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Mieter A ist fristlos gekündigt worden wegen rückständiger Miete.
Er hat in seiner Wohnung Gewgenstände, bei denen der Vermieter B sein VermieterpfandR geltend gemacht hat.
A wurde darauf hingewiesen. Es droht jetzt die Situation, dass sich A einfach aus dem Staub macht ohne zu zahlen das Haus verlässt und er einfach alles bei Nacht und Nebel entfernt.
Was hat der Vermieter B für Möglichkeiten, um ihn daran zu hindern ?
Kann er die Polizei rufen ? Schließlich wären das doch Straftaten, wenn A einfach geht - Unterschlagung, Pfandkehr.
Wenn B A dabei beobachtet kann er die Polizei rufen. Ansonsten sollte B eine "Berliner Räumung" vornehmen lassen, nach dem die Klage gelaufen ist. Dann tauscht der Gerichtsvollzieher das Schloss und die Sache ist erledigt.
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