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Person A einer Berufsschule in NRW beantragt eine Einsicht in seine Schülerakte.
Die Schulleitung teilt mit, es existiere keine Schülerakte, sondern lediglich eine Akte mit den Abschlussprüfungen.
In diese wird Einsicht gewährt.
Sind Abschlussprüfungen wirklich die einzigen Unterlagen (an der Berufsschule) die zu einem Schüler aufgehoben werden und welche für den Schüler einzusehen sind?
Ich ging davon aus, es gäbe ein Schülerstammblatt, die ganzen Informationen über Fehlzeiten usw. usf., und das diese auch für den Schüler einsehbar sind!
Ich ging davon aus, es gäbe ein Schülerstammblatt, ..
Wenn's ein "braver" Schüler war, gibts vielleicht keine solche Akte. Ob es dann ein leeres Deckblatt "Schülerakte" gibt, weiss ich nicht.
Der Schüler hat nix geklaut, keine Mitschüler zusammengeschlagen, keine unentschuldigten Fehlzeiten, ist wegen nix aufgefallen - was soll es da für eine Akte geben?
Ich ging davon aus, es gäbe ein Schülerstammblatt, ..
Wenn's ein "braver" Schüler war, gibts vielleicht keine solche Akte. Ob es dann ein leeres Deckblatt "Schülerakte" gibt, weiss ich nicht.
Der Schüler hat nix geklaut, keine Mitschüler zusammengeschlagen, keine unentschuldigten Fehlzeiten, ist wegen nix aufgefallen - was soll es da für eine Akte geben?
hws
Der Schüler hat unentschuldigte Fehlzeiten.
Und jetzt? Gibt es eine Akte oder gibt es sie nicht?
Und jetzt? Gibt es eine Akte oder gibt es sie nicht?
Frag die Schule - die sollte es besser wissen als ich
Und hätte es eine geben müssen (wg. Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften) und die Schule sagt "keine da" - was will man dann machen? Grossrazzia samt Hausdurchsuchung und Festnahme des "Hausherren" vor laufenden Kameras (siehe Zumwinkel)?
Was will man denn erreichen und welchen Aufwand will man betreiben und welches "gestörte Schüler-Lehrerverhältnis" will man in Kauf nehmen?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 16.02.09, 10:49 Titel:
Unentschuldigte Fehlzeiten können bestimmt beim entsprechenden Klassenlehrer des Berufsschülers erfragt werden. Bei uns führte dieser zumindest Buch darüber, wer wann in welchem Umfang gefehlt hat. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 16.02.09, 11:01 Titel:
Ich habe die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten
von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) Vom 14. Juni 2007 (SGV. NRW. 223) gefunden.
Die Auskunft: "Keine da" erscheint mir übrigens nicht möglich, da die Schülerakte (Schülerbegleitmappe) z.B. auch die Zeugniszweitschriften enthält. Und die müsste es i.d.R. geben.
Edit: Tippfehler _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 16.02.09, 12:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Auskunft: "Keine da" erscheint mir übrigens nicht möglich, da die Schülerakte (Schülerbegleitmappe) z.B. auch die Zeugniszweitschriften enthält. Und die müsste es i.d.R. gegen.
Eine "Zeugnismappe" gibts ja auch, wie der TE bzw die Schule einräumt.
Möglicherweise ne Begriffsverwirrung über "Schülerakte"?
Die Auskunft: "Keine da" erscheint mir übrigens nicht möglich, da die Schülerakte (Schülerbegleitmappe) z.B. auch die Zeugniszweitschriften enthält. Und die müsste es i.d.R. gegen.
Eine "Zeugnismappe" gibts ja auch, wie der TE bzw die Schule einräumt.
Möglicherweise ne Begriffsverwirrung über "Schülerakte"?
hws
Von Zeugnissen habe ich hier nichts gesagt.
Die Aussage war, die Schulleitung teilte mir lediglich mit man habe eine Akte mit den abgelegten Abschlussprüfungen.
Weiterhin war die Aussage, eine andere Akte existiere nicht. Das finde ich sehr merkwürdig.
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