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Strafbefehl wegen Beleidigung am Telefon. Angeblich 3 Zeugen

 
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tagueras
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:17    Titel: Strafbefehl wegen Beleidigung am Telefon. Angeblich 3 Zeugen Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
der Beklagte hat im Internet Ware per Nachnahme bestellt, Ein Notebook. Einige Tage nach der Bestellung kommt der Paketdienst mit einem Päckchen von ca. 12x12x12cm an. Darin kann das Notebook nicht enthalten sein. Annahme verweigert, Internetvesandhandel angerufen und nachgefragt was das soll. Keine Antwort, sondern der Hinweis dass zurückgerufen wird. Das passierte nicht. Also noch mal angerufen, Daraufhin wird behauptet, dass in dem Paket alles richtig war und wenn der Beklagte etwas anderes behaupte, werde man ihn anzeigen. Wütend aufgelegt, zur Polizei gegangen und Anzeige wegen versuchten Betruges gestellt. Gegen den Internetversandhandel laufen noch 3 weitere Betrugsanzeigen. Intenetversandhandel wiederum klagt wegen Beleidigung am Telefon. Angeblich gibt es 3 Zeugen. Der Beklagte hat jetzt den Strafbefehl über 20 Tagessätze a 60.-- € insg 1200.-- € bekommen. Kann jetzt innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.
Wie stehen die Chancen in diesem Fall - wie gesagt, das Betrugsverfahren ist noch anhängig - das alles noch abzuwenden? Die 3 Zeugen sind alle Mitarbeiter der Firma und natürlich abhängig beschäftigt. Einen Mitschnitt des Telefonates gibt es nicht. Wäre ohne Hinweis am Anfang des Gespräches ohnehin nicht verwertbar. Oder?
Vielen Dank schon mal für Hinweise

Gruß Tagueras
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne einen Fall da würde jemand zu 8 Monaten FS ohne Bewährung verurteilt weil er jemanden am Telefon bedroht haben soll. Zeuge war nur der Bedrohte und man hat ihn geglaubt.
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rockbender
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Ich kenne einen Fall da würde jemand zu 8 Monaten FS ohne Bewährung verurteilt weil er jemanden am Telefon bedroht haben soll. Zeuge war nur der Bedrohte und man hat ihn geglaubt.


Dann ist da ja wohl etwas dran. Es gibt genügend Rechtswege Unwahrheiten aus dem Weg zu schaffen.

Einer dieser Wege ist aber nicht dieses Forum hier, da die Experten hier nicht auf alle speziellen Details eingehen können von der Zeit her, wie ein dafür bezahlter Rechtsanwalt.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bist du den drauf? Seit wann hat jeder die Chance seine Unschuld zu beweisen?

Unschuldigung sind nur die Menschen die mehr Geld als der Richter hat, alle anderen sind nur ein Mittel zum Zweck.

Mir sagte mal ein Staatsanwalt das es denen garnicht ums einsprerren geht, aber sie müßten ja mal Leute einsperren, damit es nach außen so aussieht als würden die was machen.

Beispiel Vitnamesen mit ihren Zigaretten. Der Staatsanwalt sagte mir das die Polizei garkein Interesse hat das zu verhindern, nur ab und zu müssen die das mal machen, um der Bevölkerung zu zeigen "schaut mal wir machen was für die Gerechtigkeit"
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Unschuldigung sind nur die Menschen die mehr Geld als der Richter hat, alle anderen sind nur ein Mittel zum Zweck.
Naja, manchmal hat man aber auch Glück und trifft auf Richter, die wo das nicht so eng sehen.

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Mir sagte mal ein Staatsanwalt das es denen garnicht ums einsprerren geht, aber sie müßten ja mal Leute einsperren, damit es nach außen so aussieht als würden die was machen.
Den Satz habe ich auch schon gehört, aber von 'nem Richter, weil eigentlich dürfen doch Staatsanwälte gar nicht einsperren, oder hat sich da jetzt was geändert?

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Der Staatsanwalt sagte mir das die Polizei garkein Interesse hat das zu verhindern
Das stimmt allerdings. Schließlich rauchen bei der Polizei noch ganz viele!

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
nur ab und zu müssen die das mal machen, um der Bevölkerung zu zeigen "schaut mal wir machen was für die Gerechtigkeit"
Auch richtig. Aber hinter der nächsten Ecke lassen sie die eigentlich immer wieder laufen (meistens aber erst, nachdem sie ihnen die Kippen abgenommen haben, weil schließlich rauchen bei der Polizei ja noch ganz viele)!
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Cool
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tagueras
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Toll. Alles echt super Antworten. Habr ihr eigentlich nichts anderes zu tun, als solche Foren zuzumüllen?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

tagueras hat folgendes geschrieben::
Habr ihr eigentlich nichts anderes zu tun, als solche Foren zuzumüllen?
Nö. Ironie Smiley

Aber um auf Ihre Frage
tagueras hat folgendes geschrieben::
Wie stehen die Chancen in diesem Fall
zurückzukommen, die ich in der Tat nicht in Erinnerung hatte: die Standardantwort auf solche Fragen ist der Verweis auf die hier und der Hinweis auf das hier.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gleichwohl hat der TE bei solchen Äußerungen wie:

Zitat:
Unschuldigung sind nur die Menschen die mehr Geld als der Richter hat, alle anderen sind nur ein Mittel zum Zweck.


nicht ganz Unrecht, wenn er diese als Zumüllen bezeichnet.....
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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