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Mal wieder Schimmel

 
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andi24
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Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:45    Titel: Mal wieder Schimmel Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal den folgenden fiktiven Fall an:

Ein Mieter meldet dem Vermieter (z.B. per eMail am 27.01), dass er in seinem Schlafzimmer Schimmel an den Wänden hat und deshalb gesundheitliches Problem hat. Es fordert den Vermieter auf dieses Problem zu lösen.

Der Vermieter informiert sich bei Experten und erfährt, dass zunächst mal die Ursache gefunden werden muss. Erst dann sollte man sich an die Beseitigung des Schimmels machen.

Er fragt bei der Hausverwaltung nach ob der Schimmel baulich bedingt sein kann. Diese erwidert, dass in baugleichen Wohnungen im selben Objekt keine Probleme bestehen und sie grundsätzliche Baumängel ausschließt. Er erfährt weiterhin, dass sich die Schimmelprobleme allgemein häufen, da durch die gestiegene Energiepreise weniger geheizt wird. Auch vermietet der Vermieter die Wohnung schon seit 14 Jahren und die vorherigen Mieter haben keinen Schimmel gemeldet. Es wurden seither keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Auch deshalb schließt er bauliche Mängel aus. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass das Haus (wie alle Häuser aus dieser Zeit) nicht dem aktuellen Dämmstandard entsprechen und deshalb mehr gelüftet bzw. geheizt werden muss wie in modernen Wohnungen.

Der Vermieter teilt deshalb dem Mieter (z.B. per eMail am 10.02) mit, dass er dazu tendiert, als Ursache für den Schimmel das Lüftungsverhalten des Mieters zu sehen und dieser deshalb für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich ist.

Am 11.02 erhält der Vermieter einen Brief vom Anwalt des Mieters, der die Beseitigung des Wohnungsmangels zum 01.03 fordert. Sollte dies nicht geschehen, würde dieser die Miete um ca. 1/3 kürzen.

Wie soll der Vermieter darauf am besten reagieren? Er möchte eigentlich keinen Ärger, aber er denkt eine Renovierung auf seine Kosten bringt nichts, da der Schimmel nach kurzer Zeit wieder entstehen würde. Auf bauliche Änderung hat er auch keinen Einfluss, da sich die Wohnung in einem Objekt mit ca. 30 Eigentumswohnungen befindet und er somit keine baulichen Veränderungen vornehmen darf. Im wäre am liebsten der Mieter würde einfach ausziehen (er würde auch auf ein Kündigungsfristen verzichten).

Wie ist die Rechtslage?

Danke & Gruß
Andi
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter sollte sich nicht auf hörensagen von Verwaltungen oder sonstigen Personen verlassen, sondern den üblichen Weg gehen der in solchen Fällen gegangen werden sollte.
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andi24
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Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und woher soll der Vermieter wissen was der übliche Fall ist ?
Folgende Aussagen habe ich gefunden:

Zitat:
Der Mieter ist in der Nachweispflicht, dass die Schimmelbildung auf Grund der Bausubstanz besteht.


Zitat:
Der Vermieter muß nun prüfen, ob der Mangel durch bauliche Mängel verursacht wurde. Danach entscheidet sich wer den Mangel (Schimmel) beheben muß.


D.h. es muss wohl auf jeden Fall ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Aber wer muss den beauftragen bzw. bezahlen ?

Kann bzw. soll der Vermieter auf den Brief reagieren um etwas gegen die Mietminderung zu unternehmen.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schritt 1: Der Mieter muß beweißen das ein Mangel vorliegt.
Schritt 2: Der Vermieter muß beweißen, dass die Ursache für den Schimmel nicht aus baulichen Mängeln vorliegt (dafür reicht nicht aus, dass gesagt wird: In baugleichen Wohnungen trat dieser Mangel nicht auf)
Schritt 3: Sollte der Gutachter keinen Mangel an der Bausubstanz feststellen, dann muß der Mieter für die Beseitigung sorgen.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Schritt 3: Sollte der Gutachter keinen Mangel an der Bausubstanz feststellen, dann muß der Mieter für die Beseitigung sorgen.
Meiner Ansicht nach obliegt die Beseitigung des Schimmels auch in diesem Fall dem Vermieter. Mit dem Unterschied, daß der Mieter die Kosten trägt.
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andi24
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Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !

Dann sollte der Vermieter also mal einen Gutachter beauftragen. Ist bei diesem was besonderes zu beachten ? Können die Kosten ggf. dem Mieter in Rechnung gestellt werden ?

Wenn der Gutachter tatsächlich bauliche Mängel feststellt, welche Möglichkeiten hätte denn der Vermieter die Beseitigung dieser gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft durchzusetzen ? Aber dies ist vermutlich eine neue Frage die ins Immobilienrecht gehört.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Schritt 3: Sollte der Gutachter keinen Mangel an der Bausubstanz feststellen, dann muß der Mieter für die Beseitigung sorgen.
Meiner Ansicht nach obliegt die Beseitigung des Schimmels auch in diesem Fall dem Vermieter. Mit dem Unterschied, daß der Mieter die Kosten trägt.

Stimmt so ist es besser... Winken
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