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Anzeige wegen folgenlosem Schneeball?
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11Schollen
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Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 01:36    Titel: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

Was droht einem im schlimmsten Fall wenn man Passanten (Fußgänger) vom Balkon aus mit Schneebällen bewirft? Ist das versuchte Körperverletzung? Was ist wenn der Beworfene ein Polizist ist? Ändert das was? Ich wurde heute von einem Polizisten wegen Schneeball-werfen belehrt und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen. Ich habe es mir verkniffen, aber kann das schlimme folgen haben? Wie ist die Rechtslage?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber kann das schlimme folgen haben?


Natürlich kann so etws schlimme Folgen haben. Ich kenne ein Mädchen (heute wohl eher eine Frau) die durch einen Schneeball ein Auge verloren hat. Dumm gelaufen zwar aber eine schwere Körperverletzung (wenn auch unbeabsichtigt) wars schon.

In meiner Kindheit hätte es keine ellenlangen Belehrungen gegeben, sodass die Lust

Zitat:
und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen


sich durchaus in Grenzen gehalten hätte. Da hätte es den A. voll gegeben und das nicht zu knapp.

Und ich würde es heute noch so machen wenn mich ein Wanst mit dem Schneeball bewerfen würde.... Sehr böse
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
...

In meiner Kindheit hätte es keine ellenlangen Belehrungen gegeben, sodass die Lust

Zitat:
und hatte große Lust ihm einen hinterherzuwerfen


sich durchaus in Grenzen gehalten hätte. Da hätte es den A. voll gegeben und das nicht zu knapp.

Und ich würde es heute noch so machen wenn mich ein Wanst mit dem Schneeball bewerfen würde.... Sehr böse

Das "k" ist wohl zuviel. Winken
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich meinte das so:

Der Polizist hätte mir statt einer ellenlangen Belehrung eine oder zwei gewatscht und das wäre es gewesen.

Wäre ich dann heulend nach Hause gelaufen hätte mein Dad sicher nicht den Polizisten wegen KV im Amt angezeigt, sondern die Belehrung mit der flachen Hand ausgedeht.
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Jepp! Aber das hat uns nicht daran gehindert, es trotzdem zu tun.... lautes Lachen Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Jepp! Aber das hat uns nicht daran gehindert, es trotzdem zu tun.... lautes Lachen Winken

Lachen ... sprich: "Wir waren Helden", und keine Weicheier. Auf den Arm nehmen
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Ronny1958

jaja, die guten alten Zeiten.... Verlegen

duckundwech...
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:04    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

11Schollen hat folgendes geschrieben::
Ich habe es mir verkniffen, aber kann das schlimme folgen haben?
Nein. Das war sogar die beste Idee, die Sie in diesem Zusammenhang haben konnten.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 10:32    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

11Schollen hat folgendes geschrieben::
Was droht einem im schlimmsten Fall wenn man Passanten (Fußgänger) vom Balkon aus mit Schneebällen bewirft? ...

Hallo 11Schollen,

ohne eine Altersangabe des Schneeballwerfers kommen wir nicht weiter. Ist der Schneeballwerfer unter 18 Jahre alt, dann kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Hier würde dann eher eine Belehrung, Ermahnung oder Sozialstunden rausgekommen.

Ich bezweifle aber, daß dies überhaupt verfolgt wird. Es wäre aber auch möglich, daß dieser Fall wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Winken

Zur Vertiefung siehe: "Körperverletzung"

Liebe Grüße

Klaus
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:29    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::


Ich bezweifle aber, daß dies überhaupt verfolgt wird.


Aha? Geschockt
Und wie kommst Du darauf, wenn jemand Strafantrag stellt?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:32    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
...
Und wie kommst Du darauf, wenn jemand Strafantrag stellt?

Nicht jeder Strafantrag führt automatisch zur Verurteilung. Anträge können nämlich auch abgelehnt werden. Und beim Jugendstrafrecht geht der Erziehungsgedanke vor dem Strafbedürfnis. Punkt.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:59    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Nicht jeder Strafantrag führt automatisch zur Verurteilung


Richtig, unter "Verfolgung" versteht man aber auch schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Und dies geschieht sehr wohl, sobald Strafantrag gestellt wird! Punkt!
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11Schollen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:51    Titel: Re: Anzeige wegen folgenlosem Schneeball? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

ohne eine Altersangabe des Schneeballwerfers kommen wir nicht weiter.

Is mir fast peinlich, aber ich sag ma 23 Sehr glücklich.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, das Kind im Manne. Winken In diesem Falle würde ich doch auf das Werfen in Zukunft verzichten, auch wenn es manchmal in den Fingern juckt.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Nein ich meinte das so:

Der Polizist hätte mir statt einer ellenlangen Belehrung eine oder zwei gewatscht und das wäre es gewesen.

Wäre ich dann heulend nach Hause gelaufen hätte mein Dad sicher nicht den Polizisten wegen KV im Amt angezeigt, sondern die Belehrung mit der flachen Hand ausgedeht.


Eltern die so erziehen, sind in meinen Augen unfähig kindgerecht zu argumentieren.

Im Volksmund sagt man auch "sie sind zu blöde dazu"
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