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Verfasst am: 16.02.09, 13:34 Titel: Geerbt, was nun ??
Hallo,
meine Partnerin hat geerbt, was ja eigentlich schön sein soll, aber ich bin mir da nicht so sicher, deshalb einige Fragen zu den Thema.
fiktiver Hintergrund:
Mann hat 3 Kinder, 2 eheliche sowie 1 unehelich
Vor ca. 13 Jahren trennt sich der Mann von seiner Frau und heiratet ein Jahr später neu.
An seine Exfrau muss aufgrund von Eigentum die Hälfte des Wertes gezahlt werden. Soweit, sogut. Seine neue Frau, die selbst eine Tochter mit in die neue Ehe bringt, leiht ihm ca. 30.000 DM aus Ihrem eigenen Vermögen lässt es sich aber zurückbezahlen. Mag ja alles ok sein.
Beide haben getrennte Konten sowie jeder behält sein Auto.
Vor 4 Jahren lässt der Mann für seine 2te Frau ein Niesbrauch auf Lebenszeit für seine Eigentumswohnung eintragen. Auch noch ok, meiner Meinung nach.
Jetzt ist der Mann verstorben, es gibt angeblich kein Testament.
Die zweite Frau unterrichtet die Kinder, einschließlich des unehelichen, das der Vater verstorben sei, und bittet um Zusendung der Geburtsurkunden.
Gleichzeitig teilt sie mit, das es ja nicht viel zu erben gäbe, lediglich die Eigentumswohnung ( an der sie ja ein Niesbrauch hätte, eingetragen im Grundbuch ) und eine Ferienwohnung.
Jetzt kam letzten Tage vom Nachlassgericht eine Mitteilung über die Verteilung der Eigentumswohnung.
50% zweite Ehefrau
die restlichen 50 % geteilt durch die 3 Kinder
von der Ferienwohnung keine Rede
Hinweis der Mann war nicht arm, Beamter, höhere Position bei einer Rentenversicherung, Führungsebene, aber in Rente
Jetzt ergeben sich einige Fragen:
Wie bekommt man heraus, ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde, da ja jeder sein Konto und Auto behalten hat ?? Sie sich ja sogar das Geld, was sie ihm geliehen hat, hat zurückbezahlen lassen.
Er eigentlich aufgrund seiner ersten Scheidung sehr vorsichtig war, hat ja auch viel Geld gekostet.
Was ist mit vorhandenen Barschaften/Konten, oder das Auto ( großer Wagen mit Stern ) des Mannes, was letztes Jahr verkauft wurde ? Hausrat, Wertgegenstände ?? Lebensversicherung ??
Wenn sie ja 50% der Wohnung erbt, warum hat der Mann dann noch extra ein Nießbrauch eintragen lassen ??
Gesetz den Fall, das alles korrekt ist, heißt das dann im Umkehrschluss, wenn die Frau dann auch noch stirbt, gehören die 50 % der Eigentumswohung dann der Tochter von der Frau ??
Was kann man unternehmen, ohne gleich den Familienfrieden zu stören??
Wie sieht es mit der allgemeinen Rechtslage aus??
Voraus:
Ich würde bei sovielen Fragen einfach mal zu einem Anwalt gehen. Das musst du der Frau ja auch nicht erzählen und dann wird der Familienfrieden ja auch nicht gestört, wenn du dich nur informiert. So teuer ist das (im Vergleich zu Anteilen an Wohnung, Autos usw. auch nicht, bis 250.- €, am besten Preis auch vorher fragen)
Zitat:
Lebensversicherung ??
Gehört meist nicht zum Erbe, sondern die gehört dem der als Begünstigter darin genannt wird.
Zitat:
Wenn sie ja 50% der Wohnung erbt, warum hat der Mann dann noch extra ein Nießbrauch eintragen lassen ??
Damit ist die Wohnung praktisch unverkäuflich. Anders könnten die Erben ja die Zwangsversteigerung betreiben wenn die Frau die anderen Erben nicht auszahlen kann. So hat sie praktisch die Wohnung ganz bis Lebensende und muss die Erben nicht auszahlen.
Gesetz den Fall, das alles korrekt ist, heißt das dann im Umkehrschluss, wenn die Frau dann auch noch stirbt, gehören die 50 % der Eigentumswohung dann der Tochter von der Frau ??
Ja alles was die Frau jetzt erbt, erben danach nur ihre Kinder, nicht die Kinder des Mannes.
Es könnte sein, dass es für Euch Kinder günstiger ist das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen, das fragst du aber wie gesagt am besten den Anwalt.
Dann kämst du nämlich evtl. direkt an Geld und muss nicht vielleicht nch 30 Jahre warten und am Schluss seit ihr wieder ne Erbengemeinschaft dann mit der Tochter und der Streit geht weiter
Beim Pflichtteil kann man auch evtl die Beiträge die der Vater in die Lebensversicherung gezahlt hat als Ergänzungsanspruch fordern.
Soweit
Verfasst am: 16.02.09, 14:36 Titel: Re: Geerbt, was nun ??
ernicasle hat folgendes geschrieben::
Jetzt kam letzten Tage vom Nachlassgericht eine Mitteilung über die Verteilung der Eigentumswohnung.
Das glaube ich eher nicht. Das Nachlassgericht verteilt keine Quoten an einzelnen Nachlassgegenständen. Es wird ein Erbschein erteilt worden sein, nachdem der Erblasser zu 1/2 von seiner Ehefrau und je 1/6 von seinen Kindern beerbt wurde. Das umfasst sämtliche Nachlassgegenstände.
Zitat:
Wie bekommt man heraus, ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde...
Verfasst am: 16.02.09, 15:45 Titel: kleine Korrektur
Wer lesen kann ist im Vorteil,
danke für die Antworten, helfen mir schon mal weiter.
Jedoch betrifft der obere Satz meine Wenigkeit. Habe gerade das Schreiben nochmal zur Hand genommen. Ist zwar vom Amtsgericht, aber nur eine Mitteilung über eine Grundbuchänderung und zwar die der Eigentumswohnung. Hätte ich nur richtig gelesen.
Einen Erbschein oder so liegt noch garnicht vor. Da wir bisher noch nichts mit dem Thema Erben zu tuen hatten, weiß ich auch nicht wie ein solcher aussieht oder was noch zu beachten ist.
Es könnte sein, dass es für Euch Kinder günstiger ist das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen,
Gute Idee! Das sollte wirklich geprüft werden. (Allerdings ist dabei auch die Ausschlagungsfrist - in der Regel 6 Wochen - zu beachten.)
In jedem Fall - d.h. egal ob es bei der gesetzlichen Erbfolge bleibt oder ob die Erbschaft noch ausgeschlagen wird, um an den ordentlichen Pflichtteil zu gelangen - sollten auch Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen der lebzeitigen Zuwendung (Schenkung) des Nießbrauchsrechts an die Ehefrau geprüft werden!
Zur Ferienwohnung:
Falls sich die Ferienwohnung im Ausland befindet, ist darauf eventuell kein deutsches Erbrecht anwendbar, sondern das Erbrecht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet. Das hängt ganz davon ab, welche Kollisionsnormen der jeweilige Staat für Erbfälle mit internationalem Bezug hat.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.02.09, 18:17 Titel:
Wenn die Miterben als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen worden sind, gibt es auch einen Erbschein. Der Erbschein müsste sogar in der Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts genannt sein.
Eine Kopie dieses Erbscheins sendet das Nachlassgericht auf Antrag jedem Miterben zu.
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