Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rotblind, Lehre bestanden aber sinnlos
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rotblind, Lehre bestanden aber sinnlos
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weis das ich mich irgendwie durchsetzen kann. ich war ja auch nicht schlecht in der Lehre, aber mir selber gefällt der Gedanke auch nicht wenn ich mal Mist baue das jemand zu schaden kommt. In meiner Ausbildung hat man mir immer gesagt das, wenn ich Scheiße baue bin ich auch schuldig. Und wenn ich dann sage das ich in den Farben unterschiedliche Grauabstufungen gesehen habe, das finde ich dann auch unpassend.

Danke Euch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

@moro

Art 3 III 2 GG
Zitat:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das Beispiel ist logisch. Die Benachteiligung muss sachlich gerechtfertigt sein.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
@moro

Art 3 III 2 GG
Zitat:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das Beispiel ist logisch. Die Benachteiligung muss sachlich gerechtfertigt sein.


Und sie ist es. Formalisierte Benachteiligungen sind nun mal leider sachlich gerechtfertigt.

Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Atidog
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
0Klaus hat folgendes geschrieben::
@moro

Art 3 III 2 GG
Zitat:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Das Beispiel ist logisch. Die Benachteiligung muss sachlich gerechtfertigt sein.


Und sie ist es. Formalisierte Benachteiligungen sind nun mal leider sachlich gerechtfertigt.

Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?


Könnt ihr mir mal sagen, was das heißt? Ich hab keine Ahnung.
Würde ich was bekommen(Schadensersatz) oder was mir lieber wäre unterstützung bei einer Umschulung oder Fachabi Wirtschaft.

Danke Euch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Atidog hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?


Könnt ihr mir mal sagen, was das heißt? Ich hab keine Ahnung.


Artikel 3, Absatz 3 und darin Satz 2 des Grundgesetzes

Zitat:
Würde ich was bekommen(Schadensersatz) oder was mir lieber wäre unterstützung bei einer Umschulung oder Fachabi Wirtschaft.


Soviel wie der Schaden, den jemand fahrlaessig oder vorsaeztlich verursacht hat, ausmacht. Falls kein Schaden entstanden ist oder niemand ihn irgendwie schuldhaft verurusacht hat, bekommst du auch nichts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ q. c.

Zitat:
Also wozu das ganze Geleier und rezitieren von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG?

moro war der Meinung, dass der Satz von mir: "Behinderte dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden" so absolut nicht gilt. Da habe ich zitiert, dass das GG genau das in dieser absoluten Form (so in etwa) schreibt.

Aus diesem Grundsatz leite ich ab, dass man nicht pauschal Berufe als ungeeignet ansehen darf, sondern eine Einzelfallbetrachtung durchführen muss. Im Einzelnen sind die Tätigkeiten zu finden unter

http://www.gesetze-im-internet.de/elekanlausbv/BJNR136200997.html
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
Seite 3 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.