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Person A ist seit 3 Jahren unbefristet in einem Callcenter.
Der Arbeitsvertrag lautet Dienstvertrag Vollzeit bis zu 40 Stunden die Woche.
Nun kam eine Info vom Betriebsrat an alle 500 Mitarbeiter das das Arbeitsaufkommen momentan sehr gering sei und man damit rechnen müsse das man weniger Arbeitsstunden zugewiesen bekommt.
Person A fragt sich nun:
Um wieviel Wochenstunden darf maximal gekürzt werden?
Wo kann Person A hingehen um den Differenzbetrag aufzufangen , Wohngeld bezieht Person A bereits deshalb ist ALG2 Ergänzung nicht möglich?
Über welchen Gesamten Zeitraum dürfen die Stunden gekürzt werden?
Darf Person A aufgrund der kürzungen Kündigungen ohne eine Sperre seitens des Arbeitsamtes zu erwarten?
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