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Verfasst am: 09.02.09, 12:25 Titel: Manteltarivertrag vs. allg verbindlicher Tarifvertrag
Es geht um das Friseurhandwerk.
Es gibt einen allg. verbindlichen Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW.
Daneben gibt es einen Manteltarifvertrag NRW.
Ist man als ArbG auch an die Regelungen des Manteltarifvertrages gebunden ? Oder kann man die Tarifgebundenheit auf den allgemein verbindlichen Tarifvertrag beschränken ?
Es gibt einen allg. verbindlichen Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW.
Daneben gibt es einen Manteltarifvertrag NRW.
Kann es sein das Du einmal vom Lohntarifvertrag und einmal vom Manteltarifvertrag sprichst?
Und das der Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde und der Lohntarifvertrag nicht?
Grundsätzlich regeln die beiden Tariverträge völlig unterschiedliche Dinge so das es keine Konflikte zwischen den beiden Tarifverträgen geben sollte. Welcher in Deinen Beispiel anwendbar wäre ist von weiteren Faktoren abhänging.
Ob ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist kann man u. a. auf den Seiten des Bundeswirtschaftministeriums nachlesen. _________________ Grüße
Tunix
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