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TheFrag noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.02.09, 21:34 Titel: Minusstunden zurückzahlen wegen Vertragsklausel?? |
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Hallo,
Muss ein Arbeitnehmer an seinen AG Minusstunden zürckzahlen oder nacharbeiten (bei Kündigung/Aufhebungsvertrag), wenn die Minusstunden durch Mangel an fehlenden Aufträgen (Arbeit) zustande gekommen sind und in seinem Arbeitsvertrag folgene Regelungen zum Arbeitsverhältnis vermärkt sind?
Arbeitszeit:
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.
Entgelt:
Für die im Vertrag vorgesehene Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer einen Bruttolohn von monatlich ???? Euro (das entspricht einem Stundenlohn von ?? Euro).
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsversäumnis:
Grundsätzlich wird nur die geleistete Arbeitszeit vergütet. Soweit bei Arbeitsausfall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, vermindert sich die Lohnfortzahlung um den Stundenlohn der jeweils geltenden Stundensatzes.
Der Bruttolohn wurde in denn letzten Jahren voll gezahlt (ohne Abzüge durch fehlende Stunden), auch wenn Arbeitnehmer Minusstunden gemacht hat. Minusstunden können wahrscheinlich nicht mehr abgearbeitet werden, da der Arbeitgeber die Firma wohl wegen Arbeitsmangel schließen muss.
Frage im Klartext: Muss der Arbeitnehmer zahlen (obwohl der Arbeitswillig- und bereit war) oder hat der Arbeitgeber Pech gehabt und bekommt sein Geld für nicht erbrachte Arbeitsleistung nicht wieder?
Wie ist die Rechtslage? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 15.02.09, 22:10 Titel: |
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Zitat: | Entgeltfortzahlung bei Arbeitsversäumnis:
Grundsätzlich wird nur die geleistete Arbeitszeit vergütet. Soweit bei Arbeitsausfall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, vermindert sich die Lohnfortzahlung um den Stundenlohn der jeweils geltenden Stundensatzes. |
Solche Klauseln oder ähnliche sind üblicherweise für Fälle gemeint in der du die Arbeit versäumst, z.b. wg. einem Todesfall in der Familie, Hochzeit, Geburt usw.
Dieser § verhindert nicht, dass der AG in Annahmeverzug gerät wenn er die vereinbarte Arbeitsleistung nicht abruft.
MfG
Matthias |
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TheFrag noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 15.02.09, 23:14 Titel: |
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Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt hab ich noch eine Frage.
Also kann der AG, wenn er die Firma z.b. betriebsbedingt schließt oder den AN kündigt, keine Förderungen gegenüber dem AN gelten nachen?
Dann liegt das Risiko ja immer bei dem AG und er bleibt im schlimmsten Fall, auf den Kosten für nicht getane Arbeit sitzten?
Was heißt und bedeutet "Annahmeverzug" im Klartext? Habe schon im Internet nach einer verständlichen Formulierung für einen Leien gesucht, bin aber nicht richtig schlau aus dem Begriff geworden. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 15.02.09, 23:47 Titel: |
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TheFrag hat folgendes geschrieben:: |
Dann liegt das Risiko ja immer bei dem AG und er bleibt im schlimmsten Fall, auf den Kosten für nicht getane Arbeit sitzten?
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Das nennt sich Betriebsrisiko und das hat der AG zu tragen und kann es nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. Wieso sollte es anders sein?
MFG
Matthias |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 16.02.09, 00:14 Titel: |
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TheFrag hat folgendes geschrieben:: | Was heißt und bedeutet "Annahmeverzug" im Klartext? | AN bietet seine Arbeitsleistung an, AG hat z.B. keine Arbeit für ihn. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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TheFrag noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.09, 09:20 Titel: |
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Na das ist ja sehr erfreulich für den AN und auch sehr gut das er da durch das Getzt geschützt ist.
Ist es eigentlich gesetzlich geregelt, wieviel Minusstunden man max. auf einem Zeitkonto haben darf und wielange der AG fordern kann diese abzuleisten (abzuarbeiten)? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 16.02.09, 09:52 Titel: |
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TheFrag hat folgendes geschrieben:: |
Ist es eigentlich gesetzlich geregelt, wieviel Minusstunden man max. auf einem Zeitkonto haben darf und wielange der AG fordern kann diese abzuleisten (abzuarbeiten)? |
Gesetzliche Regelung wäre wohl Verjährung nach BGB, das wären 3 Jahre rückwirkend.
Eine gesetzliche Mengenbegrenzung kenne ich nicht. Irgendwann ist es aber einfach nicht mehr möglich alle Stunden abzubauen, man muss ja das Arbeitszeitgesetz beachten (im Durchschnitt von 6 Monaten nicht mehr als 48h die Woche)
Allerdings ist sowas üblicherweise in Arbeits-, Tarifverträgen oder Dienst/Betriebsvereinarungen geregelt.
Z.b. wenn Ausschlussfristen vereinbart sind ( oft 3-6 Monate) dann wären die Minusstunden (aber auch Plusstunden) im Grunde nach der Frist verfallen (wenn dazu nichts anderes vereinbart ist).
Es kommt dabei auf die individuellen Vereinbarungen an, wie meist
MfG
Matthias |
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TheFrag noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.09, 15:52 Titel: |
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Im Arbeitsvertrag, gibt es keine Regelung wie mit Minusstunden umgegangen wird, oder in welchem Zeitraum sie verfallen.
Bei Plusstunden sind sie abzubumeln, aber auch da steht nicht, das diese verfallen können. |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 16.02.09, 16:42 Titel: |
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TheFrag hat folgendes geschrieben:: |
Bei Plusstunden sind sie abzubumeln, aber auch da steht nicht, das diese verfallen können. |
Wenn Ausschlussfristen vereinbart wären und das ganze ist entsprechend formuliert würden deine Ansprüche aus Mehrarbeit aber mit den Ausschlussfristen verfallen, auch wenn das nicht ausdrücklich so da steht, sondern in verschiedenen §§.
MfG
Matthias |
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