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Verfasst am: 16.02.09, 16:45 Titel: Frage zum Arbeitsvertrag!
Hallo!
In Arbeitsverträgen kann man ja gelegentlich die merkwürdigsten Klauseln finden. Heute habe ich auch mal eine. Also nehmen wir mal an, dass es um eine Erzieherin in einer Kita
geht , die festen Arbeitszeiten hat da sie identisch mit den Öffnungszeiten der Einrichtung sind.
Nehmen wir mal an, im Vertrag (allgemeiner Vordruck) steht folgendes:
" Die Arbeitszeit wird durch den jeweils gültigen Tarifvertrag* geregelt und beträgt zzt. 30,0 Stunden wöchentlich. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetztlichen bzw. tariflichen Bestimmungen auf Verlangen des Arbeitgebers Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten."
Und im selbst beigefügtem Anhang steht folgendes:
"3. Dienstzeit
Zur normalen Dienstzeit rechnen auch Tätigkeiten bei unvorhergesehenen Vorkommnissen (z.B. Unfalls eines Kindes), Aufräumen des Raumes, Umkleiden, Elterngespräche, Elternabende, Ausflüge Dienstbesprechungen u.ä.. Es erfolgt keine Anrechnung auf Überstunden."
* Anmerkung: Es gibt keinen Tarifvertrag.
Wie würdet Ihr das verstehen? Welche Auswirkungen hätte das auf die Praxis und wäre so eine Klausel Rechtsgültig?
Ja, genau so steht es da. Deshalb habe ich es zitiert.
@ all
Ja, es liegt kein Tarifvertrag zu Grunde. Bezahlt wird nach "Haustarif" (so steht es im Vertrag) und im Vertrag steht es vielleicht drin, weil es einfach nur ein allgemeiner Vordruck ist mit der "Überschrift" "Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer".
Ich glaube das es keinen extra Träger gibt, da es sich um eine kleine Einrichtung handelt, der Leiterin gehört die Einrichtung.
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