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Heinzi1964 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 05.02.09, 09:17 Titel: Mitnahme Urlaub Vollzeit in Teilzeit |
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Hallo, folgende Situation:
ich arbeite seit dem 1.5.07 als Krankenpfleger in einem psychosozialem Wohnheim, welches privat betrieben wurde. Da mein Arbeitgeber sich finanziell übernommen hat, wurden dieses und alle Angestellen von der hiesigen Drogenberatung übernommen. Ich bin dadurch jetzt angestellter im öffentlichen Dienst und werde nach TVÖD bezahlt. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet und jetzt Teilzeit (50%).
Jetzt habe ich noch 15 Resturlaubstage (Vollzeit) vom alten Arbeitgeber übrig.
Was passiert mit diesem Resturlaub mit Übernahme in Teilzeit?
Ist diese Rechnung richtig: 15 Tage x 8 Stunden (Arbeitsstunden/Vollzeit) = 120 Stunden Resturlaub
in Teilzeit umgerechnet = 120 Stunden Resturlaub = 30 Tage Resturlaub Teilzeit, weil ich ja jetzt nur noch 4 Stunden tgl. arbeite?
Danke für Eure Hilfe! |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 05.02.09, 09:54 Titel: |
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Mit Dank an matthias. und unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: hier klicken, zu 'Urlaubsanspruch' gehen, lesen und rechnen.
Unabhängig davon kann es Sonderregelungen zum Resturlaub bei der Übernahme des Betriebes gegeben haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 05.02.09, 10:01 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Mit Dank an matthias. und unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein: hier klicken, zu 'Urlaubsanspruch' gehen, lesen und rechnen.
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???
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?
Ansonsten bleibt 1 Tag Urlaub 1 Tag Urlaub, egal wie lange man am Tag arbeitet.
MfG
Matthia |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 05.02.09, 10:03 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Hab ich irgendwas nicht mitbekommen? | Ich habe den Link aus einem Ihrer Beiträge übernommen.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 05.02.09, 10:15 Titel: |
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Zitat: | Ist diese Rechnung richtig: 15 Tage x 8 Stunden (Arbeitsstunden/Vollzeit) = 120 Stunden Resturlaub |
Nein, die Rechnung ist falsch
15 Tage (Vollzeit) = 15 Tage (Teilzeit) ist die zutreffende Berechnung
siehe dazu den § 26 TVöD. Basis der Uraubsberechnung ist der Arbeitstag, sodass es völlig egal ist ob ein Arbeitstag 8 oder 4 Stunden regelmäßiger täglicher Arbeitszeit umfasst.
Man schaut bei der Umberechnung lediglich wieviele Arbeitstage noch offen waren und übernimmt den Anspruch tageweise 1:1.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Heinzi1964 Interessierter
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 05.02.09, 10:28 Titel: |
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das würde würde in meinem Fall ja heißen, das ich bei meinem alten Arbeitgeber 60 Stunden mehr Urlaub gehabt hätte???! Da fühl ich mich doch ein bißchen beschi.... Hätte ich den Urlaub besser damals genommen?! Ist aber wohl nicht zu ändern!? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 05.02.09, 10:31 Titel: |
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Heinzi1964 hat folgendes geschrieben:: | das würde würde in meinem Fall ja heißen, das ich bei meinem alten Arbeitgeber 60 Stunden mehr Urlaub gehabt hätte???! Da fühl ich mich doch ein bißchen beschi.... Hätte ich den Urlaub besser damals genommen?! Ist aber wohl nicht zu ändern!? |
Hallo,
Sie haben damals ja auch mehr Gehalt bekommen.
Sehen Sie es wie der TVöD:
Der Urlaubsanspruch wird arbeitstäglich berechnet, nicht arbeitsstündlich
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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jasminaxx noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 12.02.09, 23:47 Titel: |
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War genaus was ich gesucht habe!
Danke.... _________________ Jasmina - Feuershow . |
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