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Frage zum Unterhalt-wer kann helfen

 
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chiara1975
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:07    Titel: Frage zum Unterhalt-wer kann helfen Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe viele Fragen, ich hoffe, mir kann jemand ALLES beantworten.
Bitte keine Verweise aufs Internet, ich habe schon viel gesurft, etc. Danke

Mein Mann und ich sind seit September 2008 getrennt lebend, haben beide seit 2009 wieder Lohnsteuerklasse 1.
Ich verdiene 1200 Euro netto und habe einen Minijob 400 Euro.
Wichtig ist vielleicht noch, dass ich ca 600 Euro Schulden abzahle für uns beide für Schulden, die wir zusammen gemacht haben und mein Mann mir momentan nichts geben kann.

Mein Mann bekommt momentan seit Dezember 2008 Arbeistlosengeld 1, ca 1020 Euro netto monatlich.
Wir haben uns friedlich geeinigt, verzichten beide auf Unterhalt.

1) Wenn mein Mann keine Arbeit findet, bekommt er ab Dezember 2009 Arbeitslosengeld

1a) Ich habe gehört. das das Arbeitsamt dann von mir Unterhalt fordert, ist das richtig?
1b) Fordert der Arbeitsamt das bei mir ein oder muss das mein Mann machen?
1c) Kann mein Mann auch drauf verzichten oder macht das Arbeitsamt das so oder so?
1d)Was ist, wenn wir geschieden sind, muss ich dann das auch weiter zahlen?

2) Was kann an Unterhalt ans Arbeitsamt auf mich zukommen?
Wird mein Minijob dafür auch angerechnet?

3) Was kann generell mal als Unterhalt auf mich zukommen? Siehe Gehalt, etc. oben.

4)Bin ich nach Scheidung auch unterhaltspflichtig und wenn ja wie lange?

Wer kann mir helfen? Danke für die Mühe
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 16:40    Titel: Re: Frage zum Unterhalt-wer kann helfen Antworten mit Zitat

Hallo,

chiara1975 hat folgendes geschrieben::
...bekommt er ab Dezember 2009 Arbeitslosengeld


Ich nehme an, Arbeitslosengeld 2 = Hartz IV = SGB II!?

chiara1975 hat folgendes geschrieben::
.1a) Ich habe gehört. das das Arbeitsamt dann von mir Unterhalt fordert, ist das richtig?


Nach § 33 SGB II gehen Unterhaltsansprüche, sofern und soweit sie bestehen, maximal in Höhe der gewährten Leistung auf den SGB II-Leistungsträger über; ob dieser den Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird, entscheidet der Leistungsträger.

chiara1975 hat folgendes geschrieben::
.1b) Fordert der Arbeitsamt das bei mir ein oder muss das mein Mann machen?


Es kann sein, dass der Leistungsträger den Mann auffordert, die Ansprüche geltend zu machen oder vereinbart es mit ihm; hierfür muss der Unterhaltsanspruch vom Leistungsträger auf den Mann rückabgetreten werden.

chiara1975 hat folgendes geschrieben::
.geschieden sind, muss ich dann das auch weiter zahlen?


Kann sein; hängt aber von vielen Faktoren ab; entweder nochmal surfen - verlinken darf ich ja nicht Winken - oder einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.

chiara1975 hat folgendes geschrieben::
.2) Was kann an Unterhalt ans Arbeitsamt auf mich zukommen?


Der Selbstbehalt beträgt 1000 €; bei 1200 + 400 - 600 = 1000 scheint da auf den ersten Blick nichts für Unterhalt übrig zu bleiben. Aber wie gesagt, hängt das von vielen Faktoren ab, auch was z.B. die Schulden angeht und ob diese voll berücksichtigt werden können, etc..
_________________
Gruß
Peter H.
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