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Arbeitsvertrag nach Kündigung

 
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Helgoland1990
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:31    Titel: Arbeitsvertrag nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,
mir ist folgendes passiert:
Ich habe Ende September mit einem Aushilfsjob bei einer Tankstelle angefangen.
Es wurde eine Probezeit von 3 Monaten mündlich festgelegt. Nach ein paar Wochen habe ich auch einen Personalbogen ausfüllen müssen. Dann wurde ich Anfang Dezember plötzlich gekündigt mit der Begründung, ich weiß, die ist nicht notwendig innerhalb der Probezeit, dass mein Kundenumgang nicht den Maßstäben entsprechen würde. Ok, ich kann nicht einschätzen, wie genau das stimmt, aber alle anderen Mitarbeiter und auch die Kunden gaben mir ein ganz anderes Feedback. Dementsprechend bin ich auch wütend auf meinen Ex-Chef, da mir auch eine Menge Geld durch die Lappen geht.
Und jetzt kommt es: Auf einmal bekomme ich vor ca. 2 Wochen von meiner Schwester, die auch dort in der Tankstelle arbeitet, einen Arbeitsvertrag, den ich noch nachträglich unterschreiben soll, damit die Akten keine Lücken haben.
Meine Fragen:
1.Besteht für mich die Pflicht noch zu unterschreiben?
2.Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich nicht unterschreibe? z.B.das mein Lohn nachträglich zurückgefordert werden kann. ich weiß klingt unlogisch, bin mir halt unsicher
3.Hat sich mein Ex-Chef vlt. sogar strafbar gemacht, wenn ich ohne unterzeichneten Vertrag gearbeitet habe und wurde mir vlt. auch Versicherungsschutz, wie z.B. eine Unfallversicherung, vorenthalten?

Ich will ehrlich sein, ich habe eigentlich keine Lust zu unterschreiben, nur damit mein Ex-Chef seine Akten ordentlich führen kann.

Ich hoffe, ihr könnt mir auf meine Fragen antworten. Meinen Dank im Vorraus,

Gruß Christian
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:59    Titel: Re: Arbeitsvertrag nach Kündigung Antworten mit Zitat

Helgoland1990 hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen:
1.Besteht für mich die Pflicht noch zu unterschreiben?


Ein Arbeitsvertrag muss generell nicht zwingend schriftlich abgefasst werden. Es gelten dann eben die mündlichen Vereinbarungen oder die gesetzlichen Richtlinien. Nachträglich unterschreiben muss man nicht.

Zitat:
2.Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich nicht unterschreibe? z.B.das mein Lohn nachträglich zurückgefordert werden kann. ich weiß klingt unlogisch, bin mir halt unsicher


Das wird kaum jemand beantworten können, der den vorgelegten Vertrag nicht kennt.

Zitat:
3.Hat sich mein Ex-Chef vlt. sogar strafbar gemacht, wenn ich ohne unterzeichneten Vertrag gearbeitet habe und wurde mir vlt. auch Versicherungsschutz, wie z.B. eine Unfallversicherung, vorenthalten?


Eine Beschäftigung ohne schriftlichen Vertrag ist nicht verboten und wird in Deutschland auch millionenfach gemacht.

Inkognito
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Beschäftigung ohne schriftlichen Vertrag ist nicht verboten und wird in Deutschland auch millionenfach gemacht.



Hallo,

das sieht der §2 NachwG aber anders Winken


Spielt aber eigentlich keine Rolle
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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wood-designer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Eine Beschäftigung ohne schriftlichen Vertrag ist nicht verboten und wird in Deutschland auch millionenfach gemacht.

Hallo,

das sieht der §2 NachwG aber anders Winken


Nö, das sieht auch der von Dir zitierte § anders.

Es ist nicht verboten, ohne schriflichen Vertrag zu arbeiten.
Es ist keine Pflicht einen schriftlichen Vertrag zu machen.

Ein AG hat eine Nachweispflicht.

Das heisst aber nicht, dass der AG einen schriftlichen Arbeitsvertrag machen muss. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.

Nachweispflicht bedeutet:
Der AG muss dem AN die wichtigsten Vertragsbestandteile innerhalb von vier Wochen schriftlich vorlegen. Mehr nicht.

Macht er das nicht, dann nicht.
_________________
Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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Helgoland1990
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Bedeutet das dann abschließend für mich, dass es eigentlich egal ist, ob ich unterschreibe, weil der Arbeitsvertrag nicht schriftlich sein muss und dass ein Arbeitsvertrag der mündlich abgeschlossen wurde auch nicht für die Aktenführung eines Unternehmens wichtig ist?!
Es könnte doch sein, dass für das Unternehmen die schriftliche Form des Arbeitsvertrags sehr wichtig ist, weil es der Aktiengesellschaft, der es angehört, einen Nachweis erbringen muss, wer wann und wie lange gearbeitet hat. Und dem zufolge, ist das Unternehmen evtl. auf meine Unterschrift angewiesen.

Es wäre nett, wenn einer, soweit es möglich ist, die letzte klare Sicht in die Sache bringt, sodass ich weiß, wie ich mich verhalten kann.

Auch hier wieder meinen Dank im Vorraus
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Helgoland1990 hat folgendes geschrieben::
Es könnte doch sein, dass für das Unternehmen die schriftliche Form des Arbeitsvertrags sehr wichtig ist, weil es der Aktiengesellschaft, der es angehört, einen Nachweis erbringen muss, wer wann und wie lange gearbeitet hat.
Könnte sein, aber ist ein Problem zwischen Tankstellenpächter und Mineralölkonzern. Damit haben sie nix zu tun.

Oder denken sie jetzt: Wenn ich dir das jetzt unterschreibe, was krieg ich dafür? Sehr böse

hws
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