Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verfallen Urlaubstage und Überstunden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verfallen Urlaubstage und Überstunden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Karl.Feder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:15    Titel: Verfallen Urlaubstage und Überstunden Antworten mit Zitat

Guten Tag,

habe da mal eine Frage zu Urlaubstage und Überstunden. Meine Frage können Urlaubstage und Überstunden verfallen oder wie ist das geregelt?
Danke schon mal vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Karl
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Überstunden weiß ich nicht, aber für den Urlaub wäre §7BUrlG ein heißer Tipp Cool



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Urlaub verfällt am 31.12. des Urlaubsjahres. Aus betrieblichen Gründen kann der Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres übertragen werden.

Für die Überstunden gilt nach meinen Informationen die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren nach BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

kleineroteHexe hat folgendes geschrieben::
Urlaub verfällt am 31.12. des Urlaubsjahres. Aus betrieblichen Gründen kann der Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres übertragen werden.


Oder in der Person des AN liegende Gründe, z.b. wenn er krank war.

kleineroteHexe hat folgendes geschrieben::

Für die Überstunden gilt nach meinen Informationen die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren nach BGB.


Oder kürzer wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausshlussfristen vereinbart sind.

MfG
Mathtias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kürzere Verfallsfristen könnten auch in einer Betriebsvereinbarung verhandelt werden.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.