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Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
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M. P.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank,
heisst dass, das ich nach 3 Jahren nichts mehr unternehmen könnte? Was passiert denn in diesem Fall mit meinem Geld auf meinem Sparkonto? Bleibt das dann für immer und ewig dort, wenn nichts unternommen wird?
Und, ich habe in den letzten 2 Jahren nie ein Schreiben oder Mahnung erhalten, dass ein Rückstand bestünde. Im Gegenteil, habe noch ein Nebenkostenguthaben überwiesen bekommen. Das ist doch ein Widerspruch zu allem.
Warum, muss ich denn bei Klage nachweisen, dass ich keinen Rückstand habe. Muss nicht der VM nachweisen, dass es so ist? Ich habe doch erst nach meiner Anfrage über einen angeblichen Rückstand erfahren. Da ich mittlerweile bei einer anderen Bank bin, wäre ja auch alles mit Unkosten für mich verbunden, wenn ich nachweisen muss, dass damals alles ordnungsgemäß abgebucht wurde.
Allerdings ist der VM sowieso absolut im Unrecht! Also, d.h., wenn ich mein Recht bekommen will, müsste ich erstmal alles nachweisen, alles bezahlen und wieder abwarten?!
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten! MfG
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mietzahlungen sind eine Bringschuld, das heisst der Mieter muss im Zweifel nachweisen das er das Geld wirklich gezahlt hat. Die Kosten die dem Mieter dadurch entstehen, können evtl. als Schadensersatz vom VM zurück verlangt werden.
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