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recht.de :: Thema anzeigen - Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ?
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Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ?

 
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rechthaben
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:54    Titel: Hausrat vor dem Tod verkaufen = keine Erbmasse ? Antworten mit Zitat

Hallo,
einfach mal angenommen ein nichtverheirateter Lebenspartner stirbt und irgendwann mal vor seinem Tod hat er seinen bis dahin anteiligen Teil am Hausrat ( pauschal ) dem überlebenden Partner per existierenden Kaufvertrag verkauft oder aber per handschriftlicher Erklärung ( zwecks Klarstellung der Eigentumsverhältnisse im Todesfall ) dargelegt, das sämtlicher Hausrat das Eigentum des Partners ist.

Dann müßte doch der Hausrat beim Erbfall außenvor bleiben. Eine Schenkung hat ja nicht stattgefunden.
Grüße
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an ob der Kaufpreis angemessen ist.

Für 1 € wird das nicht gehen, der Rest des Wertes würde dann doch wieder als Schenkung gelten.

MfG
Matthiias
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