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Unterstellung Betrug: Was kann man tun?

 
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Ginger023
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:37    Titel: Unterstellung Betrug: Was kann man tun? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

seit dem 1.02.2009 ist Frau A bei einem Personalvermittler(Zeitarbeitsfirma) angestellt. Den Februar über sollte sie auf 400 Euro Basis bei einem Unternehmen als Call-Center Agentin im Outbound / Vertrieb tätig sein. Ab dem 01.03.2009 sollte der Vertrag dann auf Vollzeit laufen.

Die Einarbeitung war für eine Woche angesetzt. Da sie aber schon vorher eineinhalb Jahre in dem Bereich gearbeitet hatte, konnte sie schon am zweiten Tag selbstständig telefonieren.
Ihr stieß zwar etwas auf, dass man ihr nahe legte dem Kunden nicht mitzuteilen, dass er ein Widerrufsrecht hat und auch nicht darauf hinzuweisen, dass bei einer Vertragverlängerung mögliche Folgekosten entstehen, da so was bei ihrem alten Arbeitgeber ein absolutes „muss“ war, aber sie tolerierte dies vorerst.
Die ersten beiden Arbeitstage blieben, so vertraglich geregelt, unbezahlt wegen der Einarbeitung. Eine Woche später, also am Montag den 09.02.2009 unterstellte man ihr Betrug, indem sie angeblich Datensätze als Positiv abgeschlossen haben soll, ohne mit dem Kunden vorher drüber gesprochen zu haben.
Ihrer mehrfachen Bitte dies unverzüglich in ihrem Beisein zu überprüfen kam man nicht nach. Man sicherte ihr dennoch eine Überprüfung am selben Tag zu und drohte mit rechtlichen Konsequenzen, sofern sie den Betrug nicht sofort zugeben würde.
Sie verließ die Firma nach diesem Gespräch und informierte ihren Personalvermittler, welcher sich ebenfalls um Klärung bemühen wollte.
Nach mehreren Telefonaten wurden bis heute keine eindeutigen Beweise für den angeblichen Betrug vorgelegt. Frau A.'s Personalvermittler vertröstet sie jedes Mal aufs Neue und bittet um Geduld. Weder gibt es eine Äußerung zu der Sache an sich, noch eine Äußerung wie es mit ihrem Arbeitsverhältnis bei ihm weiter geht.
Vom Vorwurf des Betruges hat sie sich nun aufgrund der Zeit distanziert, da sie nun, selbst wenn entsprechende Nachweise durch Zahlen kommen sollten, dies nicht mehr nachvollziehen kann!
Sie hat des weiteren dem Personalvermittler eine Frist gesetzt dass er ihr bis Freitag dem 13.02.2009 mitteilen soll wie es für sie nun dort weiter geht.

Was sind bei dieser Situation Frau A.'s Rechte und Pflichten? Hat sie ein Recht auf die Bezahlung der ausgeübten Arbeitstage? Kann sie den Verdienstausfall den sie derzeit hat in Rechnung stellen? Muss muss sie sich ggf vielleicht beim Arbeitsgericht melden?

Wie ist die Rechtslage??


Mit freundlichen Grüßen
ginger
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