Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welche Strafttat trifft zu?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welche Strafttat trifft zu?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ansar-Service
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.09.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:14    Titel: Welche Strafttat trifft zu? Antworten mit Zitat

Hallo,
wir sind ein religiöser Verein.
In einem Internetforum wird schlechtes über den Verein geschrieben, welches nicht zutrift. Zudem wird eine Person unseres Vereines mit Namen Dinge unterstellt die nicht zutreffen.

Ist hier eine Straftat nach Verleumdung im StGB , § 187 StGB begangen?
Trifft auch §186 StGB übler Nachrede zu?
und kann man auch von § 130 Volksverhetzung sprechen?

danke mal für die Antwort im Voraus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 10:52    Titel: Re: Welche Strafttat trifft zu? Antworten mit Zitat

Ansar-Service hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wir sind ein religiöser Verein.
In einem Internetforum wird schlechtes über den Verein geschrieben, welches nicht zutrift. Zudem wird eine Person unseres Vereines mit Namen Dinge unterstellt die nicht zutreffen.

Ist hier eine Straftat nach Verleumdung im StGB , § 187 StGB begangen?


Möglich, läßt sich aber wohl nur endgültig sagen, wenn man weiß, was behauptet wird, und wie hoch der Wahrheitsgehalt der Behauptung ist...

Ansar-Service hat folgendes geschrieben::
Trifft auch §186 StGB übler Nachrede zu?


s.o.

Ansar-Service hat folgendes geschrieben::

und kann man auch von § 130 Volksverhetzung sprechen?

danke mal für die Antwort im Voraus.


Auch da kommt es darauf an, was genau geschrieben wurde...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.