Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 00:19 Titel:
Zitat:
Und es empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht,
Es ist doch immer wieder erstaunlich, daß dieser Unfug immer noch verbreitet wird. Zu dem, was den (nicht vorhandenen) Unterschied zwischen Fachanwalt und anderem Anwalt ausmacht, beispielsweise diese Diskussion.
Und es empfiehlt sich ein Fachanwalt für Mietrecht,
Es ist doch immer wieder erstaunlich, daß dieser Unfug immer noch verbreitet wird. Zu dem, was den (nicht vorhandenen) Unterschied zwischen Fachanwalt und anderem Anwalt ausmacht, beispielsweise diese Diskussion.
Beste Grüße
Metzing
Ich sehe hier schon einen Unterschied. Zunächst ist im Titel ein "Fach" bezeichnet, was dem Leser suggeriert hier würde es sich um einen Spezialisten handeln. Tatsächlich kann sich unter einem Fachanwalt sowie unter einem Anwalt ein Spezialist "verstecken". Der Titel Fachanwalt sagt eben nichts über die Qualitäten eines Anwaltes aus, genauso wenig wie die "Interessengebiete" die die Anwälte meist angeben. Die Suche nach einem "guten" Anwalt geht meist über die Mundpropaganda.
Ich suche mir meinen Anwalt, indem ich in eine Gerichtsverhandlung gehe und die Arbeit der Anwälte beobachte. Dort erkenne ich ihr Auftreten, wie vorbereitet sie sind und wie sie argumentieren etc. ...
Den letzten den ich sah, emfpand ich als arrogantes A......, aber er war gut vorbereitet und hat dazu noch gewonnen. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
die Einhaltung der Gesetze wurde ja schon hinlänglich dargelegt. Verstehe nur nicht, warum jetzt - nach eingegangener Kündigung des Mieters - der VM. noch fristlos kündigen will und sich weiteren Hürden und Gefahren - durch Heilung/Zahlung aussetzen will.
Der M. hat gekündigt. Warum er nicht auszieht, soll er dem Richter erklären. Hier ist doch der VM. zunächst in einer besseren Position. ( Siehe auch & 571 (1 u.2 ) BGB)
Für den Fall einer Zwangsräumungsklage nachfolgend etwas zur Schadensminimiereung:
Zitat:
Bitte die Forenregeln hinsichtlich der Zitierung fremder Texte beachten. Ein so langer Text wie hier VERLETZT Urheberrechte. Metzing
_________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.09, 13:51 Titel:
Na ja, die Problematik ist, daß wir die zeitlichen Abläufe nicht genau kennen. Wir wissen nicht, zu wann der Mieter gekündigt hat und wie lange das Mietverhältnis über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt worden ist. In einer länger dauernden Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einer mieterseitigen Kündigung könnte der konkludente Abschluss eines neuen Mietvertrages oder ein konkludenter Verzicht auf die Rechtswirkungen der Kündigung liegen, so daß sich durchaus eine vermieterseitige außerordentliche Kündigung empfehlen könnte, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir wissen einfach zu wenig über den Sachverhalt, um das beurteilen zu können.
also es dreht sich tatsächlich um den zeitraum.... um eine möglichst schnell weitervermietung vornehmen zu können, muss ja der M möglichst schnell raus, da dies aber wohl nicht abzusehen ist, muss ja räumungsklage eingereicht werden.
hierraus ergibt sich, dass der VM fristlos kündigen muss um zeit zu gewinnen, die er ggf für die räumungsklage benötigt (bzw. diese verkürzt) -- konfus ausgedrückt, bin aber sicher beim 2ten lesen weiß jeder was gemeint ist.
so nochmal eine nummer weiter....
M zieht zum termin der fristlosen kündigung (vermutlich)aus, erscheint allerdings nicht zum Übergabetermin. Somit hat der VM keine Schlüssel und weiß ja zur Zeit sowieso nicht, ob die Wohnung geräumt ist.
Sollte der M sich weiterhin totstellen, ab wann darf der M die Wohnung betreten?
Ja, sicher. Man könnte vielleicht noch über eine Besitzaufgabe spekulieren, allerdings könnte das auch nach hinten los gehen. Nummer sicher geht man mit der Räumungsklage, allerdings ist das dann auch eine sehr teure Nummer.
nur nochmal um das ganze abzuschließen:
der M hat die schlüssel in den Briefkasten des Vm geworfen und der VM überlegt grad noch ob er den M tatsächlich vor gericht zerren soll, oder lieber froh ist den M endlich los zu sein.....
danke bei der hilfe dieses fiktiv dargestellten geschehens.
nur nochmal um das ganze abzuschließen:
der M hat die schlüssel in den Briefkasten des Vm geworfen und der VM überlegt grad noch ob er den M tatsächlich vor gericht zerren soll, oder lieber froh ist den M endlich los zu sein.....
danke bei der hilfe dieses fiktiv dargestellten geschehens.
Wollen Sie wirklich gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen? Ich persönlich schaue dann immer nach Vorne und lerne aus diesesn Situationen mit "Mietern ohne Moral"
Wenn bei mir ein Mieter nicht zahlt sehe ich es positiv da das Finanzamt dann nicht so hohe Forderungen an mich hat _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.