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mich interessiert mal die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt:
Auf einer Nebenkostenabrechnung ist zum Thema Heizung ein Betrag X "laut Rechnung" ausgewiesen. Dieser wird nach der 50/50-Regelung aufgeteilt nach Verbrauch und m²-Zahl.
Jetzt ist der Mieter z.B. zum 31.07.08 ausgezogen und erhält im Januar darauf die Nebenkostenabrechnung datiert auf August 07 bis Juli 08.
Die Heizkostenrechnung, die der Abrechnung zugrunde gelegt wird, ist allerdings vom Februar 08. Somit hat der ehemalige Mieter das Öl gar nicht 1 volles Jahr "genutzt". Muss dann diese Rechnung z.B. nicht anteilig auf die Monate, die auch genutzt wurden, runtergerechnet werden? Oder muss der Mieter den vollen Betrag akzeptieren und zahlen?
Wie sieht es da mit der Rechtslage aus?
Vielen Dank!
Es gilt das Abflussprinzip. Die Rechnung gehört in die Abrechnung rein, aber muss insgesamt auf die Mieter verteilt werden, weil ja 2 Mieter in dem Abrechnungszeitraum vorhanden sind.
Ja, dass es umgelegt werden kann ist ja in Ordnung und unstrittig. Mich interessiert nur, inwieweit dies möglich ist, wenn im Laufe weniger eines Jahres eine Mietpartei auszieht. Muss diese dann dennoch den vollen Anteil der Rechnung entsprechend der Aufschlüsselung zahlen? Also kann die volle Rechnung zu Grunde gelegt werden?
Rechnung sagen wir mal von Februar und Auszug im Juli. Nächstes Öl inkl. Rechnung ist dann ja eigentlich nicht vor Anfang des Folgejahres zu erwarten.
Dies hat mich interessiert.
Meiner Meinung nach wird die Rechnung dann aufgeteilt. Wenn Mieter 1 im Juni auszieht und Mieter 2 im Juli einzieht, dann wird die Rechnung 50/50 geteilt. Weil jeder Mieter 6 Monate im Abrechnungszeitraum (im Beispiel: Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr) dort gewohnt hat. Ob die Rechnung nun im Februar oder Dezember oder sonst ein anderer Monat gestellt wurde ist uninteressant.
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