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Mietrückstand

 
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:21    Titel: Mietrückstand Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtler,

folgender Fall:
Mieter A sind im Rückstand mit der Miete. Nun wollen die Vermieter das Geld bar auf die Hand haben. Die Vermieter haben gerade nicht die finanziellen Mittel und nun stellt sich die Frage, was sie tun können, um sehr schnell an das Geld zu kommen?

Freund und Familie können im Moment auch nicht aushelfen...

Vielen Dank für eure Antworten und die Hilfe.

Grüße, Mia
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(Konfuzius)
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

der vermieter hat keinen anspruch auf barzahlung. lediglich auf rechtzeitige zahlung.
zahlt der mieter nicht, kann der vermieter auf die schnell gar nichts machen, außer bitten oder drohen.
rechtlich bleibt ihm nur ein weg: mahnverfahren oder klage. hat er eine kaution, kann er auch die sofort aufrechnen, wenn er unbedingt geld braucht. (handelt es sich um eine sozialwohnung darf er das hier allerdings nicht)
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Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
der vermieter hat keinen anspruch auf barzahlung. lediglich auf rechtzeitige zahlung.
Ja, schon, aber .. wenn der Mieter schon mehrfach beteuert hat "überweise ich gleich morgen" und / oder schon Schecks geplatzt sind, dann könnte ich mir vorstellen, dass mit "bar auf die Hand" nicht unbedingt Barzahlung, aber sofortige Zahlung gemeint war.

Aber wie auch immer, wenn für Barzahlung kein Geld da ist, wird es für eine Überweisung / andere Zahlungsart auch nicht da sein.

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
zahlt der mieter nicht, kann der vermieter ..mahnverfahren oder klage.

Was dann für den Mieter auch nicht gerade billig wird.
Und bei 2 Monatsmieten Rückstand kann es die Kündigung geben.

Ausser gerichtlich verhängte Geldstrafen ist die Bezahlung der Miete das zweitwichtigste. Lieber Zigaretten, Bier, andere Schuldentilgung usw weglassen als Miete nicht zahlen.
Evtl mit dem Sozialamt reden, wg Kredit - wie kommt es zu dem "kein Geld haben"?

hws
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Evtl mit dem Sozialamt reden, wg Kredit - wie kommt es zu dem "kein Geld haben"?

hws
Wenn ein geregeltes Einkommen, ob durch Arbeit oder Rente, vorliegt wird das Sozialamt nicht unter die Arme greifen.

Der Mieter muss selbst so schnell wie möglich zusehen das er das Geld für die Miete auftreibt oder er bekommt große Schwierigkeiten mit dem Vermieter.

Wenn der Mieter die Mietschulden beglichen hat, sollte er, wenn nur ein geringes Einkommen vorhanden ist, Mietbeihilfe beantragen damit er vielleicht damit besser seine Miete zahlen kann.

Sollte der Mieter Bezüge vom Amt bekommen ( Harz4 ) sollte er die Miete sofort an den Vermieter auszahlen lassen.

Gruß
pcwilli
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

@hws:

Für die Mieter hat sich mittlerweile eine Möglichkeit aufgetan, das Geld Mitte nächster Woche zu überweisen. Es stellt sich allerdings noch die Frage, ob die Vermieter das akzeptieren und wenn nicht, was diese dann machen...

Und dann stellt sich auch die Frage, was bei Klage eintritt: Sofortige Wohnungsräumung oder kann der Mieter darauf bestehen, in der Wohnung zu bleiben, wenn er gezahlt hat?

Grüße, Mia
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mieter A sind im Rückstand mit der Miete.

Wie viele Monatsraten denn ?

Zitat:
Es stellt sich allerdings noch die Frage, ob die Vermieter das akzeptieren

Wenn das Geld überwiesen wird, wie sollte sich der VM dagegen wehren ?

Sind mehrere Raten überfällig sollte man jedoch bedenken, dass der jetzt gezahlte Betrag immer auf die älteste Forderung angerechnet wird. Befindet man sich 2 volle Monatsmieten im Verzug, gibt es größere Probleme....

Gruss
report
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Man ist eine Miete und eine noch zu zahlende Rate in Verzug.

Was wäre, wenn man 2 Mieten in Verzug ist?
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::

Was wäre, wenn man 2 Mieten in Verzug ist?


Spätestens bei einem Zahlungsverzug von 2 Mieten liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor.

Ein Grund für eine fristlose Kündigung liegt allerdings auch schon vor, wenn der Zahlungsverzug für 2 aufeinanderfolgende Termin die Höhe von einer Miete übersteigt.

Ein einmal vorliegender Kündigungsgrund bleibt auch dann erhalten, wenn der Zahlungsverzug unter eine der Grenze sinkt. Eine fristlose Kündigung wird erst nach vollständigem Ausgleich aller Vermieterforderungen unzulässig.
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Mia84
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank, für die Infos und Antworten.

Heißt es also abwarten, wie die Vermieter dann nächste Woche reagieren.

Nochmals danke und allen ein schönes Wochenende.

Grüße, Mia
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank, für die Infos und Antworten.

Heißt es also abwarten, wie die Vermieter dann nächste Woche reagieren.

Nochmals danke und allen ein schönes Wochenende.

Grüße, Mia

Ne, vieleicht sollten Sie einfach mal eine Flasche Hochprozentigen kaufen in Geschenkpapier einpacken,zum Vermieter fahren, sich entschuldigen und Ihre Situation erklären und mit dem VM eine Einigung zu erziehlen das in Zukunft die Mieten gezahlt werden und sie dort weiterwohnen können.

Ich hatte schon einen Mieter welcher 3 Monate keine Miete gezahlt hat und wir uns bei einer Flasche Bier einigen konnten, dazu gehört aber das der Mieter einen Arsch in der Hose hat und mit dem VM spricht.

p.s. die fehenden Mieten hat er mir dann auch abgestottert.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.


Zuletzt bearbeitet von Peacekeeper am 13.02.09, 20:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Ne, vieleicht sollten Sie einfach mal eine Flasche Hochprozentigen kaufen in Geschenkpapier einpacken,zum Vermieter fahren
Man wenn er dafür noch Knete hat, hat er am falschen Ende gespart und hätte dies besser in die Miete investieren sollen. Winken Winken

Nein, es ist schon richtig was du da geschrieben hast.
Wie sagt man so schön ? ? Am Anfang stand das Gespräch.
Auch mir ist ein Mensch lieber der mit mir spricht als einer der mich gegen die Wand rennen lässt.

Gruß
pcwilli
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::


Sind mehrere Raten überfällig sollte man jedoch bedenken, dass der jetzt gezahlte Betrag immer auf die älteste Forderung angerechnet wird.

Gruss
report

Das geht nur, wenn ohne Hinweis und nicht expliziet die Miete für den aktuellen Monat überwiesen wurde.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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