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Verfasst am: 11.02.09, 17:12 Titel: Erneuerung des Thermostatventils
Hallo,
das Ventil am Küchenheizkörper mußte für € 68,31 erneuert werden.
Der Vermieter will die Kosten nicht übernehmen.
Wir haben einen alten Mietvertrag, in dem unter § 15 Punkt 5 steht, daß
Kleinreparaturen, auch an Heizungsgeräten -ohne Angabe eines Höchst-
betrages- vom Mieter zu übernehmen sind.
Wir sind der Meinung, daß Erneuerungen aufgrund des Alters der Heizung
Sache des Vermieters ist.
Wie ist die Rechtslage und vielleicht ein Verweis auf ein Mieturteil.
Hier wäre zu klären wer hat die Musik bestellt, war es der Mieter, dann kann es sehr gut sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Dies ist der Fall wenn er vorschnell selber einen Handwerker beauftragt hat. Oder was auch sein könnte ist, das der Mieter für den Defekt verantwortlich ist, dann müsste er es auch bezahlen. Sollte er nicht dran Schuld sein und der VM hat den Handwerker bestellt, wird dieser es bezahlen dürfen. Ausser es gibt eine wirksame Kleinreparaturklausel.
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