuld hat. Dies habe Aussage haben wir so vom Jugendamt bekommen als wir dies angesprochen haben. Denn nur sie hat Sorgepaflicht und ist damit schuld.
Was meine Sie wie man das am besten in Griff bekommt? Denn es wird immer schlimmer?
Und der Vater provoziert andauernd. Das kann doch so nicht weiter gehen.

vielen dank für die Antworten und schön das wir zum Ende doch noch zu einem vernünftigen Schluss kommen, nachdem es zwischenzeitlich ja sehr torbulent war
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
Der leibliche Vater benutzt sein Umgangsrecht und den damit verbundenen Kontakt zur Mutter nur um dieser eins auszuwischen.


...nur ein gutgemeinter (weil in der Praxis wie ich weiß nur schwer umsetzbarer) Rat: Versuchen Sie bzw. die Mutter nicht gleiches mit gleichem zu vergelten, versuchen Sie den Teufelskreis = den Streit zwischen den Eltern auf dem Rücken des Kindes auszutragen zu durchbrechen. Ein Kind, gleich welchen Alters, versteht auf seine Art zu differenzieren, wahrzunehmen. Unterbrechen Sie aber heute aufgrund des Zerwürfnisses der Eltern den Kontakt zum Kind, wird das Kind später einmal der Mutter sicher nicht sagen: Danke! Es wird Vorwürfe hageln.

Noch eins zur Feststellung des JA: Es ist schwer dies hier nachzuvollziehen, was tatsächlich geschehen ist. Aufgrund der bisherigen Schilderungen wüßte ich jedoch nicht, an was die Mutter schuld sein sollte. Daran, dass sie den Umgang des Kindes mit dem Vater ermöglicht, zugelassen hat?

Ausserdem schrieben Sie doch zu Beginn, dass das JA den Umgang mit dem Vater befürwortet!?

Trennen Sie sich von diesen Begrifflichkeiten wie Sorgepflicht o.ä.. Der Vater hat seine Verantwortung genauso wahrzunehmen, ob nun mit "Sorgerecht" oder ohne; das ist m.E. eher zweitrangig.
_________________
Gruß
Peter H.
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Tony1501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also die Antwort vom Jugendamt war Ja einerseits er hat Recht sein Kind zu sehen. Unsere Bedenken wurden da gar nicht beachtet. Es ging sogar soweit das die Frau meinte das die Mutter stetig die Verantwortung trägt auch wenn das Kind bei seinem Vater ist.
Nur ist es ja auch nicht weit her mit dem Verantwortungsbewußtsein des Vaters wenn er ständig so einen Mist macht. Aus Erfahrung wissen wir wenn wir ihn darauf ansprechen kommt die Antwort: entweder: ...aber... oder oh da habe ich nicht daran gedacht (macht es aber in kurzen Abständen wieder!) oder er fängt an Streit zu suchen und macht es absichtlich. Nur muss denn wirklich erst etwas passieren bis jemand etwas macht? Kann man vorher nichts machen? Wie eine Art Vertrag?
Der Mann ist 37 und bekommt sein Leben von vorne bis hinten nicht gebacken.
Er weiß übrigens von der Aussage des Jugendamtes das wenn er Mist macht die Mutter eins dran bekommt. Haben wir aus Sorge ihm mitgeteilt in der Hoffnung das er sich ändert.
Er ist darauf hin zum Jugendamt und wollte das Sorgerecht da die Mutter keine Verantwortung übernimmt. Da hat er doch tatsächlich den Mist den er verzapft versucht gegen uns auszulegen.
Das geht doch echt zu weit.
Wir versuchen ja einmal die Woche ihn anzurufen und geben den Hörer dem Kind mit Lautsprecher. Nur sucht er selbst da sofort den Streit. In Anwesnheit des Kindes. Das nervt nicht nur sondern geht allmählich auf die Psyche.
Und das kann doch nicht sein das er das machen kann. Er lässt nicht mit sich reden und sieht es auch nicht ein. Haben mehrmals ihm versucht dies zu erklären das er den kleinen da nur noch unter unser Aufsicht sehen würde da meinte er er hätte wieder einen Krampfanfall und wir wären daran Schuld und wenn wir nicht wollen das er stirbt an einem solchen Anfall sollen wir aufhören ihn unter Druck zu setzen.
Das kann es doch nicht sein. Traurig
Bevor wieder etwas falsch verstanden wird. Wir haben stetig versucht normal zu komunizieren. Ich habe mich bis zu gewissen Punkten raus gehalten also nicht los geprecht. Doch er stellt sich immer als armen lieben Papi hin der es immer nur gut meint.
Er begreift es nicht.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Wie eine Art Vertrag?


Ja, guter Gedanke. Eine Umgangsvereinbarung mit festen Zeiten, v.a. auch mit verlässlichen Absprachen an Geburtstagen, Feiertagen, in Ferien, Sylvester, etc..

Da kann man ruhig auch mit aufnehmen, dass es solche Telefonate mit Zwistigkeiten im Beisein des Kindes nicht mehr geben soll. Auch anderes.

Bloß wie ihn dazu bringen, so eine Vereinbarung abzuschließen? Zunächst mit dem Jugendamt versuchen. Beide Elternteile schildern dem JA die jeweiligen Vorstellungen, wie was wann und wie ablaufen könnte, macht Vorschläge zu den Umgangszeiten, etc.. Sollte das nicht funktionieren, sollte man sich überlegen, ob man sich nicht auch mal bei einem anderen Fachmann beraten läßt.
_________________
Gruß
Peter H.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Huch - halt, stopp!

Tony1501 hat folgendes geschrieben::
da meinte er er hätte wieder einen Krampfanfall und wir wären daran Schuld und wenn wir nicht wollen das er stirbt an einem solchen Anfall sollen wir aufhören ihn unter Druck zu setzen.


Ist der Vater Epileptiker und medikamentös nicht richtig eingestellt?? Geschockt

Jetzt klingeln aber meine Alarmglocken ganz heftig, weiß das Jugendamt davon?
Ich will - um Gottes Willen - jetzt nicht unken oder einen künstlichen Vorwand aufbauen, aber wenn der Kindesvater auf psychischen Druck mit Krampfanfällen bis zur Todesgefahr reagieren könnte, dann muss ganz dringend etwas passieren.
Was ist, wenn der Kleine unbeabsichtigt solch eine Stress-Situation auslöst? Ich denke an Spielplatzunfall, Trotzreaktionen oder eigenmächtige Ausflüge... so ein kleines Kerlchen ist im Welteroberer-Alter und bis zum Hemdkragen voller Selbstüberschätzung.

Ich hab das dreimal durch. Winken
Meine damals Zweijährige hat sich munter im Schlafstrampler auf die Socken zum Edeka gemacht und wollte Brötchen kaufen... das war Panik pur!!! Danach hab ich alle Türklinken hochkant angeschraubt.

Wenn tatsächlich ein Anfallsleiden vorliegt und nicht vorgetäuscht wird, muss dies ärztlich überwacht und betreut werden. Eine akut krampfende Person ist nicht mehr in der Lage, sich um ein Kleinkind zu kümmern.

Liebe Grüße,
Michaela

ps: leider ist es nicht selten, dass unter dem Mäntelchen des Umgangsrechtes dem Ex-Partner verbal aufs Auge gehauen wird. Den Teufelskreis von geben und nehmen unterbricht man nicht mit stillhalten, sondern mit Unterlassungsklage. Winken
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Tony1501
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja er ist seit 5 Jahren Epileptiker. Mir viel der Begriff nicht ein. sorry.
Seit anderthalb jahren wäre er wohl jetzt ohne Anfall. Da hätten wohl die Ärzte gesagt das es so gut wie geheilt sei wenn er seine Medikamente nimmt.
Bis zum herbst hatte er den Führerschein weggenommen bekommen wegen dieser Epilepsie und ist hinter unserem Rücken und trotz Verbotes auch unserer Seits mit dem kleinen Auto gefahren.
Er war auch schon wegen Betrugs und Unterschlagung oder wie man das nennt im Knast. Erst da kam heraus das er mit den Bankdaten meiner Freundin viele Kredite aufgenommen hat. Die jetzt nicht wiederrufen werden können und wir abstottern müssen. Genauso wie die 4 Handyverträge. Die er abgeschlossen hat übers Internet auf den Namen meiner Freundin. Alles heimlich. Handys zu den Verträgen hat er verkauft. Post hat er abgefangen. Monatelang.
Er ist nichtmal bereit Windeln zu kaufen wenn der kleine bei Ihm ist die müssen wir mitgeben.
Will jetzt nicht auf dem Mann an sich herumreiten. Nur hat der sich nicht im Griff und das Kind naja.
Der einzige Grund warum meine Freundin den Kontakt nicht komplett unterbindet ist das ihr Bruder voriges Jahr kurz vor der Hochzeit mit 35 erfahren hat das er einen anderen Vater hat. auch er war damals 2.
Sie möchte eben das der kleine später entscheidet ob er kontakt zum leiblichen vater möchte oder nicht.
Und das nutzt dieser nach allen Belangen kräftigt aus.
Vielleicht versteht ihr mich jetzt ein wenig mehr?
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tony Sehr glücklich

ich versuche mal zusammenzufassen, was wir bisher haben:

1. Das Kind wird nicht pünktlich zurückgebracht.
2. Der KV fährt mit dem Kind im Auto ohne Führerschein.
3. Der KV fährt mit dem Kind ohne Zustimmung der Mutter ins Ausland.
4. Der KV ist rechtskräftig vorbestraft (Kleinkriminalität?)
5. Der KV mißachtet die kindlichen Grundbedürfnisse (zur Fete nach 22.00 Uhr)
6. Der KV stellt sich selbst als anfallsgefährdet dar.
7. Der KV provoziert Streitigkeiten mit der Kindesmutter in Anwesenheit des KIndes.

Haben wir alles?
Sind diese Punkte dem Jugendamt klar, wirklich deutlich formuliert?

ALLE DIESE PUNKTE widersprechen einem UNBEGLEITETEM Umgang!!!
Um das Kindeswohl nicht zu gefährden, sollte immer eine Begleitperson bei den Kontakten dabei sein. Zu beantragen über das Familiengericht (Antrag auf begleiteten Umgang).

Die Mutter mag nicht "Schuld sein", wenn dem Kleinen etwas passiert - aber verzeihen wird sie es sich ein Leben lang nicht. Geschockt

Jetzt hoffe ich, dass meine Sicht etwas zu drastisch ist.
Oder ist meine Zusammenfassung Realität? Geschockt

Viele liebe Grüße,
Michaela

ps: wann ist der nächste Besuchstermin?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Jetzt hoffe ich, dass meine Sicht etwas zu drastisch ist.


...denke ich auch.

Zitat:
Oder ist meine Zusammenfassung Realität?


...das können wir von hier aus nicht beurteilen, auch nicht über die Richtigkeit der Einschätzung des Jugendamtes.

Zitat:
ALLE DIESE PUNKTE widersprechen einem UNBEGLEITETEM Umgang!!!


...das ist Ihre Meinung aufgrund der in diesem Fall in wenigen Beiträgen geschilderten Umstände. Ich kann diese selbst aufgrund der bisherigen Darstellungen so nicht teilen!

Man sollte, soweit ich das noch nicht erwähnt hatte, zusammen mit dem Jugendamt auf eine Umgangsvereinbarung hinwirken, die mehr Verlässlichkeit und Vertrauen auf beiden Seiten versuchen sollte zu begründen.

Wenn das nicht klappt bzw. diese nicht eingehalten wird, kann man ein Vermittlungsverfahren beim Familiengericht ins Auge fassen.

Aber in erster Linie sollte man gucken, wie es dem Kind geht!!
_________________
Gruß
Peter H.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter Sehr glücklich

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Aber in erster Linie sollte man gucken, wie es dem Kind geht!!


Das mag völlig richtig sein.

Jetzt kommt das große ABER:

1. Ein Kleinkind - und davon reden wir hier - kann durchaus einen Heidenspaß dran haben, wenn der Mensch am Steuer lustige Schlangenlinien fährt. Eine realistische Gefahreneinschätzung ist durch so einen Zwerg schlichtweg unmöglich.
Es geht dem Kind in diesem Moment also prima, im nächsten kann es schwerstverletzt im Graben liegen.

2. Das Kind findet es wahrscheinlich super klasse toll, eine Auslandsfahrt zu machen. Bis zu dem Moment, wo fremde Onkels in komischen Uniformen das Auto stoppen und mangels Pass das Kind irgendwo im Unbekannten landet (Auffangstation).

3. Das Kind dürfte völlig überfordert sein, wenn es beim Zurückbringen eine panisch-besorgte Mutter vorfindet, welche in der Zeit zwischen vereinbarter und tatsächlicher Rückgabe-Zeit die Hölle durchlebt hat.

4. Ständige Streitigkeiten im Beisein des Kindes müssen sofort gestoppt werden, der Zwerg ist damit doch völlig überfordert.

5. Ein Kleinkind dürfte entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage sein, sich klar zu artikulieren. Umso wichtiger ist die allseitige Fürsorgepflicht der Erwachsenen.

Meine o.g. Punkte 1-7 widersprechen einem verantwortungsbewussten Umgang des Vaters mit dem Kind. Ist der Vater zu dieser Einsicht nicht in der Lage, sehe ich ihn als nur beschränkt erziehungsfähig an.
In diesem Zusammenhang wäre die Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens eventuell sinnvoll.

Vielleicht neige ich zum Schwarz-Sehen. Verlegen
Aber wie würden Sie sich fühlen, wenn Tony in wenigen Tagen hier postet "Der Vater hatte mit dem Kind einen Unfall! oder "Er ist nicht mit dem Kind nicht zurückgekommen"?
Sicher, das sind fürchterliche Spekulationen.
Aber es muss alles getan werden, damit es nicht dazu kommen KANN.

Viele liebe Grüße,
Michaela
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Meine o.g. Punkte 1-7 widersprechen einem verantwortungsbewussten Umgang des Vaters mit dem Kind. Ist der Vater zu dieser Einsicht nicht in der Lage, sehe ich ihn als nur beschränkt erziehungsfähig an.
In diesem Zusammenhang wäre die Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens eventuell sinnvoll.


...noch einmal, m.E. nein!!

Zitat:
Aber wie würden Sie sich fühlen, wenn Tony in wenigen Tagen hier postet "Der Vater hatte mit dem Kind einen Unfall! oder "Er ist nicht mit dem Kind nicht zurückgekommen"?


...das ist Panikmache.

Mein Sohnemann ist vor kurzem, entgegen bisheriger Absprache, alleine über eine vielbefahrene große Strasse gelaufen, ohne Ampel!?

Vor ein paar Jahren - da war er kaum 3 - ist er uns in einem Wohnviertel einfach abgehauen, wir haben 1 1/2 Std. vergeblich gesucht!?

Was ist wenn ...; ich will die Ängste der Mutter nicht herunterspielen. Es ist aber durchweg auch sehr oft feststellbar, dass man sich als besserer Papa/bessere Mama/Elternteil einschätzt und hierfür "Gefahren" heraufbeschwört, die evtl. gar nicht bestehen!?

Es gilt auch loslassen zu können. Wenn das Kind beim anderen ist, dann ist der zuständig!

Was meinen Sie wie oft ich - nicht getrennt - mit der Mutter meiner Kinder im Diskurs liege über Fragen, z.B. dürfen die das schon oder jenes; das ist noch viel schlimmer bei Eltern, die nicht mehr zusammen sind, wo das Vertrauen zerstört ist etc..

Das Jugendamt ist in dem konkreten Fall doch viel näher dran. Ein persönlicher Eindruck vom Ablauf ist auch wesentlicher hilfreicher, als theoretische Diskussionen darüber oder gar...
Zitat:
Spekulationen.


Keiner der von Ihnen ganz oben 1-7 oder später 1-5 rechtfertigt - im einzelnen und isoliert für sich betrachtet - die Anordnung eines nur begleiteten Umgangs!!
_________________
Gruß
Peter H.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter Sehr glücklich

Tony hatte doch aber geschrieben, dass der KV der Meinung ist, als allein Sorgeberechtigte ist die Mutter auch dann verantwortlich, wenn dem Kleinen BEI IHM etwas passiert. Geschockt

Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Verlegen

Warum müssen meine Aufzählungspunkte einzeln und isoliert für sich betrachtet werden? Nur alle gemeinsam ergeben ein Persönlichkeitsprofil des KV, eventuell müsste sogar noch die Kleinkriminalität (gefälschte Handy-Verträge mit finanzieller Belastung der KM) in Betracht gezogen werden.

Sicher mag ein einzelner Gesichtspunkt noch nicht hinreichend kindeswohlgefährdend erscheinen, jedoch umfassen Gutachten zur Erziehungsfähigkeit stets die gesamte Persönlichkeit. Und wenn der KV nicht willens oder nicht fähig ist, verantwortungsvoll mit dem Kleinkind umzugehen - dann muss ihm Hilfestellung gegeben werden, damit er es lernen kann.
Umgangsbegleitung ist für mich kein Kontroll-Instrument, sondern hat eher anleitenden Charakter.

Bitte stufen Sie meine "Befürchtungen" nicht als Panikmache ein.
Es sind Erfahrungswerte, leider.
Das Gegenteil davon Ist "Blauäugigkeit" und Sorgen von Müttern zu ignorieren, kann sich böse rächen - auszubaden haben es die Kinder.

Wissen Sie, was mir im Alltag immer wieder auffällt?
Es sind die Väter, die an die Mütter Forderungen stellen, immer wieder und wieder. Die Mutter hat dies und das und jenes zu tun, sonst wird er ihr schon zeigen, "wo der Hammer hängt".
Wo bleibt der Respekt vor den Müttern, die jeden einzelnen Wochentag all ihre Kraft und Liebe für die Kinder aufwenden?

Bitte fühlen Sie sich nicht persönlich angegriffen, das wollte ich ganz bestimmt nicht.
Bin momentan etwas angespannt, hab gestern - mal wieder - Post vom Gericht bekommen. Verlegen

Liebe Grüße,
Michaela
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Es sind Erfahrungswerte, leider.


Erfahrungswerte woraus?

Zitat:
...
Das Gegenteil davon Ist "Blauäugigkeit" und Sorgen von Müttern zu ignorieren, kann sich böse rächen - auszubaden haben es die Kinder.
...
Es sind die Väter, die an die Mütter Forderungen stellen, immer wieder und wieder. Die Mutter hat dies und das und jenes zu tun, sonst wird er ihr schon zeigen, "wo der Hammer hängt".
Wo bleibt der Respekt vor den Müttern, die jeden einzelnen Wochentag all ihre Kraft und Liebe für die Kinder aufwenden?
...


A bisserl pauschal, oder!?
_________________
Gruß
Peter H.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Erfahrungswerte woraus?


Eigene.
Vater ist gewalttätig. Rechtskräftig verurteilt (12fache schwerste Misshandlung der Kinder). KV will unbegleiteten Umgang, JA stimmt auf grund leerer Stadtkasse zu. KM äußert Bedenken, bleibt ungehört. KV sieht die Kinder genau zweimal. Die Kinder werden eingeschüchtert, erpresst, genötigt, bedroht. Danach blocken die Kinder ab, komplette Verweigerung. Psychosomatische Beschwerden vor Umgangstermin.
Können Sie sich in die Kinder hineinversetzen?
Waren die Einwände der KM "Panikmache"?
Ich bin KM...

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
A bisserl pauschal, oder!?


Ich stecke mitten im 14. Verfahren!
Keines wurde von mir initiiert. Immer neue Vorwürfe (Kinder seit Monaten nicht gesehen, Kinder vernachlässigt, Kinder unterernährt usw... alles nachweislich NICHT WAHR. Es gibt einen Vergleich um Umgang, kein Urteil. Trotzdem Anträge auf Zwangsgeld, Beugehaft usw... alles zurückgewiesen.)
Das kostet nicht nur barbarisch Staatsgelder, sondern auch Nerven. Geschockt

Liebe Grüße,
Michaela
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