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Verfasst am: 13.02.09, 13:05 Titel: Trennung: wer bekommt das Auto?
Hey!
A und B sind seit 15Jahren verheiratet;sie leben im gesetzli. Güterstand, haben 2 Kinder und gehen beide mehr oder weniger arbeiten.
Während der Ehe wurden 2 PKW angeschafft. Beide hat der A alleine von seinem Vermögen/Einkommen erworben. Eines benutzt er selbst, das andere benutzt die B u.a. um zur Arbeit zu gelangen.
Jetzt haben die beiden sich getrennt.
Neben einigen anderen Dingen geht es auch um den PKW der B.
Der A kann ihn ihr nicht wegnehmen, will aber - da er meint, dieser PKW sei sein Alleineigentum - Nutzungsentschädigung haben.
Wenn die Eheleute eine Gütergemeinschaft haben, dann gilt im Falle das Prinzip des Zugewinnausgleichs.
D.h. die Anfangs- und Endvermögen der Eheleute werden gegeneinander aufgerechnet und der Unterschiedsbetrag ausgeglichen.
Dinge, die in der Ehezeit erworben wurden gehören beiden gemeinsam, über deren Aufteilung muss sich geeinigt werden.
Fahrzeuge gehören bei der Aufteilung nur dann zum aufzuteilenden Vermögen, wenn sie als Luxusgut gelten. Ein FZ, dass zur Bewältigung der Arbeitswege genutzt wird, gilt im Allgemeinen nicht als solches und wird dem zuerkannt, der es hierfür nutzt- das gilt umso mehr, als dass in diesem Falle zwei FZ vorhanden sind.
Wenn also A das FZ von seinem Vermögen erworben hat und so sein Vermögen verringert hat kann das zur Folge haben, dass die Tatsache innerhalb des Zugewinnausgleich entsprechend Berücksichtigung findet, nicht jedoch zusätzlich.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.02.09, 14:50 Titel:
häschen hat folgendes geschrieben::
Dinge, die in der Ehezeit erworben wurden gehören beiden gemeinsam, über deren Aufteilung muss sich geeinigt werden.
Dass Dinge, die in der Ehe erworben werden, gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten werden, gilt meines Wissens nur für Hausratsgegenstände.
In anderen Fällen erwirbt derjenige Ehegatte Eigentum, dem der frühere Eigentümer das Eigentum überträgt, wenn die Ehegatten nichts Anderes vereinbart haben oder sich nichts Anderes aus den Umständen ergibt. Wenn ein Auto nur für den Zweck erworben wird, damit die Ehefrau damit zur Arbeit fahren kann, könnte sich daraus ergeben, dass sich die Eheleute einig waren, dass die Ehefrau Eigentümerin des Autos werden soll.
Falls der Ehemann aber Eigentümer des Autos ist, kann er nach einer Trennung der Eheleute von der Ehefrau Nutzungsentschädigung verlangen.
1. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Vermögen anspart (laut Ausgangsposting sind ja beide Ehepartner berufstätig), gehört ihm dieses Vermögen dann allein?
2. Wenn die Ehefrau nur geringfügig beschäftigt ist und die Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann, darf der Ehemann ihr dann das Fahrzeug wegnehmen? Dann käme sie nicht mehr zur Arbeitsstelle, hätte kein Einkommen mehr und müßte ev. Trennungsunterhalt beantragen (zumal ja zwei Kinder vorhanden sind).
1. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Vermögen anspart (laut Ausgangsposting sind ja beide Ehepartner berufstätig), gehört ihm dieses Vermögen dann allein?
Besteht Zugewinngemeinschaft: nein.
Wurde Gütertrennung vereinbart: ja.
Zitat:
2. Wenn die Ehefrau nur geringfügig beschäftigt ist und die Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann, darf der Ehemann ihr dann das Fahrzeug wegnehmen? Dann käme sie nicht mehr zur Arbeitsstelle, hätte kein Einkommen mehr und müßte ev. Trennungsunterhalt beantragen (zumal ja zwei Kinder vorhanden sind).
Das geht eigentlich sowohl aus meiner, als auch auf FKs posting hervor
Nicht, wenn sie damit zur Arbeit gelangt.
der König Franzl hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Auto nur für den Zweck erworben wird, damit die Ehefrau damit zur Arbeit fahren kann, könnte sich daraus ergeben, dass sich die Eheleute einig waren, dass die Ehefrau Eigentümerin des Autos werden soll.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.02.09, 15:37 Titel:
häschen hat folgendes geschrieben::
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
1. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Vermögen anspart (laut Ausgangsposting sind ja beide Ehepartner berufstätig), gehört ihm dieses Vermögen dann allein?
Besteht Zugewinngemeinschaft: nein.
Wurde Gütertrennung vereinbart: ja.
Auch wenn Zugewinngemeinschaft besteht, gehört das Vermögen, das ein Ehegatte allein anspart, diesem Ehegatten allein.
Der Ausgleich findet erst bei Beendigung der Ehe statt (Zugewinnausgleich).
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 13.02.09, 23:15 Titel:
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
2. Wenn die Ehefrau nur geringfügig beschäftigt ist und die Nutzungsentschädigung nicht zahlen kann, darf der Ehemann ihr dann das Fahrzeug wegnehmen? Dann käme sie nicht mehr zur Arbeitsstelle, hätte kein Einkommen mehr und müßte ev. Trennungsunterhalt beantragen (zumal ja zwei Kinder vorhanden sind).
B geht offenbar nicht davon aus, dass A ihr den PKW wegnehmen kann, denn
ratlos44 hat folgendes geschrieben::
Neben einigen anderen Dingen geht es auch um den PKW der B. Der A kann ihn ihr nicht wegnehmen .....
Ob B von A Trennungsunterhalt verlangen kann, hängt von dem jeweiligen Einkommen der getrennt lebenden Ehegatten ab.
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