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Kann ein Titel abgekürzt werden?

 
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deBommi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:11    Titel: Kann ein Titel abgekürzt werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne mal Eure Meinung dazu wissen. Im Freundeskreis sind wir darauf gekommen, dass viele gar nicht mehr direkt in dem Beruf arbeiten, den sie mal gelernt haben. Ein Freund hat dann die Behauptung aufgestellt, man kann ja schließlich Titel jederzeit kürzen, man darf diese nur nicht ergänzen. Das ist dann ganz schön auf Widerspruch gestoßen.

Beispiel bei mir: Ich bin Krankenkassenbetriebswirt, d.h. ich habe damals bei einer Krankenkasse ein berufsbegleitendes Fortbildungsstudium (ist vom BVA als Fortbildung im Krankenkassendienst nach § 35a Abs. 6 SGB IV anerkannt) gemacht und mir ist mit der Fortbildungsprüfung nach der FPO-KK der Titel "Krankenkassenbetriebswirt" verliehen worden. Dies schreibe ich so ausführlich, weil es kein typisches Studium an eine Uni oder Hochschule war.

Wenn ich nun in einer anderen Branche tätig wäre (was ich zwar nicht bin), dürfte ich mich dann einfach nur "Betriebswirt" nennen, also z.B. auf Visitenkarten, im Schriftverkehr usw. - wie ist hier die Rechtslage?

Bei meinen Freunden ist das in Ihrern Berufen ähnlich.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirt
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deBommi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias,

das hatte ich vorher auch schon überflogen und nun nochmals durchgelesen, aber eine Antwort finde ich auf die Rechtslage finde ich hier leider nicht.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das hab ich jetzt noch gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Beispiele_nicht_gesch.C3.BCtzter_Berufsbezeichnungen

daraus:

"Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.

Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse.

....
-- Betriebswirt .....
....


Du und jeder ander kann sich also Betriebswirt nennen allerdings sollte man auch noch den Rest des Artikels lesen:

"Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs."
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 20:37    Titel: Re: Kann ein Titel abgekürzt werden? Antworten mit Zitat

deBommi hat folgendes geschrieben::
Ein Freund hat dann die Behauptung aufgestellt, man kann ja schließlich Titel jederzeit kürzen, man darf diese nur nicht ergänzen.


Also z.B. "Arzthelferin" kürzen auf "Arzt"?
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deBommi
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Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also z.B. "Arzthelferin" kürzen auf "Arzt"?


Also bitte, das ist ja blödsinn was Du hier schreibst!


Außerdem: Arzt für Allgemeinmedizin, Tierarzt, Zahnarzt - dürften die alle Arzt schreiben? Sind zwar alles Ärzte, wobei es sich hier um Akademische Titel handelt, die nicht abgewandelt werden, steht so in dem Wikipedia-link von Mattias.

Wie sieht das aber nun bei den nicht akademischen Titeln aus, es gibt ja verschiedene Betriebswirt, dürfen diese sich dann nur noch Betriebswirt nennen, wenn sie z.B. die Branche wechseln? IT-Betriebswirt, Krankenkassenbetriebswirt, Technischer Betriebswirt....
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wo gehts hier denn bitte um Titel?

Titel werden vom Bundespräsidenten oder durch Landesbehörden lt. deren Landesverfassung verliehen.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

deBommi hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Also z.B. "Arzthelferin" kürzen auf "Arzt"?


Also bitte, das ist ja blödsinn was Du hier schreibst!


Außerdem: Arzt für Allgemeinmedizin, Tierarzt, Zahnarzt - dürften die alle Arzt schreiben? Sind zwar alles Ärzte


Wenn man Fragen stellt und Antworten haben möchte, sollte man sich um einen zivilisierten Umgangston bemühen. Insbesondere dann, wenn man sich von seiner Qualifikation her als Führungskraft darstellen will.

Das Beispiel Arzthelferin/Arzt sollte zeigen, daß die "Verkürzung" eben nicht einfach geht, weil sie die Bedeutung verwandeln kann. Der Facharzt für Allgemeinmedeizin (oder auch für Orthopädie, Chirurgie usw.) darf sich natürlich Arzt nennen, denn diese Qualifikation hat er schon Jahre vor der Facharztbezeichnung erworben. Der Tierarzt oder der Zahnarzt aber nicht, das sind keine Ärzte.

Beim Betriebswirt ist es einfacher, weil das im Gegensatz zum Arzt keine geschützte Bezeichnung ist. Aber es nützt auch nicht viel, den Vorsatz "Krankenkassen-" einfach wegzulassen. Spätestens in den Bewerbungsunterlagen sieht der Arbeitgeber, daß es sich nicht um einen Studienabschluß handelt, sondern nur um eine verwaltungsinterne Fortbildung. Ob er nun der Ansicht ist, daß die dort vermittelten und wahrscheinlich speziell auf die Bedürfnisse einer öffentlich-rechtlichen Versicherung bezogenen Kenntnisse gleichwertig sind mit dem, was ein Betriebswirt mit staatlich anerkannter, IHK- oder Fachhochschulprüfung vorweisen kann, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

Die Unfallversicherungsträger sind da schon weiter als die Krankenkassen, obwohl es um vergleichbare Berufe geht. Sie haben für ihre Mitarbeiter in gehobenen Funktionen eine eigene staatlich anerkannte Fachhochschule gegründet und können die Weiterqualifizierung somit mit Bachelor und Master abschließen, was dann auch allgemein anerkannte Grade sind.
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deBommi
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Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

ok, ich verstehe...

Um nochmal auf den Krankenkassenbetriebswirt zurückzukommen, kann ich diesen dann auf z.B. Visitenkarten weglassen, d.h. hier ist nicht der Arbeitgeber, der sich die Zeugnisse zeigen lässt sondern ein Geschäftspartner auf der anderen Seite. Könnte dieser mich dann wegen vortäuschen falscher Tatsachen etc. verklagen oder ist das an sich erlaubt - ich bin ja Betriebswirt?
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

deBommi hat folgendes geschrieben::
ok, ich verstehe...

Um nochmal auf den Krankenkassenbetriebswirt zurückzukommen, kann ich diesen dann auf z.B. Visitenkarten weglassen, d.h. hier ist nicht der Arbeitgeber, der sich die Zeugnisse zeigen lässt sondern ein Geschäftspartner auf der anderen Seite. Könnte dieser mich dann wegen vortäuschen falscher Tatsachen etc. verklagen oder ist das an sich erlaubt - ich bin ja Betriebswirt?


Bevor er jemanden "verklagt", oder wohl eher: Anzeige wegen Verstoßes gegen § 132 a StGB erstattet
Zitat:
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(...)


könne er sich sich (oder dich) ja einfach fragen, warum auf Deiner Visitenkarte eben nicht wie bei anderen so etwas steht

    Dipl.-Betriebswirt (FH)
    Geprüfter Betriebswirt
    Dipl.-Betriebswirt (BA)
    Dipl.-Betriebswirt


sondern eben nur der "Betriebswirt" ohne jeden Zusatz. Tipp: Der Krankenkassenbetriebwirt könnte sich ja auf seiner Karte

    Betriebswirt (anerkannt nach § 35a Abs. 6 SGB IV)


nennen - das sieht doch auch recht beeindruckend aus, und das kennt außerhalb des Sozialversicherungswesens kein Mensch. Verstehen sowie nicht...
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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