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Urlaubsfahrten mit Firmen Pkw

 
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alder
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 09:56    Titel: Urlaubsfahrten mit Firmen Pkw Antworten mit Zitat

Arberitnehmer A hat einen Firmen-Pkw auch zur privaten Nutzung (1 % Regelung) A. fährt mit dem Pkw nach Italien in Urlaub. Der Chef der Firma C. verweigert die Erstattung der Mautkosten und der italienischen Tankbelege. Wer ist im Recht? Und vor allem wo steht das?
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 10:37    Titel: Re: Urlaubsfahrten mit Firmen Pkw Antworten mit Zitat

alder hat folgendes geschrieben::
Arberitnehmer A hat einen Firmen-Pkw auch zur privaten Nutzung (1 % Regelung) A. fährt mit dem Pkw nach Italien in Urlaub. Der Chef der Firma C. verweigert die Erstattung der Mautkosten und der italienischen Tankbelege. Wer ist im Recht? Und vor allem wo steht das?


Das steht in dem Vertrag den der AG und der AN miteinander geschlossen haben,
MfG
Matthias
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag in dem das geregelt wäre. Die geschlossene Vereinbarung lautet: "Dem Arbeitnehmer ist es erlaubt das Firmenfahrzeug für dienstliche Fahrten, für zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für private Fahrten zu nutzen". Mehr ist hier nicht geregelt.
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

alder hat folgendes geschrieben::
Es gibt keinen schriftlichen Vertrag in dem das geregelt wäre. Die geschlossene Vereinbarung lautet: "Dem Arbeitnehmer ist es erlaubt das Firmenfahrzeug für dienstliche Fahrten, für zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und für private Fahrten zu nutzen". Mehr ist hier nicht geregelt.


Und wie um alles in der Welt kommen Sie dann auf die Idee, dass der Arbeitgeber die Kosten Ihrer privaten Urlaubsreise übernehmen müsste?

Ihnen steht der Wagen für Privatfahrten zur Verfügung, dies ist der geldwerte Vorteil, der versteuert wird. Die Kosten der Privatfahrten sind dann aber ganz alleine Ihre Angelegenheit. Was hat der Arbeitgeber auch damit zu tun?

War Ihre Frage wirklich ernst gemeint?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
War Ihre Frage wirklich ernst gemeint?

Das frage ich mich allerdings auch.
Ich würde dem AG auch die Belege der Raststätten für Essen und Trinken vorlegen, damit er diese Kosten auch noch trägt Mr. Green
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das nicht so einseitig sehen.
Wenn der AG ansonsten alle Kosten übernimmt, warum dann nicht die Tankrechnungen aus dem Ausland?
Letztlich müsste die Vereinbarng aber entsprechend von einem Richter interpretiert werden. Ob sowas schon mal entschieden wurde entzieht sich meiner Kenntnis.

MfG
Matthias
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mollyfisch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich,

mein Mann fährt auch ein Dienstfahrzeug mit privater Nutzung. Ich käme aber nicht auf die Idee die Tankbelege aus dem Urlaub in der Firma abzurechnen.

Für alle die ich kenne, ist es selbstverständlich, dass die Spritkosten ím Urlaub privat gezahlt werden.

Man kann es auch übertreiben.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Ich würde das nicht so einseitig sehen.

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, zumindest was das Benzin angeht.
Ich kenne verschiedene Regelungen, z. B.:
bestimmte Kilometerzahl pro Jahr frei für private Fahrten inkl. Benzin, darüber hinaus muss Benzin selbst gezahlt werden;
unbegrenzt frei inkl. Benzin, nur innerhalb des entsprechenden Bundeslandes;
dito, innerhalb Deutschlands etc. pp.
Beim Benzin könnte man sich eventuell noch streiten. Aber die Mautgebühren? Da hört der Spaß m. E. endgültig auf. Oder wie wäre es mit Urlaub im Norwegen - die Fährpassage kann ja der AG zahlen, analog zur Mautgebühr in Italien Geschockt
_________________
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::

Und wie um alles in der Welt kommen Sie dann auf die Idee, dass der Arbeitgeber die Kosten Ihrer privaten Urlaubsreise übernehmen müsste?

Ihnen steht der Wagen für Privatfahrten zur Verfügung, dies ist der geldwerte Vorteil, der versteuert wird. Die Kosten der Privatfahrten sind dann aber ganz alleine Ihre Angelegenheit. Was hat der Arbeitgeber auch damit zu tun?

War Ihre Frage wirklich ernst gemeint?


Und wie kommen Sie darauf ich sei derjenige der sich vom AG sich die private Urlaubsreise bezahlen lassen will?

Die Frage war aber wirklich ernst gemeint. Es gibt einen Mitarbeiter im Unternehmen der eben der Meinung war, durch die 1 % Regelung könne er fahren wohin er will und dem AG die Belege auftischen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gut die Mautgebühr geht in meinen Augen auch auf den AN privat. Sonst könnte man auch noch Fähren oder Autozüge oder Flüge mit dem Auto abrechnen.

MfG
Matthias
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

alder hat folgendes geschrieben::


Und wie kommen Sie darauf ich sei derjenige der sich vom AG sich die private Urlaubsreise bezahlen lassen will?



alder, da entschuldige ich mich, dass ich den A mit Ihnen gleich gesetzt habe; so war die Frage ja tatsächlich nicht gestellt worden.

In der Sache bleibe ich dabei, dass der Arbeitgeber nach der genannten Regelung lediglich das Fahrzeug für private Fahrten überlässt aber keinerei Kosten der Privatfahrten zu tragen hat. Hierzu hätte der Arbeitgeber sich ansonsten ausdrücklich bereit erklären müssen.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

dr.seltsam hat folgendes geschrieben::
In der Sache bleibe ich dabei, dass der Arbeitgeber nach der genannten Regelung lediglich das Fahrzeug für private Fahrten überlässt aber keinerei Kosten der Privatfahrten zu tragen hat. Hierzu hätte der Arbeitgeber sich ansonsten ausdrücklich bereit erklären müssen.


Eine solche Erklärung könnte sich aber möglicherweise aus einem bisherigen Vorgehen ergeben, nach dem der Arbeitgeber die Spritkosten bisher auch übernommen hat.

In der Folge hätte der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten für Urlaubsfahrten wohl ausdrücklich ausschließen müssen, um diese nicht übernehmen zu müssen.

Inkognito
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sge4ever
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:27    Titel: Gleiches Thema anderer Sachverhalt Antworten mit Zitat

Wie würde es sich verhalten, wenn AN A in seinem Vertrag stehen hat, der AN A versteuert das Firmenfahrzeug im Zuge des geldwerten Vorteil, Kosten für den Unterhalt trägt die Firma. Ist dann das Benzin damit gemeint? Mir geht es jetzt nicht darum die Mautgebühren anrechnen zu lassen sondern allgemein. AG B sagte auch zum AN A, das er nachdenkt AN A eine Kreditkarte zu geben damit so die Tankrechnungen bezahlt werden können.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist alles eine Frage der individuellen Vereinbarung zwischen AG und AN.
Die sog. 1%-Regelung betrifft nur die ordnungsgemäße Versteuerung des Dienstwagens und hat nicht damit zu tun, dass das Fahrzeug uneingeschränkt nutzbar ist.

Es gibt z.B. AG die Auslandsfahrten in bestimmte (oftmals osteuropäische) Länder verbieten, andere haben einen Ausschluss möglicher Zusatzfahrer usw.

Am besten den AG fragen bzw. in seinem abgeschlossenen Nutzungsvertrag nachlesen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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