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Frage zur Kündigung bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist

 
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handsome_pete
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 07:52    Titel: Frage zur Kündigung bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo,

Arbeitnehmer A besucht neben der Arbeit das Abendgymnasium und wird dieses im Juli diesen Jahres mit der Fachhochschulreife verlassen um ein Studium aufzunehmen. Vor dem Studium muss noch ein 8-wöchiges Praktikum absolviert werden. Da der AN auch gerne etwas mehr Zeit zum lernen hätte, will er sein Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin auflösen. Folgendes steht im Arbeitsvertrag:

"Es gilt die jeweils gesetzliche Kündigungsfrist. Die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist vor dem vereinbarten Dienstantritt - nicht - zulässig."

Nun hat sich der AN bei einem Anwalt erkundigt, wie am besten vorzugehen sei um das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden und möglicherweise noch ohne eine Sperrfrist ALG1 zu bekommen. Der Anwalt meinte, dass der AN zwar kündigen könnte, dann aber eine 3 monatige Kündigungsfrist habe (Arbeitsverhältnis besteht seit 8 Jahren) und im Anschluss eine Sperrfrist für das ALG1. So lange will der AN eigentlich nicht warten, auch geht er davon aus, dass diese 3 monatige Frist nur gilt, wenn der Arbeitgeber ihm kündigt und nicht umgekehrt. Laut § 622 BGB muss er sich doch nur an eine 4 wöchige Frist halten, oder etwa nicht? Jedenfalls war der Anwalt nicht von der Meinung abzubringen, dass der AN eine 3 monatige Frist einhalten muss.
Die Frage: Wie kommt der AN schnellstmöglich aus dem Arbeitsverhältnis und verhindert eine Sperrfrist?

Danke,

Pete

edit: Das BGB sagt auch "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." Der AN wird im März 28.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
auch geht er davon aus, dass diese 3 monatige Frist nur gilt, wenn der Arbeitgeber ihm kündigt und nicht umgekehrt. Laut § 622 BGB muss er sich doch nur an eine 4 wöchige Frist halten, oder etwa nicht?


So sehe ich das auch.
Da es offenbar keinen Tarifvertrag gibt, sollte eine 4wöchige Frist zu Grunde gelegt werden können.
Womit der Anwalt jedoch Recht hat: Um die Sperre des ALG I wird man nicht rumkommen.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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handsome_pete
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bekäme der AN den ALG1 wenn ihm der AG kündigen würde? Falls ja, wie lange wäre denn dann die Kündigungsfrist oder müsste diese nicht eingehalten werden da der AN ja mit der Kündigung einverstanden ist?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Du verstehst was völlig falsch.

Arbeitslosengeld ist für Leute die unverschuldet arbeitslos werden und arbeiten wollen, es ist nicht für Leute die nicht arbeiten wollen auch aus durchaus ehrbaren Motiven wie Nachholen des Schulabschlusses o.ae. Dafür gibt es andere Möglichkeiten, wobei das in deinem Fall evtl jetzt fast am Ende schwierig werden könnte.
Ein Ausweg wäre vielleicht ein Studienkredit wobei ich nicht genau weiss ob den auch Schüler bekommen können.

Wenn der AG dir kündigt bekommt er einen Anhörungsbogen vom Arbeitsamt, wenn er darin reinschreibt, dass er dir gekündigt hat weil du es wolltest (was ja die Wahrheit ist) dann bekommst du kein ALG für 3 Monate weil du an deiner Kündigung mitgewirkt hast, bzw. selber den Grund geliefert hast.
Wenn er reinschreibt, er hat dir aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, dann geht er das Risiko ein dass das Arbeitsamt diese Unwahrheit irgendwann rausbekommt und das ALG von deinem Chef wieder zurück fordert. Als Chef würde ich mich auf so Spielchen nicht einlassen.

MfG
Matthias
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handsome_pete
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN hat jetzt zum 15.03. gekündigt, das war entgegen der Aussage des Anwaltes kein Problem. Kann der AN jetzt die Zahlung der (noch kommenden) Rechnung des Anwaltes verweigern? Schon etwas ungewöhnlich, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht so etwas nicht weiß...
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Rechnung kommt würd ich mich mal an die Anwaltskammer wenden.
MfG
Matthias
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:57    Titel: Re: Frage zur Kündigung bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

handsome_pete hat folgendes geschrieben::
...
Nun hat sich der AN bei einem Anwalt erkundigt, wie am besten vorzugehen sei um das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden und möglicherweise noch ohne eine Sperrfrist ALG1 zu bekommen. Der Anwalt meinte, dass der AN zwar kündigen könnte, dann aber eine 3 monatige Kündigungsfrist habe (Arbeitsverhältnis besteht seit 8 Jahren) und im Anschluss eine Sperrfrist für das ALG1. So lange will der AN eigentlich nicht warten, auch geht er davon aus, dass diese 3 monatige Frist nur gilt, wenn der Arbeitgeber ihm kündigt und nicht umgekehrt. Laut § 622 BGB muss er sich doch nur an eine 4 wöchige Frist halten, oder etwa nicht? Jedenfalls war der Anwalt nicht von der Meinung abzubringen, dass der AN eine 3 monatige Frist einhalten muss.
Die Frage: Wie kommt der AN schnellstmöglich aus dem Arbeitsverhältnis und verhindert eine Sperrfrist?
...

Hallo handsome_pete,

den Aussagen des Anwaltes kann ich (auf die Sperrzeit bezogen) nur zustimmen. Er wird den § 38 SGB III und § 144 SGB III sicher kennen (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe).

Wer selbst - ohne wichtigen Grund kündigt - erhält eine Sperrzeit beim ALG I. Wer sein Arbeitsvertrag selbst kündigen will, sollte dies "spätestens 3 Monate" vor dem Vertragsende der zuständigen Arbeitsagentur mitteilen.

Liebe Grüße

Klaus
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