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schwarzarbeit: sozialversicherungsausweis immer nötig?

 
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woazn-king
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:03    Titel: schwarzarbeit: sozialversicherungsausweis immer nötig? Antworten mit Zitat

hallo forum,

angenommen, ein service-techniker eines laser-herstellers, nimmt bei einem kunden laser-anlagen in betrieb. nun ist es so, dass bei diesem kunden die arbeiten an seinen betriebshallen noch nicht abgeschlossen sind und aus diesem grund noch jede menge maurer etc. aus den unterschiedlichsten ländern arbeiten.
was wäre nun, wenn der zoll eine "razzia" durchführen würde? müsste (sollte) der service-techniker seinen sv-ausweis mit sich führen um nachweisen zu können, dass er nicht schwarz arbeitet? welche möglichkeiten hätte er ggf. noch?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Er könnte die Fragen des Zollbeamten einfach wahrheitsgemäß beantworten.

Was soll dann passieren?

MfG
Matthias
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 11:42    Titel: Re: schwarzarbeit: sozialversicherungsausweis immer nötig? Antworten mit Zitat

woazn-king hat folgendes geschrieben::
(sollte) der service-techniker seinen sv-ausweis mit sich führen um nachweisen zu können, dass er nicht schwarz arbeitet?
Eine Mitführungspflicht (mit Lichtbild) besteht nur bei bestimmten Berufen. (die weiss ich jetzt nicht auswendig, aber Bauarbeiter gehören meines Wissens dazu. Der Laser-Servicetechniker meiner Einschätzung nicht)
Sicher kann er freiwillig seinen SV Ausweis mitführen, muss es aber nicht (wenn meine vorstehende Einschätzung stimmt).
Und dem Zollbeamten möge er diese Einschätzung mitteilen. (die sind ja auch nicht blöde und können einen Maurer von einem Servicetechniker unterscheiden)

Wenn nicht, macht der Zollbeamte ne Personenfeststellung, lässt die überprüfen - und das war's dann.

Welche Befürchtungen haben sie denn? Sofortiges standrechtliches Erschießen bei Nicht-mitführung des SV Ausweises gibt es meines Wissens nicht. Lachen

hws
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal was zum Nachlesen.

http://www.personalundwissen.de/news/show_ticker.php?shownews=2087

Ansonsten, wo ist das Problem ?
Nachdem wir vor vielen Jahren diesen Ausweis bekamen, hatte ich da ein Lichtbild drin. Habe es in eine selbstklebende Folie eingeklebt und immer bei mir getragen.
Selbst heute als Rentner hab ich das Ding noch im Portmonnaie. (Wurde noch nicht zurück verlangt.)

Der Lappen in der Tasche frisst kein Brot und brauch auch nichts zu trinken. Also ein kostenloser Begleiter. Winken Winken

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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woazn-king
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antworten. seinen sv-ausweis hat er natürlich bei sich, ebenso seinen personalausweis. insofern sollte da nichts "passieren".
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erlaube mir noch den Hinweis auf die neue Lichtbild-Ausweismitführpflicht für bestimmte Berufe im § 2a SchwarzArbG ..

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Ich erlaube mir noch den Hinweis auf die neue Lichtbild-Ausweismitführpflicht für bestimmte Berufe im § 2a SchwarzArbG ..
genau DAS meinte ich damit, dass bei den Maurern / Malern der Ausweis mitzuführen ist, bei dem Lasertechniker eben nicht. (nur ohne Quellenangabe)
Das das Rechtliche.
Dass man trotzdem den Ausweis mitführt, obwohl es nicht notwendig ist, ändert nichts an der rechtlichen (nicht-)Mitführungspflicht. Ist aber auch nicht verboten.

hws
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Für die die den Link nicht durchgescrollt haben, hier alle Berufe die den Versicherungsausweis mit sich führen müssen.
http://www.personalundwissen.de/news/PuW-Info_WirtschBereiche-SchwArbG-2009.pdf

Ich glaube Pastor, Prister, Papst und Bischof sind nicht aufgeführt, ansonsten muss fast jeder das Ding mit sich rum schleppen. Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen

Gruß
pcwilli
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Für die die den Link nicht durchgescrollt haben, hier alle Berufe die den Versicherungsausweis mit sich führen müssen.
War auch schon in dem vorher angeführten Link als abschließende Aufzählung vorhanden. ...

Zitat:
1.im Baugewerbe,
2.im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
3.im Personenbeförderungsgewerbe,
4.im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
5.im Schaustellergewerbe,
6.bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
7.im Gebäudereinigungsgewerbe,
8.bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
9.in der Fleischwirtschaft.


Naja, ausser Pastor, Prister, Papst und Bischof bleibt da aber noch einiges über.

Z.B alle Rechtsanwälte, Richter ... (erstere könnte ja gerade zwecks Beratung beim Firmenchef sein)

Ausserdem sämtlicht Büroangestellte, und auch der erwähnte Lasertechniker....
(dies ist im Gegensatz zum Link eine nicht abgeschlossene Aufzählung Mit den Augen rollen )

hws
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage mal ganz einfach:
Jeder der im Außendienst tätig ist sollte zusehen das er diesen Lappen in der Tasche hat.
Somit geht er vielen Unannehmlichkeiten aus dem Weg.

Gruß
pcwilli
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