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Ein Arbeitsvertrag wurde zum 31.12.2008 gekündigt.
Es sind noch 141 Überstunden übrig , die der damaliger Arbeitgeber auch ausgezahlt hat. Ebenso wurden noch 7 Tage Resturlaub vergütet.
Meine Frage ist nun, wie sich der Stundensatz für die Auszahlung berechnet, wenn neben einem Grundgehalt, einer laufende Leistungszulage noch eine laufende Projekt Sondervergütung existiert hat. Der Stundensatz wurde nur vom Grundgehalt berechnet, die beiden monatlichen Zulagen wurden nicht berücksichtigt.
Ist dies rechtlich einwandfrei , oder muss das Gesamtbrutto für die Berechung des Stundensatzes relevant sein.
Gibt es eventuell einen Unterschied zwischen der Vergütung des Urlaubs und den Überstunden? Ich könnte mir zumindest bei der Urlaubsvergütung vorstellen, dass hier nur das Grundgehalt berechnet wird, da ja in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
Ich könnte mir zumindest bei der Urlaubsvergütung vorstellen, dass hier nur das Grundgehalt berechnet wird, da ja in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
§ 11 des Bundesurlaubsgesetz bestimmt, dass sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs bestimmt, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Entgelts.
Eine regelmäßige Zulage oder Sondervergütung, die auch in den letzten dreizehn Wochen gezahlt wurde, wäre danach wohl auch bei dem Urlaubsentgelt (und dann auch bei einer Urlaubsabgeltung) zu berücksichtigen.
Wobei der TE sich anschauen sollte ob es sich bei den Überstunden wirklich um Überstunden gehandelt hat oder vielleicht um eine "stille" Erhöhung seiner regelmäßigen Arbeitszeit.
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BAG, Urteil vom 9.7.2003 - 5 AZR 610/01 _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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