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Untervermietung

 
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desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:55    Titel: Untervermietung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab mal eine hypothetische Frage:

Mieterin M bewohnt im Dachgeschoss eine 3-Zimmerwohnung, die im selben Haus liegt, wie die Wohnung des Vermieters V.

Der Sohn, der bei seinem Vater lebt, ist vorübergehend bei ihr, da er momentane Probleme mit ihm hat. Der Sohn ist noch Schüler (macht nächstes Jahr Abitur) und wird in Kürze 19 Jahre alt.

Hin und wieder kommt es auch vor, dass der Freund von M bei ihr übernachtet und sich auch tagsüber in der Wohnung aufhält. (zur Info, die ggf relevant sein könnte, M hat Brustkrebs und befndet sich zurzeit in Strahlentherapie).

Nnn mahnt der V die M wegen unerlaubter Untervermietung ab und fordert sie auf, die Namen und Anschriften (letzte Meldeadresse) des Freundes und Sohnens zu bennen.

Der Sohn ist wie schon gesagt bei seinem Vater gemeldet. Der Freund ist mit der Adresse seines eigenen Mietwohnung gemeldet.

Muss M die Daten an V geben und liegt in Bezug auf den Sohn wirklich Untervermietung vor? Dass der Sohn für eine gewisse Zeit bei M aufgenommen wird, hatte sie V mitgeteilt. Wie verhält es sich mit der tageweise Anwesenheit des Freundes?

Danke für Antworten

desi
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Sohn Miete zahlt, dann ist das Untermiete, wenn nicht, dann nicht.
Die Gebrauchsüberlassung an Dritte ist immer von der Genehmigung des Vermieters abhängig. Allerdings kann die für den Sohn oder den Lebenspartner nicht verweigern. Von daher ist es für den Vermieter eigentlich egal, wer wo gemeldet ist und er wird sich da nicht auf ein berechtigtes Interesse berufen können.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 11.02.09, 17:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Von daher ist es für den Vermieter eigentlich egal, wer wo gemeldet ist und er wird sich da nicht auf ein berechtigtes Interesse berufen können.


Ist sie dennoch zur Angabe der persönlichen (und schutzwürdigen) Daten von Sohn und Lebenspartner gegenüber dem V verpflichtet?


desi
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