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Lohnforderung für "Probearbeitstag"

 
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Autor Nachricht
sammson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:05    Titel: Lohnforderung für "Probearbeitstag" Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Hilfebdürftiger (Hartz4) hat durch ein Stellenangebot, welches er aus einer Zeitung hat, einen Probearbeitstag bei einer Fa. abgeleistet.

Der Arbeitstag dauerte 11,5 Stunden. Er musste an dem Probearbeitstag 6 Kfz von verschiedenen Leasingnehmern im Umkreis von ca. 70 KM zu einer Autofirma fahren, wo Inspektionen bzw. Wartungen vorgenommen wurden.

Die Firma, bei der er den Probearbeitstag abgeleistet hat, erledigt für Autohäuser Überführungsfahrten und stellt den Autohäusern die Überführungsfahrten in Rechnung.

Nun dürfte aber feststehen, dass es sich bei dem Probearbeitstag faktisch um eine für den Chef gewinnbringende Arbeitsleistung gehandelt hat, die nicht entlohnt wurde.

Der Arbeitslose möchte nun Lohn für diesen Arbeitstag einfordern.

Welchen Stundenlohn könnte er einfordern? Gäbe es irgend eine Rechtshilfemöglichkeit für den Bedürftigen.
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:40    Titel: Re: Lohnforderung für "Probearbeitstag" Antworten mit Zitat

sammson hat folgendes geschrieben::

Der Arbeitslose möchte nun Lohn für diesen Arbeitstag einfordern.

Welchen Stundenlohn könnte er einfordern?


Blick ins Gesetz:

§ 612 BGB
Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.


Ich könnte mir nun vorstellen, daß man hier die einschlägige Lohngruppe des Tariflohnvertrages Kfz Gewerbe als "übliche Vergütung" im Sinne dieses Paragraphen ansehen mag.

sammson hat folgendes geschrieben::
Gäbe es irgend eine Rechtshilfemöglichkeit für den Bedürftigen.

Da empfehle ich Dir, Dich einmal über Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu informieren.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Prozesskostenhilfe/index.php
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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