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Feuerlöschermissbrauch im Studentenwerkhaus

 
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talie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:49    Titel: Feuerlöschermissbrauch im Studentenwerkhaus Antworten mit Zitat

Ich habe letzten September eine Party zu meinem Geburtstag gemacht. Etwa gegen 3-4 Uhr nachts, es waren noch meine engsten (max 20) Freunde bei mir zu Besuch, hatten wir den Verdacht es brennt und sind auf die Strasse hinausgerannt. Ich haeb dann aber gemerkt, daß irgneidn Scherzbold den Feuerlöscher genommen hat und das ganze Treppenhaus angesprüht hat. Ich wohne im 4 Stock, der feuerlöscher wurde aus dem 3. Stock oder 2. Stock entwendet. Die Eingangstür des Hauses war zu diesem Zeitpunkt beschädigt( was öfters vorkommt, dass sie sich cniht richtig schließen lässt, da das ein Altbauhaus ist und die Türe imemr nahc einem gewissen Zeitraum ihren Dienst versagt).
Nun möchte das Studentenwerk, dem diese Haus gehört, dass ich für die Reperatur/Reinigungs-Kosten aufkomme, da ich auf Druck der anderen Mieter in diesem haus, leider den fehler gemacht habe und das Studentenwerk angerufen habe und erzählt habe, daß während meiner Party irgendjemand den Feuerlöscher genommen hat aus dem Hausflur. Die Kosten für alles betragen 190 euro. Der hausmeister und eine Studentenwerksangestellte behaupten, daß ich Ihnen gesagt hätte, es wäre jemand von meiner Party gewesen. Was ich unter Garantie nciht getan habe. Sie wollen dies auch eidestattlich schriftlich erklären zur Not. Mir wird jetzt angedroht, dass ich verklagt werde, wenn ich nciht für den Schaden aufkomme.
Ist das Studentenwerk nciht verpflichtet mir zu beweisen, daß ich bzw. jemand von meiner Party das gewesen ist? Denn ich weiß 100%ig, daß ekienr meiner freudne das war. Die waren alle in emienr Wohnung zu dem Zeitpunkt. Der hasumeister sagt, ich soll das in Raten bezahlen. Aber ich sehe das nciht ein, weil ich nihts damit zu tun habe.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtslage ist diese, dass Ihnen bewiesen werden muß, dass Besucher Ihrer Party den Schaden verursacht wurde.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

"Der Mieter haftet außerdem für das, was sein Besucher anstellt, genauso, wie wenn er es selber tun würde. Beschädigt also der Besucher etwas an der Wohnung oder am Haus, dann muss der Mieter hierfür ebenso geradestehen und an den Vermieter Schadenersatz zahlen, wie wenn er den Schaden selbst verursacht hätte." --> internetrageber-recht

Zitat:
st das Studentenwerk nciht verpflichtet mir zu beweisen, daß ich bzw. jemand von meiner Party das gewesen ist?


Siehe zur Beweislast z.B. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

Es scheint mir so, dass es i.Ü. jede Menge Zeugen gibt, die zu dem Vorgang etwas bekunden können.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:13    Titel: Re: Feuerlöschermissbrauch im Studentenwerkhaus Antworten mit Zitat

talie hat folgendes geschrieben::
...
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
...

Schlecht für den Studenten, da er bestimmt keinen Partyraum für seine "... engsten (max 20) Freunde ..." gemietet hat. Die Zahl war sicher höher, denn: "es waren noch meine engsten (max 20) Freunde bei mir zu Besuch,".

Ohne die Fete wäre sicher das "gegen 3-4 Uhr nachts" nicht passiert. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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talie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es waren cniht mehr Leute anwesend als 20. und diese Zahl ist schon hochgegriffen. Das war keine dieser auschweifenden Parties, wo man selbst den Überblick verliert. Hätte ich mir sicherlich an dem Tag eher gewüsncht, aber jetzt ist es mir ganz recht, dass nur so wenige da waren, nachdem ich offenbar jetzt beweisen muss, dass keiner damit was zu tun hat. Und wie gesgta...wir waren alle drinnen. Die feuerlöschaktion war draussen und ncoh cnihtmal in meinem Stockwerk. Udn mir sieht es auch verdammt danach aus, als will das Studentenwerk jetzt cniht für den utopische preis der Putzfirma zahlen und schickt mir erst jetzt im Ferbuar, ein halbes Jahr danach, die rechnugen von Spetmeber und Oktober.
Ist ja auch schonseltsam oder?!...aber herzlichen Dank für die wertvollen Tipps!!
kann ich gut gebraucehn.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

talie hat folgendes geschrieben::
nachdem ich offenbar jetzt beweisen muss, dass keiner damit was zu tun hat.


Woher kommt diese Meinung?

"Grundsätzlich muss im Zivilprozess jede Partei die Voraussetzungen der Rechtsnorm beweisen, deren Rechtsfolgen sie für sich in Anspruch nimmt, d.h. der Kläger die rechtsentstehenden und rechtserhaltenden Tatsachen, der Beklagte die rechtshindernden, rechtshemmenden und rechtsvernichtenden Tatsachen." --> www.juraforum.de/lexikon/Beweislast%20im%20Zivilprozess
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