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Verfasst am: 16.02.09, 08:53 Titel: Betrug an meinen PC?Meine IP Adresse
Von meinen Pc aus wurden Bestellungen mit einer Kreditkarte getätigt.
Die Bestellungen hat mein Bruder der bei uns zu Besuch war an meinen PC getätigt wovon ich nichts wusste.
Nun Stellte sich heraus das er keine Kreditkarte hat also mit der er bezahlt hat gefunden wurde oder ähnliches.
Er Sagte mir es waren Bestellungen in einen Versandhaus für ca. 1500 €
Die Bestellte Ware wurde zu seiner adresse geschickt,er versprach aber die lieferungen nicht anzunehmen und zurückschicken zu lassen
Nun die Fragen an Sie…Habe ich in diesem Falle etwas zu befürchten da es Ja mein PC und meine IP Adresse ist die beim Anbieter ja dann registriert ist.
Habe ich mit Durchsuchungen oder ähnlichem zu rechnen?!
Ich glaube, dass in erster Linie der Inhaber des Netzzugang für seinen Zugang verantwortlich ist. Ebenso ist ein PC besitzer für seinen PC verantwortlich. Es gibt ja die Möglichkeit, per Passwort den PC gegen Benutzung durch dritte/unbefugte zu verhindern.
Wenn aber der Vertragspartner nicht bestreitet Vertragspartner zu sein, warum sollte der Inhaber des Kommunikationsmittels ein Problem bekommen? Nur wenn der Verursacher dieser Bestellung es leugnet der tatsächliche Besteller gewesen zu sein, wäre der Anschlußinhaber in Beweisnot und hätte die Konsequenzen zu tragen.
Also PC gegen unbefugte Benutzung sichern und gut is es.
Ich glaube, dass in erster Linie der Inhaber des Netzzugang für seinen Zugang verantwortlich ist. Ebenso ist ein PC besitzer für seinen PC verantwortlich. Es gibt ja die Möglichkeit, per Passwort den PC gegen Benutzung durch dritte/unbefugte zu verhindern.
Wenn der Halter eines Kfz dieses nicht abschließt und es wird missbräuchlich genutzt (gestohlen) und wird der "Nutzer" dabei z.B. mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so zahlt nicht automatisch der Halter. Selbst wenn auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen ist, dass er NICHT am Steuer saß.
Außerdem wäre es ja prima - Einkauf mit gefälschter / gestohlener KK online vom Internetcafe aus und der Betreiber haftet - toll!
Wenn der Halter eines Kfz dieses nicht abschließt und es wird missbräuchlich genutzt (gestohlen) und wird der "Nutzer" dabei z.B. mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so zahlt nicht automatisch der Halter. Selbst wenn auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen ist, dass er NICHT am Steuer saß.
Die sog. Halter-Haftung beschränkt sich leider nur auf dieTeilnahme am ruhenden Verkehr
Könnte aber durchaus auch anderweiitig geregelt sein.
Aber in beiden Fällen haftet der Halter ja nicht für den Aktiv-Verstoß oder gegen das Nichtlesenkönnen eines Parkverbotes, sondern lediglich für den bürokratischen Aufwand. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Wenn der Halter eines Kfz dieses nicht abschließt ...
kann es durchaus sein, das der Halter 15 Euro löhnen muß.
maconaut hat folgendes geschrieben::
Außerdem wäre es ja prima - Einkauf mit gefälschter / gestohlener KK online vom Internetcafe aus und der Betreiber haftet - toll!
Ich war bisher noch nie in meinem Leben in einem Internet-Cafe. Aber ohne das ich jemals dort war, muß man sich nicht dort anmelden? Und/oder loggt sich dort ein? Vieleicht sogar mit einem Benutzernamen oder Passwort? Klärt mich doch bitte auf, sonst muß ich doch mal eines schönen Tages eine solche Örtlichkeit aufsuchen.
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