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11Schollen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.02.09, 01:36 Titel: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| Was droht einem im schlimmsten Fall wenn man Passanten (Fußgänger) vom Balkon aus mit Schneebällen bewirft? Ist das versuchte Körperverletzung? Was ist wenn der Beworfene ein Polizist ist? Ändert das was? Ich wurde heute von einem Polizisten wegen Schneeball-werfen belehrt und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen. Ich habe es mir verkniffen, aber kann das schlimme folgen haben? Wie ist die Rechtslage? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.02.09, 07:11 Titel: |
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| Zitat: | | aber kann das schlimme folgen haben? |
Natürlich kann so etws schlimme Folgen haben. Ich kenne ein Mädchen (heute wohl eher eine Frau) die durch einen Schneeball ein Auge verloren hat. Dumm gelaufen zwar aber eine schwere Körperverletzung (wenn auch unbeabsichtigt) wars schon.
In meiner Kindheit hätte es keine ellenlangen Belehrungen gegeben, sodass die Lust
| Zitat: | | und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen |
sich durchaus in Grenzen gehalten hätte. Da hätte es den A. voll gegeben und das nicht zu knapp.
Und ich würde es heute noch so machen wenn mich ein Wanst mit dem Schneeball bewerfen würde....  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 07:31 Titel: |
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| Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | ...
In meiner Kindheit hätte es keine ellenlangen Belehrungen gegeben, sodass die Lust
| Zitat: | | und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen |
sich durchaus in Grenzen gehalten hätte. Da hätte es den A. voll gegeben und das nicht zu knapp.
Und ich würde es heute noch so machen wenn mich ein Wanst mit dem Schneeball bewerfen würde....  |
Das "k" ist wohl zuviel.  |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.02.09, 07:49 Titel: |
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Nein ich meinte das so:
Der Polizist hätte mir statt einer ellenlangen Belehrung eine oder zwei gewatscht und das wäre es gewesen.
Wäre ich dann heulend nach Hause gelaufen hätte mein Dad sicher nicht den Polizisten wegen KV im Amt angezeigt, sondern die Belehrung mit der flachen Hand ausgedeht. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Questor Gast
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Verfasst am: 16.02.09, 08:02 Titel: |
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Jepp! Aber das hat uns nicht daran gehindert, es trotzdem zu tun....  |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 08:37 Titel: |
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| Questor hat folgendes geschrieben:: | Jepp! Aber das hat uns nicht daran gehindert, es trotzdem zu tun....  |
... sprich: "Wir waren Helden", und keine Weicheier.  |
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comander01 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
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Verfasst am: 16.02.09, 09:16 Titel: |
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@Ronny1958
jaja, die guten alten Zeiten....
duckundwech... _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 16.02.09, 10:04 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| 11Schollen hat folgendes geschrieben:: | | Ich habe es mir verkniffen, aber kann das schlimme folgen haben? | Nein. Das war sogar die beste Idee, die Sie in diesem Zusammenhang haben konnten. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 10:32 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| 11Schollen hat folgendes geschrieben:: | | Was droht einem im schlimmsten Fall wenn man Passanten (Fußgänger) vom Balkon aus mit Schneebällen bewirft? ... |
Hallo 11Schollen,
ohne eine Altersangabe des Schneeballwerfers kommen wir nicht weiter. Ist der Schneeballwerfer unter 18 Jahre alt, dann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier würde dann eher eine Belehrung, Ermahnung oder Sozialstunden rausgekommen.
Ich bezweifle aber, daß dies überhaupt verfolgt wird. Es wäre aber auch möglich, daß dieser Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Zur Vertiefung siehe: "Körperverletzung"
Liebe Grüße
Klaus |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 16.02.09, 12:29 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
Ich bezweifle aber, daß dies überhaupt verfolgt wird. |
Aha?
Und wie kommst Du darauf, wenn jemand Strafantrag stellt? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 16.02.09, 12:32 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | ...
Und wie kommst Du darauf, wenn jemand Strafantrag stellt? |
Nicht jeder Strafantrag führt automatisch zur Verurteilung. Anträge können nämlich auch abgelehnt werden. Und beim Jugendstrafrecht geht der Erziehungsgedanke vor dem Strafbedürfnis. Punkt. |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 16.02.09, 13:59 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
Nicht jeder Strafantrag führt automatisch zur Verurteilung |
Richtig, unter "Verfolgung" versteht man aber auch schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Und dies geschieht sehr wohl, sobald Strafantrag gestellt wird! Punkt! |
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11Schollen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16.02.09, 15:51 Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? |
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| Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
ohne eine Altersangabe des Schneeballwerfers kommen wir nicht weiter.
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Is mir fast peinlich, aber ich sag ma 23 . |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 16.02.09, 16:01 Titel: |
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Jaja, das Kind im Manne. In diesem Falle würde ich doch auf das Werfen in Zukunft verzichten, auch wenn es manchmal in den Fingern juckt. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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DessertWolf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 16.02.09, 16:02 Titel: |
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| Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Nein ich meinte das so:
Der Polizist hätte mir statt einer ellenlangen Belehrung eine oder zwei gewatscht und das wäre es gewesen.
Wäre ich dann heulend nach Hause gelaufen hätte mein Dad sicher nicht den Polizisten wegen KV im Amt angezeigt, sondern die Belehrung mit der flachen Hand ausgedeht. |
Eltern die so erziehen, sind in meinen Augen unfähig kindgerecht zu argumentieren.
Im Volksmund sagt man auch "sie sind zu blöde dazu" |
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