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arbeiten trotz Krankenschein
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

@inkognito

Am Ende kommt das Gleiche raus, der Doc schreibt arbeitsunfähig und kein Boss kann im Alleingang den AN zu einer wie auch immer anders gearteten Tätigkeit anfordern.

Und das ist auch gut so!

Gäbe es da nicht sowieso Problem mit der Krankenkasse, wenn der AN zum schaffe geht trotz gültiger Krankschreibung?
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Es könnte aber auch z. B. so sein:

Die letzte Messeaktion des AG war voll der Bringer. Die Buchhalterin, die eigentlich nur nebenbei die Telefonzentragle bedienen soll, sitzt nun 8 Std/Tag am Telefon, um die telefonischen Anfragen der Messebesucher weiterzuleiten. Damit sie den laufenden Monatsabschluss in der Buchhaltung termingerecht erledigen kann, hat sie schon Überstunden beantragt.

Nun passiert Mauer Alex ein Missgeschick. Er zieht sich eine Zerrung zu. Er konn noch einigermaßen laufen, aber auf Leitern klettern etc ist nicht mehr.

Der Arbeitgeber überlegt: "Wenn ich jetzt den Alex in die Telefonzentrale setze, 1/2 Tag an der Anlage einarbeite, dann kann die Buchhalterin ganz normal ihren Monatsabschluss machen. Daskommt mir immer noch billiger zu stehen als die Überstunden für die Buchhalterin, auch wenn ich den Alex holen und bringen muss."

Die Frage ist nur, ob der Arbeitsvertrag das hergibt.

@Günni, so sieht es besser aus, denn das ist nicht von mir. Winken Winken

Okay Frage
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
@inkognito

Am Ende kommt das Gleiche raus, der Doc schreibt arbeitsunfähig und kein Boss kann im Alleingang den AN zu einer wie auch immer anders gearteten Tätigkeit anfordern.

Und das ist auch gut so!


Jein. Die Arbeitsbefreiung wegen Krankheit ist schon eine gute Sache. Andererseits besteht aber auch kein Grund, die Arbeitsbefreiung über das erforderliche Maß hinaus auszudehnen.

Wenn also eine Krankheit manche Tätigkeiten zulässt, dann wäre es doch verständlich, dass man solche Tätigkeiten auch verrichtet, falls eine derartige Beschäftigung möglich ist.

Zitat:
Gäbe es da nicht sowieso Problem mit der Krankenkasse, wenn der AN zum schaffe geht trotz gültiger Krankschreibung?


Nein.

Inkognito
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Arzt mich krank schreibt kann ich, meinet wegen am anderen Tag wieder arbeiten gehen, solange ich die Genesung nicht dadurch verhinder oder die Krankheit verschlimmer.
So kann ein Schreibtischakrobat der die linke Hand in Gips hat immer noch mit rechts den Aktendeckel öffnen und die Akte durchlesen.

Palaver gibt es nur mit der Krankenkasse wenn ich mit Magenschmerzen arbeiten gehe trotz Krankschreibung und komm dann 2 Tage später mit einem Magendurchbruch von der Arbeit auf den OP Tisch. Da werden die sich glaube ich etwas unfreundlich melden.

Aber da heute auch nicht mehr (in den 6 Wochen Lohnfortzahlung) vom Arzt eine Gesundschreibung durchgeführt wird, ( wenn der Patient meint er kann wieder arbeiten kann er gehen) brauch man nicht mehr auf die Absegnung durch den Arzt warten.

Gruß
pcwilli
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