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Ich möchte gerne wissen, wie folgende Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen im Falle der Wohnungskündigung ausgelegt werden sollen:
Im Formular-Mietverttrag heisst es:
1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die [durchgestrichen] laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden [/durchgestrichen] - Schönheitsreparaturen
2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Im folgenden ist auch der ganze Abschnitt über turnusmäßige Schönheitsreparaturen und Schönheitsreparaturen beim Auszug durchgestrichen.
Ich lese dies so, dass der Mieter weder zur laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, noch zur Beendigungsreparatur, da die entsprechenden Passagen durchgestrichen sind und keine Ersatzregelung eingefügt wurde.
Der Satz 1 stellt meiner Meinung nach dann nur noch die Kostenabwälzung der Schönheitsreparaturen, die der Mieter während des Mietverhältnisses verlangen könnte, auf den Mieter klar.
Im Zweifel müsste sich der Vermieter ja die Ungenauigkeiten im Formular-Mietvertrag gegen sich gelten lassen. _________________ Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
Satz 1 sagt mir, der Mieter muß je nach Zustand der Wohnung renovieren und beim Auszug muß erkennbar sein, daß das passiert ist, ansonsten ist das nachzuholen. Nicht weil Mieter auszieht, sondern weil der Zustand das erfordert.
Ich meine mich zu erinnern, daß das Tapezieren nicht unter die Schönheitsreparaturen fällt?
Satz 1 sagt mir, der Mieter muß je nach Zustand der Wohnung renovieren
Ralph, lese den Satz nochmal und sag mir wo da steht das der Mieter nach Zustand der Wohnung renovieren muss ? ?
Sheik hat folgendes geschrieben::
1. Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die [durchgestrichen] laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden [/durchgestrichen] - Schönheitsreparaturen
Turnusmäßig ist für mich nach einem Zeitplan und da hier nicht auf den tatsächlichen Zustand Rücksicht genommen wird sondern nur eine Turnusmäßige Renovierung vorgeschrieben wird ist für mich die Klausel ungültig.
ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Ich meine mich zu erinnern, daß das Tapezieren nicht unter die Schönheitsreparaturen fällt?
Warum soll tapezieren nicht zu den Schönheitsreparaturen zählen ? ? ?
Gruß
pcwilli[/quote] _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Das mit den "turnusmäßig wiederkehrenden" ist allerdings durchgestrichen ([durchgestrichen]-Tag) und somit lautet die Vereinbarung nur, der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen. Dazu noch die Aufzählung was alles dazu gehört und gut ist. Der Rest wurde anscheinend ja auch durch gestrichen. Könnte wirksam sein, ich kenne jetzt jedenfalls kein Urteil des BGH was eine solche Formulierung unwirksam macht. Man müsste sich allerdings im Zweifel darüber streiten in welchen Umfang der Mieter renovieren muss.
Ja. das tun neben Ihnen noch tausende und abertausende von Mietern.
Es kommt aber nicht darauf an, was der Mieter liest -und verstehen kann, sondern auf den wortgetreuen Vetragsinhalt, der eine objektive Meinung anderer erst ermöglicht.
Wäre es also zuviel verlangt, wenn Sie den wortgetreuen Inhalt der relevanten Klauseln posten?
Sehr geehrter Herr Oseloff,
es ist nicht zuviel verlangt, dass der Vertragsinhalt wortgetreu wiedergegeben ist.
Da der Vertragsinhalt aber wortgetreu wiedergegeben wurde, würde mich interessieren, warum Sie zu der Ansicht kommen, dass etwas weggelassen oder verfälscht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sheik _________________ Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
warum Sie zu der Ansicht kommen, dass etwas weggelassen oder verfälscht wurde.
Hallo Sheik, auch ich habe Schwierigkeiten mit dem Text klar zukommen.
Nur ich weiß nicht ob dieses in Klammern durchgestrichen von Ihnen so da geschrieben wurde oder ob vielleicht ein Mod dies getan hat. Was ich mir da keine Begründung beisteht auch wiederum nicht denken kann.
Es würde uns und vor allem mir weiter helfen, wenn ich wüsste was da durchgestrichen ist.
Auch wenn es vielleicht etwas viel Arbeit ist wäre es gut wenn Sie auch den durchgestrichenen Teil aufführen würden und dies am Anfang als durchgestrichen vermerken.
So weiß man wenigstens was im ganzen in diesem Vertrag steht und kann bessere Antworten geben.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Da der Vertragsinhalt aber wortgetreu wiedergegeben wurde, würde mich interessieren, warum Sie zu der Ansicht kommen, dass etwas weggelassen oder verfälscht wurde.
Weil mein geistiger Horizont nicht weit genug ist zu verstehen, dass hier Schönheitsreparaturen gänzlich ohne die üblichen Fristenregelungen vereinbart wurden.
Nein, dass Sie etwas am Text verfälscht haben, habe ich Ihnen nicht unterstellt, bestimmt nicht.
Nun gut, wenn das also alles ist, dann bin ich der Meinung, dass der Mieter wirksam zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde. Lediglich das Orientierungsmerkmal Frist fehlt. Es obliegt also dem Mieter, in welchen Zeitabständen er renoviert.
Er wird vermutlich dazu aufgefordert werden, wenn der Zustand der Mietsache Schönheitsreparaturen erforderlich machen.
Eben. Und da hier Schönheitsreparaturen vereinbart wurden, die Fristenregelung aber nicht stattfindet, fand ich das logisch, das dann auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu beziehen, worauf sonst...
Durchgestrichen ist alles was zwischen [durchgestrichen] und [/durchgestrichen] steht, in Anlehnung an die HTML-Schreibweise.
Durchgestrichen ist also: laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden
Durchgestrichen ist ausserdem der ganze Abschnitt über turnusmäßige Schönheitsreparaturen und Schönheitsreparaturen beim Auszug.
Hallo Herr Oseloff,
dass der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, mag sein.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob BGB 305c (2) anwendbar ist, wonach Zweifel bei der Vertragsauslegung zu Lasten des Verwenders gehen.
Da keine Endrenovierung vereinbart wurde, kann keine verlangt werden.
Da keine turnusmäßigen abnutzungsabhängigen Renovierungen vereinbart wurden, können keine verlangt werden.
Da der Vermieter gesetzlich zur Renovierung verpflichtet ist, könnte doch hier die Vermutung bestehen, dass durch diese Vertragsgestaltung nur die Vermieterpflicht zur Renovierung ausgeschlossen werden sollte.
Auch wenn eine andere Auslegung wahrscheinlichr wäre, gilt doch nach BGB 305c(2) die für den Verwender ungünstigere Auslegung.
Hallo ralph12345,
ich glaube nicht, dass man in Verträge Ansichten hinein interpretieren darf, die nicht in den Verträgen stehen. Jedenfalls ist die Auslegung von Verträgen meiner Meinung nach nur bei nicht zur Mehrfachverwendung bestimmter Formulare möglich.
Grüße
Sheik _________________ Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
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