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Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
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Lvis74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:07    Titel: Aufenthaltsbestimmungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es geht sich wieder um meinen Freund. Seine Frau hat Ihn ja betrogen und verlassen, hat sich von einer staatlichen Institution eine Wohnung für sich und das Kind (22 Mon) besorgt und mein freund hat jetzt Post von dieser Einrichtung bekommen wegen Unterhalt. Nur, der Junge wohnt jetzt schon seid 4 Wochen durchgehend bei Ihm, hat auch vorher viele Wochen in seiner "ursprünglichen" Wohnung verbracht. Mein Freund hat jetzt auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Der Junge war noch keine Sekunde in Krefeld in der Wohnung. Muß mein Freund trotzdem Unterhalt zahlen? Dürfte seine Frau ohne seine Einwilligung überhaupt eine Wohnung für sich und das Kind beantragen? Gibt es irgendwelche Urteile in so einem Fall. Der Junge fühlt sich zuhause wohl, da hat er fast 22 Monate gelebt, hat sein Kinderzimmer. Die Wohnung des Vaters liegt in einer Spielstraße, der Junge spielt da, hat feste Anbindungen. In Krefeld weiß der Vater nicht was den Jungen erwartet, er weiß nicht mal wo die Wohnung ist da seine Frau im jetzt schon die Auskunft verweigert und Hausverbot gegeben hat. Er möchte den jungen gerne selbst erziehen, da er denkt das das Kind es bei Ihm besser hat. Aber alle Leute sagen Ihm ein Richter gibt das kind immer zur Mutter. Ist das wirklich so? Und wenn ja, warum? Denken Richter Väter könnten nicht für Ihre KInder sorgen? Gibt es irgendwelche Urteile über solche Fälle? Reißt man den Jungen den dann wirklich wieder aus seinem Umfeld heraus? Seine Mutter sagt am Telefon immer das sie den Jungen "will", aber geht es nicht um das Wohl des Kindes? Es ist doch kein gegenstand. Sie hat den Jungen seid 4 Wochen nicht mehr gesehen, obwohl mein Freund Ihr immer anbietet das sie in die ehemals gemeinsame Wohnung kommen kann um Ihn zu besuchen. Aber die Frau kommt nie, das sieht doch nicht nach großer Mutterliebe aus. Bitte um Antwort.

MfG
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lvis,

wenn das Kind beim Vater lebt, von ihm betreut wird und sich die Mutter nicht mal um Kontakt zum Kind bemüht - ich würde sagen, der Vater sollte Unterhalt von der Mutter fordern.

In dieser Situation würde ich an seiner Stelle um Unterstützung beim Jugendamt bitten und mich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden - besonders letzterer kennt sich garantiert mit den Ansprüchen des Vaters aus und das Jugendamt kann im Verfahren bestätigen, dass das Kind bei ihm aufwächst.

Die Zeiten, wo kleine Kinder automatisch der Mutter zugesprochen wurden, sind längst vorbei und in diesem Fall ganz bestimmt, da die Mutter das Kind ja beim Vater zurückgelassen hat und ihrer Umgangspflicht scheinbar nicht nachkommt.

Wenn die Mutter außer den finanziellen keine anderen Interessen am Kind zeigt, würde ich einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht - auch vorläufig (für jetzt bis zur Scheidung) - empfehlen. Der Vater muss Entscheidungen über das Kind fällen (Kita-Anmeldung, Arztbesuche, evtl. Reisen u.ä.), welcher bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile zustimmen müssen... geht aber nicht, wenn Mutter nicht in die Hufe kommt.

Also schnellstens ab zum Anwalt (ist mein Rat), denn es geht ja je nach Einkommenslage der Eltern auch um Trennungsunterhalt für den kinderbetreuenden Vater.

Liebe Grüße,
Michaela
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Lvis74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

die Lage hat sich sogar noch verschlimmert. Die Frau meines Freundes hat sich wochenlang nicht blicken lassen, mein Freund hat eine einstweilige Verfügung beantragt (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und jetzt kamm die Antwort der Gegenseite. Darin steht das sich beide Parteien einig waren das das Kind bei der Mutter bleibt (eine Lüge) und das mein Freund den Kleinen quasi unrechtmäßig bei sich hält. Desweiteren steht darin das die Frau Angst hat vor Ihrem Mann und deswegen nicht zu Besuch kommt.

"Da die Antragsgegnerin Angst vor dem Antragssteller hat, da sich dieser auch in der vergangenheit Ihr gegenüber mehrfach aggresiv zeigte, ist sie nicht bereit, das Kind in Anwesenheit des Vaters zu besuchen"

Das sind schon harte Vorwürfe, vollkommen aus der Luft gegriffen. Mein Freund hat seine Frau auf Händen getragen, er liebt sie immer noch. Kann man so einen Vorwurf überhaupt entkräften? Wie steht er denn jetzt da? Als Schläger? Besonders komisch ist das die Frau gestern auf einmal allein vor seiner Tür stand. Er war mit dem Jungen grade draussen, mehrere Nachbarn waren dabei. Sie kamm und wollte Ihn umarmen, hat mit Ihm normal geredet und wollte mit Ihm dann in die Wohung um mit dem Jungen zu spielen. Mein Freund sagte nein, er würde nach diesen Vorwürfen mit Ihr nicht mehr allein ohne Zuegen in einem Raum sein. Darauf hin ging sie weinend wieder. Wenn sie so eine Angst hat, wochenlang nicht kommt aus Angst ist dieser Besuch doch sehr komisch. Reicht das um den Vorwurf zu entkräften?

Gruß

Lvis
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lvis,

kam die Kindesmutter allein oder hatte sie "Begleitschutz" dabei?
Falls sie allein plötzlich auftauchte, spricht das deutlich gegen die angebliche Angst vor dem Kindesvater.

Wenn die Mutter keine schriftliche Vereinbarung über den Aufenthaltsort des Kindes nach der Trennung vorlegen kann, steht Aussage gegen Aussage.
Auch die Behauptung, aus Angst vor dem Kindesvater hätte sie das Kind nicht besucht, steht ohne Zeugen oder ärztliche Atteste auf wackligen Füßen. Wenn es tatsächlich so gewesen wäre, hätte sie über das Jugendamt Kontakt zum Kind aufnehmen oder sich Unterstützung holen können.

Die Entscheidung des Vaters, mit der Mutter nicht ohne Zeugen Umgang zu pflegen, ist goldrichtig.

Dem Schreiben der Gegenseite muss schnellstens widersprochen werden.
Der Kindesvater soll keine Scheu haben, einen Anwalt zu kontaktieren - wenn er Bedenken wegen der Kosten hat, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Der Anwalt wird ihm sicherlich beratend zur Seite stehen.

Wenn die Kindesmutter bewusst Lügen über den Kindesvater verbreitet, muss er sich dagegen wehren!! Das kann bis zur Unterlassungsklage oder Verleumdungsklage gehen - es sieht so aus, als wolle die Kindesmutter vorsätzlich "dreckige Wäsche waschen".

Fakt ist jedoch, dass sie sich seit vielen Wochen nicht um den Kleinen gekümmert hat. Und das, obwohl der Kindesvater doch angeblich aggressiv geworden sein soll! Welche Mutter lässt ihr Kind bei einem aggressiven Menschen und verschwindet? Neee - das paßt nicht und das muss der Anwalt des Kindesvaters deutlich herausstreichen.

Liebe Grüße,
Michaela
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Lvis74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

nein sie kam allein, ohne Begleitschutz. Die Nachbarn die dabei waren waren sehr verwundert über Ihr freundliche Auftreten und den vertrauten Umgang mit dem mann (versuch der Umarmung) Wie Angst sieht das wirklich nicht aus.
Das Jugendamt hat sich jetzt bei meinem Freund gemeldet und gefragt ob er einverstanden sei das Kind bei einer neutralen person für 2 St. die Woche abzugeben damit die Mutter es sehen könnte. Die Mutter hat auch einen Namen angegeben. Damit wäre mein Freund einverstanden weil er weiß das ein Kind Vater und Mutter braucht und er diese Person sehr gut kennt. Nur will diese Person das nicht machen weil sie einen Riesenhals auf die Mutter hat wegen dieser ganzen Aktionen (denn Mann in der ehelichen Wohnung betrügen, ihn belügen, jetzt diese Lügen mit dem aggressiven Verhalten). was nun? kann das Jugendamt eine neutrale person stellen? Die Mutter hat als zweite Lösung Ihre Familie angegeben, aber das möchte der mein Freund nicht weil seine Frau türkischer Abstammung ist (und das ist jetzt nicht rechts gemeint) und die familie halt sehr temperamentvoll ist. da weiß er halt nicht genau was Ihn erwartet.

Gruß
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