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Auszahlung Pflichtteil

 
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andrefranke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 20:29    Titel: Auszahlung Pflichtteil Antworten mit Zitat

würde bei Auszahlung eines Pflichtteils eine Bestätigung des Erhalts als Nachweis genügen, soll heißen, wären damit eventuelle spätere Nachforderungen ausgeschlossen, oder gäbe es hierfür bestimmte Vorschriften, Vordrucke o.ä ?


Vielen Dank
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Minseo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
eventuelle spätere Nachforderungen


Was ist damit gemeint?

Soll lediglich sichergestellt werden, das eine bestimmte Summe nachweisbar ausbezahlt wurde, so dass der gleiche Betrag nicht noch einmal bezahlt werden muss (falls der Empfänger den Erhalt leugnet)?
Oder soll die Pflichtteilsangelegenheit mit der Zahlung dieses Betrages endgültig erledigt sein, insbes. auch für den Fall, dass der bezahlte Betrag niedriger ist als die Höhe der Pflichtteilsforderung?
Oder sind mit "eventuelle spätere Nachforderungen" solche gemeint, die sich aus erst später (nach der Auszahlung) bekannt werdenden (neuen) Tatsachen ergeben?
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andrefranke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Angelegenheit sollte mit der Zahlung eines Betrag X erledigt sein.

Danke
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Minseo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:21    Titel: Pflichtteilsvergleichsvertrag Antworten mit Zitat

Dann wäre wohl der Abschluss eines Pflichtteilsvergleichsvertrages (zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem/den Erben) das Richtige.
Darin kann die Abgeltung sämtlicher Pflichtteilsansprüche aus dem Tod des Erblassers gegen die Zahlung einer bestimmten Summe vereinbart werden.
In einem Pflichtteilsvergleich sollten auch die Grundlagen (z.B. Pflichtteilsquote, Berechnungsgrundlagen,...) des Vergleichs festgehalten werden.
Ein solcher Vertrag bedarf keiner bestimmten Form, insbesondere keiner notariellen Beurkundung. Aus Beweisgründen sollte er jedoch schriftlich abgefasst, mehrfach (je nach Anzahl der Vertragsparteien) ausgedruckt und von den Vertragsparteien unterzeichnet werden, so dass letztendlich jede Vertragspartei "ein Original" des unterzeichneten Vertrages besitzt.
Um einen Pflichtteilsvergleichsvertrag rechtssicher zu gestalten, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
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