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Pfandrecht/Polizei

 
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Doro11
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:33    Titel: Pfandrecht/Polizei Antworten mit Zitat

Mieter A ist fristlos gekündigt worden wegen rückständiger Miete.
Er hat in seiner Wohnung Gewgenstände, bei denen der Vermieter B sein VermieterpfandR geltend gemacht hat.

A wurde darauf hingewiesen. Es droht jetzt die Situation, dass sich A einfach aus dem Staub macht ohne zu zahlen das Haus verlässt und er einfach alles bei Nacht und Nebel entfernt.

Was hat der Vermieter B für Möglichkeiten, um ihn daran zu hindern ?

Kann er die Polizei rufen ? Schließlich wären das doch Straftaten, wenn A einfach geht - Unterschlagung, Pfandkehr.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn B A dabei beobachtet kann er die Polizei rufen. Ansonsten sollte B eine "Berliner Räumung" vornehmen lassen, nach dem die Klage gelaufen ist. Dann tauscht der Gerichtsvollzieher das Schloss und die Sache ist erledigt.
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Ulrich
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Doro11 hat geschrieben:

Zitat:
A wurde darauf hingewiesen.


Hoffentlich hat der Vermieter dies auch beweisbar schriftlich gemacht und außerdem die §§ 811 und 812 ZPO beachtet.
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