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wir haben seit einiger Zeit eine Mitbewohnerin (3 Parteien in Miete), die uns terrorisiert. Wir wohnen seit 10 Jahren in dem Haus. Lt. Mietvertrag mieten wir Wohnung, Carportplatz und 1 Stellplatz im Hof- wir haben 2 Autos.
Sie hat für ihr Auto einen TG Platz in einem anderen Haus angemietet - und forderte bereits kurz nach ihrem Einzug den Stellplatz auf der rechten Seite (wo ich bereits seit 10 Jahren parkte), da sie da besser ein-und aussteigen kann. Darauf bin ich ohne Zögern eigegangen, ich wollte nie Streit mit ihr.
Jetzt ließ sie uns durch den Vermieter einen Brief zukommen, in dem der Vermieter uns auffordert, ab sofort gar nicht mehr im Hof zu parken, da es statt 2 Stellplätzen im Hof jetzt nur noch 1 Stellplatz gäbe. Dazu fügte er einen offensichtlich gefälschten Grundbuchauszug an, auf dem nur noch ein Stellplatz eingezeichnet ist- und der gehöre der neuen Mieterin.
Meine Frage: kann er das? Unser Mietvertrag besteht seit 10 Jahren. Ihrer seit 3 Monaten ... Wir haben laut Mietvertrag den Stellplatz schriftlich. Er droht uns mit Abschleppen vom Hof und sie mit Zuparken - auch von Besucherautos.
Dazu wählte er einen sehr unangenehmen Ton. Wir haben ihm daraufhin einen sehr höflichen Brief geschickt, als Anlage unseren Mietvertrag. Haben wir etwas zu befürchten - wie ist die Rechtslage - und kann sie uns abschleppen lassen? zuparken? Terrorisieren? Vielen Dank
Unser Mietvertrag besteht seit 10 Jahren. Ihrer seit 3 Monaten ...
Wurde der Mietvertrag über den Stellplatz zusammen mit dem Wohnungsmietvertrag abgeschlossen oder getrennt? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.02.09, 14:29 Titel:
Ein ungefähr gleichzeitig mit der Wohnung vermieteter Kfz-Stellplatz kann vom Vermieter nicht gesondert gekündigt werden, denn es liegt ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnung und Garagenplatz vor. (AG Hamburg 40a C 91/00, Urteil vom 5.7.2000, MieterJournal 4/2000 S.8 )
"Sofern die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Die Garage kann dann nicht isoliert gekündigt werden, die Miete für die Garage kann nicht isoliert erhöht werden usw." --> www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm
Siehe auch dort zu weiteren Urteilen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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