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Lohnzahlung

 
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Ibico
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Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:47    Titel: Lohnzahlung Antworten mit Zitat

Hallo folgende Frage. Arbeitnehmer hat in seinem Arbeitsvertrag stehen:

" § 4 a) Am 15.des Folgemonats erfolgt jeweils die Auszahlung des Arbeitslohnes."

Frage; wie ist dieses aufzufassen. Bedeutet dies das das Geld bis zum 15. auf dem Konto ist oder der Arbeitgeber das Geld bis zum 15. überweist?

Ab wann befindet sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug.

Für Postings bin ich sehr dankbar.

Lg
Ibico
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Am 15. auf dem Konto und Verzug tritt ab dem 16. ein.
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber kommt automatisch in Verzug, wenn er den vertraglich festgesetzten und "nach dem Kalender bestimmten" Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung verstreichen lässt.

Da vereinbart war, dass die Vergütung zum 15. des Folgemonats zu leisten ist, befindet sich der Arbeitgeber in Verzug, wenn die Vergütung an diesem Tag nicht geleistet wurde.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hier haste noch etwas dazu zum lesen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

Gruß
pcwilli
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