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Verfasst am: 15.02.09, 17:46 Titel: Erbe in Belgien bei nichtehelich aber anerkannten Kinder
Ich brauche mal Dringend einen Rat. Ich und weitere 3 Geschwister sind uneheliche aber per Geburtsurkunde/ Vaterschaftsanerkennung nachweisbar Kinder eines Belgier der im November 2008 in Belgien verstorben ist. Mein Vater war in den 60ziger Jahren in Deutschland als Colonel stationiert, zu dieser Zeit aber schon in Belgien verheiratet wo er selber nochmals 5 !!! eheliche Kinder bekam. Meine Mutter wusste zum Zeitpunkt der Geburt meiner Geschwister und mir nichts von seinem Doppelleben von ca 1962 – ca 1965. Mein Vater wusste von unserer Existenz, welches wir auch nachweisen können ( Vaterschaftsanerkennung) aber seine eigenen 5 Kinder wissen/wussten bis heute nichts von uns, bzw habe ich durch Zufall eins der Kinder ausfindig gemacht und somit erfahren das unser Vater kürzlich verstorben ist. Die Kinder zweifeln ( natürlich, sie wussten ja nichts von uns) das wir wirklich die Kinder unseres Vaters sind, somit wir alle Halbgeschwister sind. Mein Vater hat später Deutschland verlassen und nie Unterhalt für uns Kinder bezahlt, zahlen müssen ( Die Belgische Armee hatte mittel und wege) Jetzt aber möchten wir die Reguläre Erbschaft antreten und da wir nicht davon ausgehen das unsere Halbgeschwister unsere Existenz erwähnen werden, möchte ich gerne wissen, wie und was wir als ebenfalls nachweisbar leibliche Kinder machen können. Ich selber habe schon versucht zu Recherchieren und weis das es zb. In Deutschland so ist, das man nur zum Nachlassgericht gehen muss und sich dort zu melden um in der Erbreihenfolge berücksichtigt zu werden, ich weis auch das nach Belgischen Recht nichteheliche mit ehelichen Kindern gleichgestellt werden, beide sogar noch vorrangig vor der Ehefrau ( welche aber auch nicht mehr lebt)
Wer weis wo und wie ich mich in Belgien melden muss, bzw., welcher weg jetzt der richtige ist. An meine Halbgeschwister brauche ich mich nicht zu wenden, sie blocken ab. Da die Kommunikation in Belgien auch nicht einfach ist, ich selber kein Französisch bzw. Niederländisch ( Flame-Wallone) verstehe nutzt es mir auch nichts, wenn ich versuche auf Belgischen Seiten zu Googeln.
Hat jemand eine Idee oder einen Rat?
LG Carola
Daran habe ich auch schon gedacht, ich finde aber nur ein Konsulat ( Sitz Berlin) von Brüssel, ich denke ich brauche aber ein Belgisches Konsulat. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, möchte lediglich Kundtun in Belgien ( Deutschland wäre es das Nachlassgericht) das es UNS gibt als Erbberechtigte. _________________ "Vergangenheit ist Geschichte.
Zunkunft ein Geheimnis,jeder Augenblick ein Geschenk... "
Ich werde einfach mal versuchen mich an die Belgische Botschaft Sitz Berlin zu wenden--- mal schauen ob ich etwas höre von denen.....habe soeben eine Mail losgeschickt. _________________ "Vergangenheit ist Geschichte.
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