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auszug nach 2 jahren miete

 
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Adebahr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 22:49    Titel: auszug nach 2 jahren miete Antworten mit Zitat

hallo im april 07 wurde von a. und b. eine wohnung angemietet. diese war farbig gestrichen und im schlafzimmer war teppich (keine gute qualität aber neu) und im wohnzimmer+ flur laminat (mittlerer qualität) nun haben frau a und herr b. im wohnzimmer pc tisch und stühle stehen gehabt. nach 2 jahren sind dort abnutzungserscheinungen. frage ist jetzt müssen frau a. und b. diese bezahlen (kaution) oder gehören diese zur allgemeinen abnutzung die man mit der miete mitzahlt? es wurde bei vertragsabschluss keine vereinbarung getroffen, das der laminat übernommen wird und regelmäßig instand gesetzt wird.... muss die wohnung neu gestrichen werden, wo sie farbig gestrichen war bei einzug?
vielen dank
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Alles was an den Bodenbelägen über den normalen Verschleiß hinaus geht ist als Beschädigung zu werten und muss vom Mieter bezahlt werden.

Renovierungsarbeiten müssen nach der gültigen Schönheitsreparaturklausel bewertet werden.
Da diese hier nicht vorliegt kann nicht darüber pauschal geurteilt werden.

Farbige Wände, wenn diese vom Vormieter übernommen wurden können einen Rückbauanspruch an den Vermieter haben.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Adebahr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

woher weis ich was ein normaler verschleiß ist?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn man Bürostühle mit Rollen für Teppich auf Laminat benutzt ist das für mich keine normale Abnutzung mehr sondern ein Schaden den der Mieter zu vertreten hat. Schließlich sollte es ja bekannt sein, das es extra Rollen für Laminat/Parkett usw. gibt.
Letztenendes kann natürlich nur ein Gericht verbindlich entscheiden was normale Abnutzung ist und was darüber hinaus geht. Wenn in der privaten Haftpflicht Mietsachen mitversichert sind, dann sollte umgehend die Versicherung informiert werden mit der Bitte der Regulierung. Das ist das einfachste was der Mieter machen kann.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn in der privaten Haftpflicht Mietsachen mitversichert sind, dann sollte umgehend die Versicherung informiert werden mit der Bitte der Regulierung. Das ist das einfachste was der Mieter machen kann.

Noch einfacher wäre es, es zu unterlassen. Das spart nämlich Porto und Nerven.

Solche Schäden sind in der PHV nicht abgedeckt.

 
_________________
Shit happens
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