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Verfasst am: 15.02.09, 12:16 Titel: Erben .... wie wird der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht
Folgender Fall: :
A + B sind verheiratet, haben jeweils ein Kind mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames Kind ging aus der Ehe hervor.
Jetzt ist A verstorben und B ist laut Testament Alleinerbe. B ist aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Demenz) nicht mehr in der Lage, die Nachlaßangelegenheiten bzw. sämtliche Formalitäten abzuwickeln. B hat das gemeinsame Kind mit der Abwicklung der Behördengänge bevollmächtigt. Jetzt möchten der Sohn von A, sowie das gemeinsame Kind ihren gesetzlichen Pflichtteilanspruch geltend machen.
Wie sehen die Formalitäten in der Praxis aus?
Müssen sich die beiden Kinder an das Nachlaßgericht wenden um einen
Erbschein erstellen zu lassen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 15.02.09, 15:52 Titel:
Ein Pflichtteilsanspruch muss gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. Ein Pflichtteilsberechtigter muss von dem Erben die Zahlung des Geldbetrags fordern, der ihm aufgrund seines Pflichtteilsrechts als Anteil am Wert des Nachlasses zusteht.
Das Nachlassgericht befasst sich nicht mit Pflichtteilsrechten. Sie werden auch nicht in einem Erbschein ausgewiesen.
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