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Ich weis das ich mich irgendwie durchsetzen kann. ich war ja auch nicht schlecht in der Lehre, aber mir selber gefällt der Gedanke auch nicht wenn ich mal Mist baue das jemand zu schaden kommt. In meiner Ausbildung hat man mir immer gesagt das, wenn ich Scheiße baue bin ich auch schuldig. Und wenn ich dann sage das ich in den Farben unterschiedliche Grauabstufungen gesehen habe, das finde ich dann auch unpassend.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Beispiel ist logisch. Die Benachteiligung muss sachlich gerechtfertigt sein.
Und sie ist es. Formalisierte Benachteiligungen sind nun mal leider sachlich gerechtfertigt.
Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Beispiel ist logisch. Die Benachteiligung muss sachlich gerechtfertigt sein.
Und sie ist es. Formalisierte Benachteiligungen sind nun mal leider sachlich gerechtfertigt.
Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?
Könnt ihr mir mal sagen, was das heißt? Ich hab keine Ahnung.
Würde ich was bekommen(Schadensersatz) oder was mir lieber wäre unterstützung bei einer Umschulung oder Fachabi Wirtschaft.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 11.02.09, 19:15 Titel:
Atidog hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?
Könnt ihr mir mal sagen, was das heißt? Ich hab keine Ahnung.
Artikel 3, Absatz 3 und darin Satz 2 des Grundgesetzes
Zitat:
Würde ich was bekommen(Schadensersatz) oder was mir lieber wäre unterstützung bei einer Umschulung oder Fachabi Wirtschaft.
Soviel wie der Schaden, den jemand fahrlaessig oder vorsaeztlich verursacht hat, ausmacht. Falls kein Schaden entstanden ist oder niemand ihn irgendwie schuldhaft verurusacht hat, bekommst du auch nichts.
Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?
moro war der Meinung, dass der Satz von mir: "Behinderte dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden" so absolut nicht gilt. Da habe ich zitiert, dass das GG genau das in dieser absoluten Form (so in etwa) schreibt.
Aus diesem Grundsatz leite ich ab, dass man nicht pauschal Berufe als ungeeignet ansehen darf, sondern eine Einzelfallbetrachtung durchführen muss. Im Einzelnen sind die Tätigkeiten zu finden unter
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