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Hallo ich habe eine Garage gekauft die seit 1989 vermietet ist. Es besteht ein extra Mietvertrag für die Garage. Was für eine Kündigungfrist muss ich einhalten?
Auf Garagen die unabhängig von einer Wohnung angemietet werden, finden die Wohnraumschutzbestimmungen keine Anwendung.
Die Kündigung des Garagenmietverhältnisses richtet sich in diesen Fällen nach der Vereinbarung, die die Parteien im Mietvertrag getroffen haben. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
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