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Falls sich die Gegenstände auf dem Gelände des Vermieters befinden und dort abgestellt wurden so hat der Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen das die Sachen entsorgt werden.
Sperrmüll muss soweit ich informiert bin am Strassenrand oder auf den Gehweg abgestellt werden.
Selbst in Zufahrten oder auf den Vorgartenrasen abgestellte Sachen bleiben oft stehen da die Leute der Sperrgutabfuhr da nichts abholen dürfen.
Sollte Sperrgut auf dem Grundstück gelagert sein und die fahren da mit dem Wagen ran und zerstören den Untergrund müsste die Stadt für den Schaden aufkommen und da werden die sich ganz schön streuben. Das könnte in der Menge ganz gewaltig ins Geld gehen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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